und zwar warum nicht ? (Hinweis vorab: BGB §§ 947, 948)
ist echt witzig der Gedankengang … und spart Geld !
und zwar warum nicht ? (Hinweis vorab: BGB §§ 947, 948)
ist echt witzig der Gedankengang … und spart Geld !
dafür aber nach auffassung des bundesgerichtshofs ein Betrug … wurde die absicht zum nichtzahlen erst später gefasst, dann ist es unterschlagung.
„sparen“ lässt sich also rein gar nichts.
dann ist es unterschlagung.
hast Du 'ne Quelle ? Wie kann ich etwas unterschlagen, an dem ich längst Eigentum erlangt habe ??
„sparen“ lässt sich also rein gar nichts.
hat bereits oftmals geklappt…
Betrugsmerkmal ist hier oft nicht beweisbar.
Hallo.
hast Du 'ne Quelle ? Wie kann ich etwas unterschlagen, an dem
ich längst Eigentum erlangt habe ??
„Kraft- und Schmierstoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sheraldelfina“ steht an der Zapfsäule - und mit diesem Eigentumsvorbehalt ist die obige Seifenblase in eine andere Dimension gewarpt 
Gruß kw
Hallo!
Also ob Betrug oder Diebstahl ist für den Juristen interessant, aber von der Rechtsfolge würde ich mal sagen ziemlich egal. Wegen Tankbetrug wird man auch verurteilt und diese Fälle kommen gar nicht mal so selten vor.
Gruß
Tom
Hallo!
Betrugsmerkmal ist hier oft nicht beweisbar.
Die sind genauso schwer beweisbar wie die Diebstahlsmerkmale.
Gruß
Tom
Hallo.
„Kraft- und Schmierstoffe bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Sheraldelfina“ steht an der Zapfsäule -
und mit diesem Eigentumsvorbehalt ist die obige Seifenblase in
eine andere Dimension gewarpt
Ich berufe mich auf §§ 947 , 948 BGB , womit mein Besitz am Kraftstoff unumstößlich feststeht, sobald er zugetankt ist. Nix reingefallen !
Die sind genauso schwer beweisbar wie die Diebstahlsmerkmale.
nein, leichter
interessant, aber von der Rechtsfolge würde ich mal sagen
ziemlich egal. Wegen Tankbetrug wird man auch verurteilt und
diese Fälle kommen gar nicht mal so selten vor.
Du irrst. BGH Karlsruhe AZ 4 str 121/83 vom 5.5.1983
ich tanke 10 Liter Sprit zu und begehe keine Straftat.
„ungerechtfertigte Bereicherung“ entfällt aus offensichtlichen Gründen.
ob X (der Zutanker) einer etwaigen Schuldnerpflicht nachkommt, schlägt strafrechtlich nicht zu Buche. Zweifellos hat X Eigentum am Benzin erlangt , wenn er den Rüssel einhängt aufgrund BGB wie erläutert.
man könnte es nur als unredlich ansehen.
tanken für 0 EURO keine Straftat
Das Branchenblatt ‚Tankstelle‘ vermutete einen „schlechten Spaß“. Doch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin meinte es ernst.
Im Herbst letzten Jahres stellte die Anklagebehörde das Strafverfahren gegen einen Polizisten ein, der nach dem Tanken an einer SB Tankstelle, ohnen zu zahlen, davongefahren war.
aus : DER SPIEGEL
Schwachsinn
Benzin tanken und abhauen, ohne zu bezahlen, ist Betrug. Das stellt auch der BGH in dem von Dir erwähnten Urteil fest, Google mal danach, und LIES. Und dann verbreite nicht weiter solchen Unfug, Troll.
Schwachsinn ???
Benzin tanken und abhauen, ohne zu bezahlen, ist Betrug. Das
stellt auch der BGH in dem von Dir erwähnten Urteil fest,
Google mal danach, und LIES.
aber du zuerst!
Und dann verbreite nicht weiter
solchen Unfug, Troll.
paß auf Nase:
Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin erlangt wird
(so OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 m. Anm. von Herzberg; Herzberg, JA 1980, 385 ff.; a.A. OLG Hamm, NJW 1983, 583; Deutscher, JA 1983, 125 ff.),
kann dahin gestellt bleiben.
kannst du dies lesen ? OLG bejaht EIGENTUMSERLANGUNG ? KLAR ?
Schwachsinn ? wohl kaum !
Fuzzy lies dies und müll nicht dieses Forum zu:
Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine zusätzliche Bestrafung wegen Unterschlagung durch die nachfolgende Verwertung des Benzins auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangte.
Kannst du das erste Wort lesen ? nun negiere die Voraussetzung. Was erhälst Du ?
Benzin tanken und abhauen, ohne zu bezahlen, ist Betrug. Das
stellt auch der BGH in dem von Dir erwähnten Urteil fest,
Google mal danach, und LIES.aber du zuerst!
Ätsch, hab ich schon!
Und dann verbreite nicht weiter
solchen Unfug, Troll.paß auf Nase:
Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin
erlangt wird(so OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 m.
Anm. von Herzberg; Herzberg, JA 1980, 385 ff.; a.A. OLG Hamm,
NJW 1983, 583; Deutscher, JA 1983, 125 ff.),kann dahin gestellt bleiben.
kannst du dies lesen ? OLG bejaht EIGENTUMSERLANGUNG ? KLAR ?
Kannst Du lesen? Alter, langsam nervt’s:
Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin
erlangt wird kann dahin gestellt bleiben.
Das ist VOLLKOMMEN IRRELEVANT für den Tatbestand des Betruges, und genau deshalb steht das da auch so. In dem Urteil des BGH geht es um die Abgrenzung Diebstahl - Betrug, und in den meisten Fällen ist Benzinklau eben kein Diebstahl, aber sehr wohl ein Betrug, und damit selbstverständlich eine Straftat! Dass man mit dem Befüllen schon das Eigentum erlangt, ist bzgl. der Frage, ob das eine Straftat ist oder nicht SCHEISSEGAL.
"BGH, 4. Strafsenat - 4 StR 121/83 - Urteil vom 05.05.83
Leitsatz
Wer vorgefaßter Absicht entsprechend an einer Bedienungs- oder Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu bezahlen, macht sich in der Regel* des Betruges schuldig."
Was genau hast Du daran nicht verstanden?
*„Ein vollendeter Betrug liegt möglicherweise dann nicht vor, wenn der Täter an einer Selbstbedienungstankstelle tankt, ohne vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeiter bemerkt zu werden. In einem solchen Fall ist jedoch regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen“ , der auch eine Straftat darstellt.
Alle Zitate aus http://www.jurapauker.de/Urteile/BGHSt/Urteile/haupt…
Das ist VOLLKOMMEN IRRELEVANT für den Tatbestand des Betruges,
und genau deshalb steht das da auch so. In dem Urteil des BGH
na und ?
Wer vorgefaßter Absicht entsprechend an einer Bedienungs- oder
Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu
bezahlen, macht sich in der Regel* des Betruges schuldig."
bilde den sinnerhaltenden Satz gemäß Tenor , welcher mit „Wer nicht …“ anfängt und führe ihn dementsprechend fort ohne das Wort Betrug zu benutzen.
Was genau hast Du daran nicht verstanden?
Du hast nicht verstanden, daß das Tatmerkmal Vorsatz nicht gegeben oder beweisbar sein muß. Und genau dann wirst du das Verfahren einstellen müssen . so geschehen wie zitiert.
Hallo Frank,
ich lese schon ne Weile belustigt mit, aber Du scheinst es ja ernst zu meinen. 
Versuche Dich doch mal klarer auszudrücken. Willst du Dich auf einen Irrtum herausreden? Zahlen einfach nur vergessen? das kann ich mir noch vorstellen. Daß du dann ne Chance hast, nicht bestraft zu werden, glaube ich Dir auch. Daß du dann im nachhinein auch nichts zahlen mußt, also im Endeffekt wirklich für null getankt hast, wage ich zu bezweifeln.
Aus Deinen Beiträgen lese ich, daß sich das Gericht nicht die Mühe gemacht hat, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wie kommst du auf die Idee, daraus abzuleiten, Du dürftest die Eigentumsverhältnisse regeln? Im BGB gibt es klare Regeln, wann das Eigentum an einer Sache über geht. Von Diebstahl als legitime Grundlage steht da nichts.
Aber es wird noch lustiger! Das BGB hat mit dem Strafrecht nichts zu tun! Wenn Du laut BGB länger als dreißig Jahre Besitzer einer Sache bist, ersitzt Du das Eigentum an der Sache. das heißt Doch aber nicht, daß Du ne Millon klauen darfst und dann nach 30 Jahren eigentzümer wirst, ohne daß Dich in der Zwischenzeit jemand dafür verklagen kann!
Da bringst Du aber so einiges durcheinander.
Es ist schon Sinnvoll, nicht gleich mit Kanonen auf spatzen zu schießen, wenn mal jemand das Zahlen vergißt, sich entschuldigt und die Rechnung begleicht. Daraus abzuleiten, man müßte beim Tanken nicht zahlen ist zumindest etwas abwegig. (drücke ich mich heute wieder vorsichtig aus
)
An Deiner stelle würde ich den Arzt wechseln, Dein jetziger scheint seinen Job nicht zu verstehen.
cui Rainer
hi Rainer,
einen Irrtum herausreden? Zahlen einfach nur vergessen? das
X argumentiert, ohne Vorsatz gehandelt zu haben, was möglich ist
nachhinein auch nichts zahlen mußt, also im Endeffekt wirklich
für null getankt hast, wage ich zu bezweifeln.
dann begründe mal deinen Anspruch auf Zahlung ! Welcher § ??
Aus Deinen Beiträgen lese ich, daß sich das Gericht nicht die
Mühe gemacht hat, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wie
das OLG ist dem BGB gefolgt, was auch sonst. die Lage ist eindeutig
Eigentumsverhältnisse regeln? Im BGB gibt es klare Regeln,
wann das Eigentum an einer Sache über geht.
eben
An Deiner stelle würde ich den Arzt wechseln, Dein jetziger
scheint seinen Job nicht zu verstehen.
hm, die Alte sieht aber sonst ganz fit aus
du hast leider nicht begründen können , welcher Straftat du X bezichtigst. Deshalb Freispruch von X. Wegen BGB §818 Abs.3 siehst du keinen müden cent von X. Da nützt auch deine Raterei nix