Schadensersatz (AGB) -Was bedeutet S. konkret?

Hallo,

wer von den Rechtsprofis kann mir sagen, was der Begriff „Schadensersatz“ nun genau bedeutet. Inbesondere im Zusammenhang von normalen Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und Kunden in den AGB:

Folgendes ist aus den Otto AGB:
„Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.“

Ich hab im BGB garkeine richtigen Paragraphen zum Schadensersatz gefunden neben §440/281… die einem Laien erklären was denn nun Schadensersatz konkret ist.

a) Wenn ich Anspruch auf Schadensersatz durch Nichterfüllung eines Kaufvertrages als Kunde habe, schließt das auch „weitergehende“ Forderungen (=?Schadensersatz) ein?
Sprich wenn mir mein Händler bis zum 01.01.2004 ein Auto hätte liefern sollen, es aber am 10.01.2004 noch nicht da ist (oder komplett defekt ist), und ich deswegen einen Auftrag von über einer Million EUR nicht annehmen kann, wird das dann alles auf den Autohändler abgewälzt? Verursacher ist ja das defekte Auto mit der Konsequenz großer Einnahmeausfälle für mich und evtl. sogar einer Vertragsstarfe die ich an meinen Kunden zahlen muss.

Was ist wenn ich eine defekte Kaffeemaschine geliefert bekomme. Diese schmilzt zusammen und ruiniert meine verblattgoldete Küchenzeile. Ganz sicher würde ich eine neue Kaffeemaschine bekommen, aber wie weit geht da die Haftung in Bezug auf diese Küchenzeile als Folgeschaden?
Wie differenziet sich das von der Produkthaftung?
Das sind doch zwei verschiedenen Dinge?

Bin für Hilfe sehr dankbar!
Thomas

Hallo Thomas,

Beispiel 1 mit dem Auto: Hier gilt die sogenannte Schadensminderungspflicht, d.h, wenn das Auto defekt ist, den Händler zur Erfüllung des Vertrages auffordern. Entweder bekommt man für die Reparaturzeit ein Auto vom Händler oder aber man besorgt sich für die Mobilität einen Ersatz auf eigene Rechnung. Mietwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel. All dieses ist im Verhältnis günstiger zu bewerkstelligen, als diesen Millionenauftrag zu verlieren. Du würdest vor Gericht niemals den Schaden vom Händler ersetzt bekommen, da es im Verhältnis einfacher war, den Schaden dadurch gering zu halten. Die Kosten um dieses zu bewerkstellingen, ist allerdings ein Schaden, der ersetzt wird. Aber auch nur der relevante Teil.

Bei der Kaffeemaschine sieht das anders aus. Aber die Beweislast liegt auf Deiner Seite. Du mußt nachweisen, das durch das fehlerhafte Produkt der Folgeschaden eingetreten ist.

Wer auch immer einen Schadensersatz einfordert, trägt die Nachweispflicht, das durch einen Dritten der Schaden entstanden ist. Ein blosse Vermutung ist nicht ausreichend. Dies kann man durch kostspielige Gutachten untermauern.

Gruß

Rolf

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Danke
Hallo Rolf,

Vielen Dank für die Antwort!
Thomas