Leidiges Thema Mieterhoehung

Hallo,
vielleicht gibt es jemanden der mir Auskunft geben, bzw. helfen kann.
November 1998 hatte ich eine Miet-erhoehungsforderung im Rahmen des Mietspiegels. Dies hatte ich per Januar 1999 abgelehnt, weil einige Punkte meiner Meinung nicht zu trafen. Seit dem auch nie wieder etwas von der Gesellschft gehoert. Nun haben die Eigentumsverhaeltnisse gewechselt, und der neue Eigentuemer meint, dass doch alle Punkte zu treffen und verlangt die Erhoehung , wie einst gefordert per Februar1999. Also rueckwirkend.
Frage dazu natuerlich, ist das rechtens und welche Paragraphen stuetzen das, bzw. welche kann ichn zu meiner Verteidigung anfuehren.
Und das alles soll bis 30.04.2000 zugesagt sein, da er sonst „Klageverfahren auf Erteilung der Zustimmung anstrengen“ will. Eingang der Post heute!!
Ist das auch rechtens, oder habe ich nicht wenigstens 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren?
Also Fragen ueber Fragen :smile:
Ueber „Beistand“ freut sich
Marco

Hallo,
vielleicht gibt es jemanden der mir
Auskunft geben, bzw. helfen kann.
November 1998 hatte ich eine
Miet-erhoehungsforderung im Rahmen des
Mietspiegels. Dies hatte ich per Januar
1999 abgelehnt, weil einige Punkte meiner
Meinung nicht zu trafen. Seit dem auch
nie wieder etwas von der Gesellschft
gehoert.

Man kann davon ausgehen, dass die Ablehnung der Mieterhöhung durch den Eigentümer akzeptiert wurde.
Selbstverständlich hat der neue Eigentümer das Recht, eine Mieterhöhung zu verlangen, aber auch er muß die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Da der neue Eigentümer die „Rechte und Pflichten“ vom alten Eigentümer erworben hat,hat er sich daran zu halten und dies bedeutet, dass der „alte“ Eigentümer die Mieterhöhung durch „Widerspruch“ zurückgezogen hat.

Nun haben die

Eigentumsverhaeltnisse gewechselt, und
der neue Eigentuemer meint, dass doch
alle Punkte zu treffen und verlangt die
Erhoehung , wie einst gefordert per
Februar1999. Also rueckwirkend.
Frage dazu natuerlich, ist das rechtens
und welche Paragraphen stuetzen das, bzw.
welche kann ichn zu meiner Verteidigung
anfuehren.

Das Mieterhöhungsbegehren muß schriftlich erfolgen und es muß eindeutig und nachvollziehbar begründet sein.
Warum will er erhöhen?
Renovierung?

Und das alles soll bis 30.04.2000
zugesagt sein, da er sonst
„Klageverfahren auf Erteilung der
Zustimmung anstrengen“ will. Eingang der
Post heute!!
Ist das auch rechtens, oder habe ich
nicht wenigstens 4 Wochen Zeit darauf zu
reagieren?

Das Vorgehen deutet darauf hin, dass der neue Eigentümer durch „psychologischen Zeitdruck“ Druck ausüben will, dass eine rasche Reaktion erfolgen sollte.

Prüfen, ob der Eigentümer lediglich die Mieterhöhungsgründe von 98/99 so übernommen hat oder ob er „neue Gründe“ geltend macht.
Evtl. mir direkt zumailen.

Peter