Unfall mit Schrittgeschwindigkeit

Hallo,

ich habe mir eine CD für die Führerscheinprüfung zugelegt, dort war auch u. a. die Frage wann man sich NICHT anschnallen muß.

Als richtige Antwort war - beim fahren mit Schrittgeschwindigkeit -.

was mich etwas gewundert hat, da selbst viele die ich kenne und sogar teilweise 10 Jahre und länger ihren Führerschein haben, darüber erstaunt waren das diese Antwort richtig ist.
Nun meine Frage(n):

Ich fahre also mit Schrittgeschwindigkeit und irgendjemand fährt mit höherem Tempo rein und ich werde (erheblich) verletzt, wie sieht es dann mit dem Rechtlichen für mich aus wenn mir nachgewiesen wird, das ich nicht angeschnallt war und

Fall a)

es nicht beweisbar ist (sei es von mir oder anderen(Zeugen)) das ich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren bin

Fall b)

es beweisbar ist (sei es von mir oder anderen(Zeugen)) das ich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren bin

Fall c)

gar nicht mehr in der Lage bin irgendetwas dazu zu sagen (Koma, Tot etc.)

oder

Fall d)

wenn alles zusammen kommt.

Besten dank für die Antworten und Grüße,

der Kobold

PS.: X-Posting mit dem Brett Versicherungen, da mich einmal das Versicherungstechnische interessiert und einmal die rechtliche Seite dazu

Hi,

Das heisst doch nur, dass du bei Schrittgeschwindigkeit unangeschnallt nicht belangt werden kannst.
Nicht mehr und nicht weniger.
Sinnvoll ist das zB. beim Einparken und bei sonstigen komplizierten Mamövern auf öffentlicher Strasse.
Gruss,

Hallo Kobold,

nur mal so: schau den Text mal genau an:

_1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

  1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
  2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen._

Mit der Nummer 3 ist nicht gemeint, dass man sich in einem verkehrsberuhigtem Bereich nicht anschnallen muss. Gemeint sind ganz besondere, atypische Situationen in der Art, wie sie genannt sind (Rangierfahrten).
Wer „normal“ am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich auf alle Fälle anschnallen, auch wenn er nur Schrittgeschwindigkeit fährt oder fahren darf.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

das ist ein ähnliches Problem wie die Sommerreifen im Winterbetrieb. Es ist nichtgenerell Pflicht, im Winter Winterreifen zu montieren. Dennoch wird man dir im Falle eines Unfalles Fahrlässigkeit und nicht Beachten der Sorgfaltspflicht vorwerfen. Entsprechend wird die Kasko nicht (voll) zahlen.

Schnallst du dich bei Schritttempo nicht an, so wirst du beim Unfall eine entsprechende Mitschuld an deinen Verletzungen bekommen. Etwas anderes ist die bereits erwähnte Rangierfahrt, bei der der Gurt sich u.U. als hinderlich erweist und deshalb abzuwägen ist zwischen der verminderten Sicherheit durch nicht anschnallen und der verminderten Sicherheit durch Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit.

Gruss, Niels

Als richtige Antwort war - beim fahren mit
Schrittgeschwindigkeit -.

was mich etwas gewundert hat, da selbst viele die ich kenne
und sogar teilweise 10 Jahre und länger ihren Führerschein
haben, darüber erstaunt waren das diese Antwort richtig ist.

Na endlich!! Ich behaupte nun seit 3 Jahren, dass mir mein Fahrlehrer damals erzählt hat, man müsse sich bei Schrittgeschwindigkeit NICHT anschnallen, und niemand hat es mir geglaubt. Jetzt findet sich das sogar auf einer CD *hehe* …

Auch, wenn ich nicht zur Lösung deines Problems beigetragen habe, schöne Grüße. :smile:

Matthias

Hallo Hawethie,

_1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der
Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

  1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
  2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im
    Auslieferungsbezirk,_

Kannst Du mir erklären, was die sich dabei gedacht haben?? Insbesondere 1. ist doch völlig daneben, was ist daran anders als bei jemand, der privat fährt und einen Beifahrer hat? Und auch bei 2. können die Fahrer sich gegebenenfalls mit ziemlichem Tempo bewegen. Also entweder ich stehe gerade auf dem Schlauch, oder die Jungs waren high, als sie den Paragraphen verfaßt haben…

Gruß Kubi

Hallo Hawethie,

Hallo,

Kannst Du mir erklären, was die sich dabei gedacht haben??

Mal sehen :wink:

Insbesondere 1. ist doch völlig daneben, was ist daran anders
als bei jemand, der privat fährt und einen Beifahrer hat?

Taxifahrer werden schon mal überfallen.
Damit sie sich beim Versuch zu fliehen nicht im Gurt verheddern, brauchen sie sich nicht anzuschnallen. Das gilt nur bei der Fahrgastbeförderung, nicht bei Leerfahrten, dann müssen die sich anschnallen

Und
auch bei 2. können die Fahrer sich gegebenenfalls mit
ziemlichem Tempo bewegen.

Können ja, aber wer, der im Haus-zu-Haus-Verkehr ausliefert, beschleunigt zwischen Haus Nr 10 und Nr 13 so stark??
Gedacht ist da wirklich nur an die kurzen Fahrtstrecken, bei denen das Anschnallen länger dauert, als die Fahrt (Paketdienste, Post, Morgenzeitung etc.; nicht der Pizza-Blitz)

Also entweder ich stehe gerade auf

dem Schlauch, oder die Jungs waren high, als sie den
Paragraphen verfaßt haben…

Ich glaube, ausnahmeweise hat der Gesetzgeber mal praktisch gedacht, oder?

Gruß
HaWeThie

Na endlich!! Ich behaupte nun seit 3 Jahren, dass mir mein
Fahrlehrer damals erzählt hat, man müsse sich bei
Schrittgeschwindigkeit NICHT anschnallen, und niemand hat es
mir geglaubt. Jetzt findet sich das sogar auf einer CD *hehe*

Nicht nur das: es steht sogar in der StVO!!
Ist das ne Überraschung!

Gruß
HaWeThie