Umtauschrecht!?

Hallo

folgendes Problem liegt vor! Mein Arbeitskollge hat in Oestereich Parkett für seine Wohnung bestellt, auch bekommen leider hat er den falschen bestellt! Nun wollte er diesen Umtauschen doch der Vertreter sagte ihm, dass dies nicht möglich sei. Jetzt hat er aber trotz diesem Vorfalles bei der gleichen Firma den anderen Parkett gekauft!

Muss der Unternehmer den falsch bestellten parkett zurück nehmen?
Wert : ca. 3500 Euro!

Der falsche Parkett ist noch geschlossen und unberührt!

Gruß Danny

Hi,

Muss der Unternehmer den falsch bestellten parkett zurück
nehmen?

ich kenne das österreichische Recht nicht, aber da es dem Hörensagen nach praktisch komplett in Deutschland abgeschrieben wurde, lautet meine Antwort nein. Warum sollte auch ein Umtauschrecht gelten? Es kann doch nicht zum Schaden des Lieferanten werden, wenn der Kunde zu blöd ist.

Gruß,
Christian

Hi Danny,

jeder Umtausch ist eine Kulanzsache, wenn dem VERKÄUFER nicht ein Fehler nachgewiesen werden kann.

Dein Kollege hat sich vertan - als Fehler des KÄUFERS - wieso sollte der Verkäufer den Schaden daraus haben? Er kann nur beim Hersteller bitten, auf Kulanz ihm entgegenzukommen, nachdem er ja wirklich dort auch wieder gekauft hat.

Grüße

Wendy

Zwischen den Zeilen…
Hi!

Wie auch Christian kenne ich das Ösi-Recht nicht. Wenn es aber wirklich fast identisch mit dem deutschen ist, dann…

folgendes Problem liegt vor! Mein Arbeitskollge hat in
Oestereich Parkett für seine Wohnung bestellt, auch bekommen
leider hat er den falschen bestellt!

Was heißt bestellt? Ab in den Laden oder per Versandhaus? Oder vom Vertreter an der Tür?

Das wäre in Deutschland nicht ganz unerheblich zu wissen!

Liebe Grüße
Guido

Hallo!

Wie schon meine Vorredner (oder -schreiber) richtig gesagt haben, gibt es kein allgemeines Umtauschrecht.

Interessant wären allerdings schon mehrere Details, insb. wie es zu dieser falschen Bestellung gekommen ist.

Gruß
Tom