hallo
wenn ein arbeitgeber seinem mitarbeiter einen kredit zur privaten Nutzung (z.b. existenznot)gibt,
wie sihet es mit der rechtslage aus und
wie hoch sind die zinsen ?
und wie wird das ganze im betrieb verbucht?
wenn ihr etwas wisst, dann bedanke ich mich herzlich
gruß
stef
Hi Stefanie,
wie soll das schon aussehen? Es wird ein ganz normaler Darlehensvertrag geschlossen.
Wegen der Rechtslage (speziell Steuerrecht) gibt es eine Besonderheit: liegen die Darlehenszinsen unter einem bestimmten Satz, muß die Differenz zwischen diesem Zins und dem realen Satz mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers versteuert werden (die derzeitige Höhe dieses Satzes kenne ich aber nicht).
Die Höhe der Zinsen ist genauso Verhandlungssache wie bei jedem anderen Kredit auch (oder sie ist z.B. durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt).
Einen Vorteil hat der Arbeitgeber gegenüber einem anderen Darlehensgeber: er kann die Kreditraten sofort mit der Gehaltsabrechnung einbehalten, braucht seinem Geld also nicht hinterherlaufen.
Zur Verbuchung im Betrieb kann ich nicht viel sagen aber es würde mich wundern, gäbe es da feste Regeln.
Gruß Stefan
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hi,
und der bestimmte %satz für eff. jahreszins ist nun 5%. bis zum letzten jahr waren es noch 5,5%.
rest wie bereits von goosi erklärt.
mfg vom
showbee
Danke für die Ergänzung…
…da wird mein eigenes AG-Darlehen dieses Jahr ja ein paar Cent günstiger…
)
Gruß Stefan