Kündigungszeit in Probezeit

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und bin noch in der Probezeit. Laut Tarifvertrag der Firma sind nur 3 Werktage Kündigungszeit in der Probezeit. Ist das zulässig? Ich denke in der Probezeit müssen es 14 Tage sein?
Danke für die Hinweise!

Hallo!

ich habe folgendes Problem. Ich arbeite in einer
Zeitarbeitsfirma und bin noch in der Probezeit. Laut
Tarifvertrag der Firma sind nur 3 Werktage Kündigungszeit in
der Probezeit. Ist das zulässig? Ich denke in der Probezeit
müssen es 14 Tage sein?
Danke für die Hinweise!

Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. Gemäß dem Manteltarifvertrag Zeitarbeit kann dir in den ersten drei Monaten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden, danach gilt dann § 622 Abs. 3 BGB, also 14 Tage Frist. Während der ersten zwei Wochen kann bei Neueinstellung die Frist arbeitsvertraglich auf bis zu einen Tag herabgesetzt werden. Ich würde dir aber raten das BZA zu Rate zu ziehen, die können dir da bestimmt besser Auskunft geben.
MfG Dirk

Danke für den Tipp mit der BZA. Doch leider können bzw. dürfen die mir keine Auskunft geben - dafür sind Rechtsanwälte zuständig, sagen die…

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Hallo

Es ist prinzipiell zulässig, daß durch einen TV die gesetzlichen Mindestküfristen unterschritten werden. Soweit der TV auch auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, würde auch die Frist gelten. Dazu müßte die Geltung des TV einzelvertragliche vereinbart worden sein, oder Du bist in der Gewerkschaft und der AG im AG-Verband, oder der TV ist allgemeinverbindlich.

Trifft keins der drei oben genannten Dinge zu, gilt auch der TV nicht und die Frist von 14 Tagen ist einzuhalten, wenn eine Probezeit ausdrücklich vereinbart wurde.

Gruß,
LeoLo

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