Selbstverwaltung in der BA - rechtliche Grundlage

Artikel 28 GG
[Verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern (Homogenitätsgebot);
Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung]

  1. Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der
    örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu
    regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen
    Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
    Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der
    finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den
    Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene
    Steuerquelle.

Die scheint die gesetzliche Grundlage für die sogenannte kommunale
Selbstverwaltung.

Frage:

Auf welcher rechtlichen Grundlage greift die sogenannte „Selbstverwaltung“
im Bezug auf z.B. die Bundeskommission im Gesundheitswesen, Teilnehmer dort
Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen, oder bei der Bundesagentur
für Arbeit, dort der sogenannte „Verwaltungsrat“, besetzt mit je einem
Drittel von Gewerkschaftern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der
öffentlichen Hand, wenn man bedenkt das weder die BA noch das
Gesundheitsministerium Organe der Kommunen sind?

Hallo Lone, (

Hallo Jaschiii,

merci für die Antwort, aber meine Frage bleibt doch offen: Auf welcher gesetzlichen Grundlage agieren, und diesmal konkret, der Verwaltungsrat der BA und die Gesundheitskommission.

Ich finde was in den Satzung der BA aber keine echte gesetztliche Grundlage.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates der BA gehört die Kontrolle des Vorstandes zur Wahrung der Rechte der Mitglieder.

Im Verwaltungsrat der BA sind aber meiner Meinung nach nur max. 30% aller Mitglieder vertreten… oder irre ich ???

Und in der Gesundheitskommission sind die Mitglieder garnicht vertreten, da ich KK`s und Kaasenärztliche Vereinigung eher als Lobbyverterungen und nicht als Mitgliedervertreter sehe…

Gruss
Lone

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Hallo Lone,

merci für die Antwort, aber meine Frage bleibt doch offen: Auf
welcher gesetzlichen Grundlage agieren, und diesmal konkret,
der Verwaltungsrat der BA und die Gesundheitskommission.

Hast Du Dir eigentlich schon die Seiten der BA angeschaut? Z.B. die
hier:

https://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/…
Content.jsp&navId=22309

https://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/…
Content.jsp&navId=22311

BA= bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts gem. Art. 86,
87 GG. Die Teilung in Verwaltung/Selbstverwaltung wurde vom Bund so
geregelt, ausweislich der website wurde die Satzung vom
Verwaltungsrat erlassen, auf dieser Grundlage arbeiten sie. Die
einzelnen Maßnahmen sind dann jeweils auf ein Gesetz gestützt,
jedenfalls soweit es sich um Eingriffsverwaltung handelt, dazu kommen
die SGBs (sorry, aber das ist nicht mein Bereich, versuchs mal in
Ämter & Behörden).

Ich finde was in den Satzung der BA aber keine echte
gesetztliche Grundlage.

Für was genau??

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates der BA gehört die
Kontrolle des Vorstandes zur Wahrung der Rechte der
Mitglieder.

Ich würde sagen: nur bedingt. Wahrscheinlicher erscheint mir die
Überwachung allein dahingehend, dass alles gesetzmäßig abläuft,
schließlich sind die „Kunden“ keine Aktionäre…

Und in der Gesundheitskommission sind die Mitglieder garnicht
vertreten, da ich KK`s und Kaasenärztliche Vereinigung eher
als Lobbyverterungen und nicht als Mitgliedervertreter
sehe…

Warum auch? diese Gesundheitskommission ist wahrschenlich entweder
ein Ausschuß gem. § 54, 55 ff. GOBT oder eine Enquete-Kommission gem.
§ 56 ff. GOBT, somit Teil der Legislative.

Ehrlich gesagt, weiss ich immer noch nicht, was genau Deine Frage
ist. Vielleicht könntest Du es noch einmal möglichst präzise
versuchen?

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii,

danke für die Antwort. Somit ist Selbstverwaltung durch den Verwaltungsrat in der BA per Gesetz geregelt, wobei in der Satzung steht, das im Verwaltungsrat die Mitglieder (Beitragszahler) vertreten sein soll. Die 21 Sitze im Rat teilen sich Gewerkschaften, öffentliche Hand und Arbeitgeberverbände.

Fühlst du dich in diesem Gremium ordentlich vertreten, vorausgesetzt du bist Beitragszahler?

Hi Lone,

bin ich nich (Studi). Aber das mit dem vertreten fühlen habe ich
insofern aufgegeben, als das ich der Meinung bin: wer sich nicht
engagiert, soll nicht arg so viel moppern… (ist nicht gegen Dich
gemünzt!)

Wir habens halt recht gut wegen der Generation direkt nach´m Krieg,
jetzt läuft´s nich merh so, aber machen will auch keiner was. Kann ja
auch nich richtig sein.

Weiteres dazu gehört dann wohl in Politik allgemein, aber dan bin ich
selten, weil man da noch nicht mal Kaffee zur Diskussion bekommt :wink:

Gruß - Jaschiii

Da tut sich schon was, guckst du hier:

http://members.fortunecity.de/buergerpartei/index.html

Zwar noch in den Kinderschuhen, aber es wird schon…:wink:)

Gruss
Lone

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