Hallo, was kann man tun, um bei einer zu gleichen Teilen im Besitz befindlichen Immobilie im Falle des Todes eines der Partner die aus der Erbschaft resultierenden Kosten (die Hälften sind jeweils dem anderen testamentarisch vermacht) gering zu halten? Es geht um ein selbstbewohntes EFH, Wert ca. 300.000 Euro. Ein Freibetrag ist ja im Prinzip so gut wie nicht vorhanden, d.h. es wäre die vererbte Hälfte voll zu versteuern? Wird bei der Wertermittlung berücksichtigt, dass das Objekt nicht frei ist oder wird so getan als könnte es jederzeit am freien Markt verkauft werden? Wäre es günstiger, dem Überlebenden nur einen Niesbrauch zu vermachen oder eine Kombination aus beidem, dann wäre die Immobilie doch auch weniger wert? Oder gibt es ganz andere Möglichkeiten, so etwas intelligent zu regeln, z.B. über die Einrichtung einer Stiftung?
Hallo Roland,
der Grundstückswert und das befindliche Gebäude wird nach einem bestimmten Satz errechnet. Schau einmal in deinem Grundstücksteuerbescheid nach, dort ist die Wertangabe festgelegt. In der Regel gibt es noch Sätze von dem Jahre 1914. Im Jahre 1978 ist aber eine neue Bewertung durchgeführt worden. Nach dieser Tabelle wird der Wert errechnet, der dann als Erbteil versteuert werden muss. Dies ist der sogenannte Einheitswert. Da bei unverheirateten Vererbungen kostpielig sind, da kein Verwandschaftsgrad vorhanden ist, schlägt dann die Erbschaftssteuer in voller Höhe an. Davor schützt keine technische Spielerei. Um eine Veränderung herbeizuführen, muß der Grundbucheintrag geändert werden. a) wieder mit Kosten verbunden b) ist die Frage zu stellen, wer den dann Eigentümer der Immobilie wird ohne negative eventuelle Konsequenzen. Eine Stiftung zahlt ebenfalls die volle Erbschaftssteuer.Wie heißt es so schön, Eigentum verpflichtet.
Gruß
Rolf
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