400€ Job - Kündigungsfrist

Von: , Frage gestellt am Mo, 26. Jan 2004

Hallo,
meine Freundin arbeitet seit ca. 1 1/2 Jahren in einer Wäscherei - ca. 20 Std./Woche. Der Laden hat 3-4 Mitarbeiter. In ihrem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist, 4 Wochen zum Monatsende.
Vor einer Woche (19.1.) wurde ihr gekündigt, sie könne nur noch bis Ende Januar(!) arbeiten. Außerden hat sie noch 3 Wochen Resturlaub aus 2003. Hierzu gibt es zwar keine innerbetriebliche Regelung (was den 31.März betrifft), doch bisher wurde der Urlaub stets in das nächste Jahr übertragen (auch über den 31.3. hinaus.

Wenn ich diese Gegebenheiten sehe, würde ich sagen, daß die Kündigung zum 31.1.04 unwirksam ist - Kündigungstermin wäre frühestens der 31.3.04.
Was den Urlaub angeht, so kann sie diesen auf jeden Fall noch nehmen.

Liege ich da richtig mit meiner Meinung?

Gruß,

Michael

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: 400€ Job - Kündigungsfrist

    Hallo Michael,

    ich bin zwar keine Expertin, würde die Regelung aber so verstehen, daß die jetzige zwar unwirksam ist, aber der nächste letzte Tag wär bei sofortiger neuerlicher Kündigung der 29.02.2004
    Der Resturlaub ist vorher zu nehmen.
    Aber noch kurz OT: Ist das wirklich wahr bei Euch in der Region, 20 Stunden pro Woche für 400 Euro?

    Grüße
    Sabine

    • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: 400€ Job - Kündigungsfrist

      Hallo Sabine,

      erst mal danke für deine schnelle Antwort.
      Das mit 20 Std = 400 € verhält sich anders! Angefangen hats mit 400 € und es sollten 4 Vormittage a' 4 Std sein (o.ä.) und es wurde dann irgendwann vertraglich fixiert und war dann auch zeitweise mehr (Überstunden zum abfeiern oder ausbezahlen). Richtete sich nach der vorhandenen Arbeit. Doch die Auftragslage ist jetzt so mies, daß es für eine festgeschriebene Arbeitszeit nicht mehr reicht und daher kams zur Kündigung.

      Gruß,
      Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: 400€ Job - Kündigungsfrist

    Hallo Wenn ich diese Gegebenheiten sehe, würde ich sagen, daß die
    Kündigung zum 31.1.04 unwirksam ist - Kündigungstermin wäre
    frühestens der 31.3.04.
    Das ist falsch. Die Kü wird umgedeutet auf den 29.02.04 und bleibt wirksam. Was den Urlaub angeht, so kann sie diesen auf jeden Fall noch
    nehmen.
    Soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen, ja. Sonst ist er abzugelten. Allerdings wäre es etwas anderes, wenn Deine Freundin im letzten Jahr einfach keinen Urlaub beantragt hat, weil sie keine Lust hatte. Die Übertragung findet nur dann statt, wenn betriebliche oder in der Person des AN liegende Dinge die Urlaubsnahme im Urlaubsjahr unmöglich gemacht haben.

    Gruß,
    LeoLo

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