Wer müsste zahlen ?

Hallo !

Ich habe am Wochenende mit meinem Mitbewohner über folgendes Problem diskutiert:
Wenn man mit seinem Auto am Abend oder in der Nacht in eine Radarkontrolle gerät, da man zu schnell gefahren ist, und erschreckt durch den roten Blitz einen Unfall jeglicher Art verursacht, wer muß für den Schaden aufkommen ? Überwiegend sicherlich ich, da ich ja zu schnell gefahren bin. Gibt es Urteile, die der Polizei eine Teilschuld zusprechen ?

Hallo,

ich weiss zwar nicht ob es da die von dir angesprochenen Urteile gibt. Aber ich bin der Meinung, dass jeder Verkehrsteilnehmer davon auszugehen hat, dass er bei ueberhoehter Geschwindigkeit „Opfer“ eines Radarblitzes werden kann, man muss damit rechnen! Desweiteren wuerde man sicherlich argumentieren, dass bei Einhaltung der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit es nicht geblitzt haette und es auch zu keinem Unfall gekommen waere!
Von einer Teilschuld waere glaub ich in dem Fall auszugehen, wenn das Blitzlicht unverhaeltnismaessig grell und blendend waere, aber soweit ich weiss, sind diese Blitzgeraete genormt und TÜV-geprueft auf ihre Blendwirkung!

Gruss

Kai

Hallo Kai !

Grundsätzlich würde ich Deinen Ausführungen zustimmen. Interessant wäre aber doch noch mal die streng juristische Sicht, denn die ist manchmal extrem unlogisch !

MfG Michael

Hi Michael !

Ich habe vor einiger Zeit folgende Begründung gehört.

Der Radarblitz sei weit weniger hell als z.B. Wetterleuchten. Ein normaler Autofahrer muß das also abkönnen. Verursacht man also aufgrund einer Blendung durch einen Radarblitz einen Unfall, sollte man ohnehin seinen Schein abgeben.
Für die Kosten kommt dann mit etwas Glück wenigstens die Haftpflicht-Versicherung auf. Mit Kasko-Schutz wird es allerdings Essig sein…

Scharf, gelle !?

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Radargeräte arbeiten heutzutage mit Rotblitzen, die vielleicht einen „Schrecken“, aber keine Blendung verursachen. Mit dem „Schrecken“ muß der Autofahrer leben können, sonst ist er wirklich zu zart besaitet.

Hi Mathias,

dann dürfte doch das ´Blitzen´ mit einem normalen Photo-Blitzgerät aus Gag oder zur Abschreckung, welches eine Privatperson in einer Strasse durchführt, auch keine Verkehrsgefährdung und damit erlaubt sein… *vermut*?!?

Gruß

Tefan

*DemDerBlitzDurchAlleGliederFährt*

Hi Tefan !!

Hi Mathias,

dann dürfte doch das ´Blitzen´ mit einem
normalen Photo-Blitzgerät aus Gag oder
zur Abschreckung, welches eine
Privatperson in einer Strasse durchführt,
auch keine Verkehrsgefährdung und damit
erlaubt sein… *vermut*?!?

Sieht so aus.
Hatte ich nicht geschrieben, daß das, was ich oben meinte, irgendwo geschrieben stand ? Ich bin natürlich nicht der Meinung, habe lediglich ein Urteil zitiert.

Gruß,

Mathias

Gruß

Tefan

*DemDerBlitzDurchAlleGliederFährt*