folgende Frage bzw. Problem habe ich. Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen.
Ich habe eine 8jährige Tochter, die aufgrund einer Eternvereinbarung mit Hilfe durch das Jugendamt Ihren Lebensmittelpunkt bei mir hat. D.h. Sie ist bei mir gemeldet und lebt auch bei mir. Es wurde damals von mir das gemeinsame Sorgerecht beantragt.
Aufgrund von alkoholischen Problemen, die die leibliche Mutter hat und das Sie zu damaliger Zeit meine Tochter nicht regelmässig zur Schule geschickt hat, wurde diese Vereinbarung getroffen.
Jetzt ist es so, das ich voraussichtlich in nächster Zeit, aufgrund meines Jobs, nach Spanien umsiedeln werde. Natürlich soll dies nicht ohne meine Tochter passieren, die auch auch nicht mehr zu Ihrer Mutter will.
Jetzt habe ich mich schon ein wenig schlau gemacht und erfahren das ich das so wie jetzt ist, nicht ohne weiteres machen kann!
Erst gestern lag ein Haftbefehl der leibliche Mutter vor (NIcht der erste). Da Sie, wegen der Schulversäumnisse meiner Tochter ein Bussgeld, was Sie nicht bezahlt hat und auch nicht bezahlen kann,bekommen hat.
Meine Frage ist nun, wie schnell kann es gehen, wenn ich das alleinige Sorgerecht beantrage, das das Urteil gefällt wird?
Muss ich unbedingt einen Anwalt dazu haben?
Ich habe auch genug Zeugen (neutral), die bestätigen können, das die Mutter sich nicht um das Wohl gekümmert hat und Sie sehr oft in der Vergangenheit alleine gelassen hat, wegen der trinkerei.
Würde es evtl. auch reichen, wenn mir die Mutter ein Schriftstück unterschreibt in dem Sie damit einverstanden ist, das ich mit meiner Tochter nach Spanien gehe?
wie lange die Sache dauert hängt von vielen Faktoren ab und ist so pauschal nicht zu beurteilen. Wenn die leibliche Mutter problemlos ihr OK gibt, und du vorab das Jugendamt einschaltest und darauf hinweist, dass sie bald Gerichtspost bekommen und um Stellungnahme gebeten werden, und die Sache dort entsprechend vorbesprichst und sauber eintütest, dürfte die Geschichte je nach Belastung des zuständigen Gerichts recht schnell gehen.
Stellt sich die leibliche Mutter quer, kann es sich nahezu ewig hinziehen. Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt einschalten, da man in einer solchen Situation viel falsch machen kann und die eigene emotionale Belastung oft dazu führt, dass man „ungeschickt“ (vorsichtig ausgedrückt) gegenüber Behörden auftritt.
Ich habe momentan einen ähnlichen Fall laufen, in dem ein Kind bereits durch das Jugendamt in ein Heim eingewiesen wurde, da die allein sorgeberechtigte Mutter das Kind vollkommen hat verwahrlosen lassen und ein weiteres Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird. Durch zu emotionales Auftreten des an seinen Kindern sehr interessierten Vaters war die Situation vor meiner Mandatierung vollkommen verfahren und hätte ein gerichtlicher Antrag keinen Sinn gemacht, da die Stellungnahme des Jugendamtes sicher negativ gewesen wäre. Wir haben jetzt innerhalb weniger Wochen dies wieder ins Lot bringen können und wenn jetzt in absehbarer Zeit ein Antrag gestellt werden wird, werden wir sicher auch das Jugendamt auf unserer Seite haben, und damit ist in Situationen in denen sich der andere Elternteil quer stellt eigentlich alles gewonnen.
Gruß vom Wiz
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Hi Michael,
bin keine „Fachfrau“, aber: es gibt das sog. „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und das ist m.W. nicht „automatisch“ im Sorgerecht enthalten. Da Du ja einen guten Draht zum Jugendamt hast: warum fragst Du nicht da mal nach?
Good luck,
Anja