Hallo,
es geht um einen Vertrag mit einem Internet Service Provider. Ich habe ein paar Fragen zum Thema Kündigung allg.:
Wenn die Kündigungsfristen folgendes besagen, „Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.“ bedeutet es doch, wenn ich am 02.02.2004 den Vertrag schriftlich kündige, dass der Vertrag Ende März endet!?
Gab es da mal nicht was, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eingegangen sein muss, damit der laufenden Monat mit angerechnet wird?
In den AGB des Providers habe ich nichts weiter dazu gefunden.
Denn dann würde es bedeuten, dass der Vertrag schon Ende Februar aufgelöst wird. Und das ist genau das was ich gerne wollte :o)
AGB: http://hosting.1und1.de/PServSessionIdpt_de_DE=ac170…
Root BGB
http://hosting.1und1.de/PServSessionIdpt_de_DE=ac170…
Vielen Dank für eure Ideen.
Gruß, olli