Alkoholfrei

Hi!

Ich hab mal ne Frage…

Wie ist das eigentlich, wenn ich abends mit dem Auto unterwegs bin und mir in einer Coctailbar einen alkoholfreien Coctail bestelle. Diesesn trinke ich und fahre wieder nach Hause. Auf dem Weg komme ich in eine Polizeikontrolle und es wird zu viel Alkohol festgestellt, obwohl ich mit Absicht nur einen Alkoholfreien Coctail getrunken habe.

Wird mir dann der Führerschein weggenommen???

danke schonmal,
Phil

Hi Phil,

Es kommt nicht darauf an was du Trinkst
sondern was dein Blutwert sagt.
Wenn da Alkohol festgestellt wird war es wohl nicht Alkohol Frei.

Gruß
Frank

neee, ich meine wenn ich anstatt einem Alkoholfreien Coctail einen alkoholischen bekomme, den alkohol nicht schmecke und auch nicht spüre, d.h. ich mir eigentlich „sicher“ bin dass ich 0,0 Promille habe aber doch was habe…

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!
phil

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Hi,

wieso glaubst du, daß dir jemand einen Cocktail mit Alkohol verkauft, wenn du einen alkoholfreien bestellst?

Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, dann sollte man diese Bar sowieso nicht mehr aufsuchen.

Gruß
Minnie

Hallo,

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :frowning:

Es sollte heute jeder wissen, dass alkoholfrei nicht „ohne Alkohol“ bedeutet.

Alkoholfreies Bier kann bis zu 0,5 % Alk enthalten, auch Malzbier enthält es.

Na ja, kann man nur für Dich hoffen, dass es gut ausgeht.

Gruss

Andreas

Hi Phil,

neee, ich meine wenn ich anstatt einem Alkoholfreien Coctail
einen alkoholischen bekomme, den alkohol nicht schmecke und
auch nicht spüre, d.h. ich mir eigentlich „sicher“ bin dass
ich 0,0 Promille habe aber doch was habe…

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!
phil

Du wirst so oder so die Srafe (erstmal) dafür erhalten.
Zum einen müsstest du beweisen das du vorher nichts getrunken hast
zum anderen der Bar nachweisen das doch Alkohol im
Getränk war.
Das würde ich ( Antialkoholiker ) dann schon irgendwie
mit einem Sachverständiger in der Bar Anonym prüfen lassen
ob die Alkoholfreien Getränke dort auch Frei sind.
Schwer wird es so oder so werden :frowning:
Den es könnte ja nur an dem einen Tag so gewesen sein.
Und dann noch die Frage ob das auch was nützt ?

Gruß
Frank

Hallo Phil,

meiner Ansicht nach bist du deinen Führerschein los.

Du hast einen zu hohen Blutalkoholgehalt und alles andere wird sich in keinster Weise beweisen lassen. Und selbst wenn… wenn du zuviel Hustensaft geschluckt hast, interessiert das auch keinen woher der Alkohol kommt.

Gruß Ivo

Hallo,

der Polizei interessiert es erstmal wenig, woher der Alkohol stammt.
Du kannst dann natürlich gegen die Maßnahme Widerspruch einlegen.
Dann kommt es darauf an, wie der Richter zu deiner Aussage steht und ob du nachweisen kannst, das du nur alkoholfreie Getränke bestellt hast.
Selbst wenn du einen Alkoholfreien Cocktail trinkst, besteht die Möglichkeit, das eine geringe Menge von Alkohol enthalten ist. Aber bei nur einem Getränk sollte dann die Gefahr ziemlich gering sein, das du die zulässigen Werte übersteigst.

Gruß
roland

Hi Phil,
Du schreibst leider nicht, mit wieviel Promille sie Dich erwischt haben. Wenn sie Dir den Lappen weggenommen haben, werden es wohl mehr als 0,8 gewesen sein… Dann allerdings wundere ich mich sehr, dass Du vom Alkoholgehalt im Cocktail nichts bemerkt haben willst… Alkohol hat noch Wirkung - nix gespürt???
Gruß,
Anja

Hallo,

fangen wir mit dem Straftatbestand „fahren im Suff“ an. § 15 StGB sagt: Strafbar is tnur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht.

§ 315c (3) StGB sagt:
Wer in den Fällen des Absatzes 1 (Fahren im Suff) die Gefahr

  1. fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht
    wird mit Freiheitsstrafe bs zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tja, wie lange kann man alkoholhaltige alkoholfreie Cockttails trinken, bis man merkt, daß sie alkoholhaltig sind? Bei 0,3%o - und das ist die relevante Grenze - sollte man es eigentlich gemerkt haben.

§ 122 OwiG kennt die Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Alkohol auch. Insofern wirst Du schon Probleme bekommen und mit dem Argument „das sollte eigentlich alkoholfrei sein“ bestenfalls im Grenzbereich 0,.3-0,5%o noch glaubhaft wirken.

Gruß,
Christian,
der gestern jemanden zu Besuch hatte, der sich nach 1 Liter Bier und 4 Stunden für völlug betrunken hielt und dabei nur knapp 0,5%o hatte. Zum Nachrechnen: http://www.promillerechner.de

Hallo,
die kritische Grenze ist 0.5 resp. bei Unfall oder Fahrauffälligkeit 0.3 Promille. Ob man sowas merkt ? Keine Ahnung, zumindest nicht, wenn man noch anderes konsumiert hat (vor Gericht vermutlich kein gutes Argument *g*).

Gruss
Enno

Hallo Andreas

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :frowning:

Das ist so pauschal falsch! §§ 16, 17 StGB. Wobei nicht zählt, wenn
man wissen sollte oder wusste…

Alkoholfreies Bier kann bis zu 0,5 % Alk enthalten, auch
Malzbier enthält es.

Und Apfelschorle aufgrund des Fruchtzuckers enthält mehr Vol.-% Alk
als alkfreies Bier!

Nichts für ungut :wink: Jaschiii