Produkthaftung bei Autoherstellern

Hallo in die Runde,

zunächst sorry - ich war schon lang nicht mehr hier, und falls die Frage öfters gestellt wird - bitte ignorieren. Ich wußte nur nicht, wie ich das im Archiv suchen soll.

Meine Mutter hat sich vor gut 1 Jahr einen damals gut 1 Jahr alten *hust* gekauft (also: Jetzt ca. 2 1/2 Jahre alt). Der ist auch nett luxuriös und fährt sich sehr schön. Nun fährt sie gemütlich (oder auch etwas schneller, möglicherweise bis zu 180, aber schneller nicht) auf der gut ausgebauten Autobahn, da fliegt ihr doch einfach die linke Blinkerabdeckung weg!!! Flatsch und dran ans nächste Auto. Sie hat es erst gar nicht gemerkt, erst auf dem nächsten Parkplatz haben die Geschädigten sie eingeholt (die hatten einen Mercedes, sollte der Firma *hust* zu denken geben).

Schaden am Nachfolgeauto überraschenderweise nur ca. 1000 Euro, aber da sie dummerweise im Jahr davor schon einen Unfall hatte, ist das für ihre SF 35 oder so nicht so toll, also wird sie es selber zahlen müssen.

Schaden an ihrem *hust* ca. 60 Euro für ne neue Blinkerabdeckung.

Auf Anfrage teilt die Firma *hust*, deren Autos idR von Leuten gekauft werden, die schneller als 180 damit unterwegs sind, mit, daß keiner der beiden Schäden übernommen werden kann! Auch die Händlergarantie kann dafür nicht aufkommen, weil Schäden an Beleuchtungseinrichtungen grundsätzlich ausgenommen sind.

Bei einem gut 2 Jahre alten Luxusauto fliegt einfach der Blinker weg, macht einen fetten Schaden am nachfolgenden Auto, und sie soll schuld sein, und nicht mal der Blinker selbst wird ihr ersetzt???

Ich fürchte auch, das ist einfach mangelnde Kulanz, die sich die Firma *hust* auch ohne weiteres leisten kann („ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“). Aber vorsichtshalber frage ich doch noch mal in die Runde. Hat jemand eine Lösung?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

ciao,
erik

P.S. bitte keine Aufklärungen darüber, daß man so schnell nicht fährt, keine *hust*karossen kauft oder generell selbst schuld ist, wenn man nicht mit der Bahn fährt! Ich sage gleich im Voraus, daß mich das nicht interessiert!

Du solltest mal was gegen Deinen Husten tun.
Gruß,
Anja

dann eben…
hallo Anja,

dann huste ich Dir ein B, dann huste ich Dir ein M, dann huste ich Dir ein W

-)

Ente an Sizilianer:

dann huste ich Dir ein B, dann huste ich Dir ein M, dann huste
ich Dir ein W

verstanden *g
Anja

Hi Erik,

Meine Mutter hat sich vor gut 1 Jahr einen damals gut 1 Jahr
alten *hust* gekauft (also: Jetzt ca. 2 1/2 Jahre alt). Der
ist auch nett luxuriös und fährt sich sehr schön. Nun fährt
sie gemütlich (oder auch etwas schneller, möglicherweise bis
zu 180, aber schneller nicht) auf der gut ausgebauten
Autobahn, da fliegt ihr doch einfach die linke
Blinkerabdeckung weg!!!

Das kann schonmal passieren. Ist denn deine Mutter sicher das das Auto keinen instandgesetzten Unfall hatte ? Es reicht schon eine Schraube zu vergessen und schon machen sich die merkwürdigsten Teile selbstständig.

Schaden am Nachfolgeauto überraschenderweise nur ca. 1000
Euro, aber da sie dummerweise im Jahr davor schon einen Unfall
hatte, ist das für ihre SF 35 oder so nicht so toll, also wird
sie es selber zahlen müssen.

Müssen muß sie gar nichts. Sie kann den Schaden selber bezahlen um eine Hochstufung zu vermeiden. Allerdings habe ich mal gehört das der Grenzwert, wo es sich nicht mehr lohnt, bei ca. 500 EUR liegt. Gerade bei 35% sollte man mal selbst rechnen, ob sich es lohnt den Schaden selbst zu begleichen.

Schaden an ihrem *hust* ca. 60 Euro für ne neue
Blinkerabdeckung.

Glück gehabt !

Auf Anfrage teilt die Firma *hust*, deren Autos idR von Leuten
gekauft werden, die schneller als 180 damit unterwegs sind,
mit, daß keiner der beiden Schäden übernommen werden kann!

**:Auch die Händlergarantie kann dafür nicht aufkommen, weil

Schäden an Beleuchtungseinrichtungen grundsätzlich ausgenommen
sind.**

Sagt das der Händler ? Ich bin ein wenig verwirrt !
Der Hersteller wird mit Sicherheit nicht beide Schäden übernehmen. Zum ersten weil er nicht weiß was mit dem Auto in der Zwischenzeit passiert ist (s.o. evtl. Unfall o.ä.). Und zum zweitem weil sich seine Garantieleistungen nicht auf solche Mängel ausdehnen. Man hört zwar von jedem Hersteller das so und soviele Jahre Garantie übernommen werden, aber man sollte mal das Kleingedruckte lesen, was darin beinhaltet ist bzw. alles ausgeschlossen ist. Und zuletzt denke ich das die Produkthaftung für den Hersteller schon abgelaufen ist. Schließlich ist das Auto schon 2,5 Jahre alt (und die Dauer der Produkthaftung beträgt glaube ich nur 1 Jahr)*

Wenn dann könnte die Händlergarantie evtl. greifen. Da gilt es zu prüfen ob evtl. Fristen schon abgelaufen sind, oder Auschlußklauseln unterschrieben wurden.

Bei einem gut 2 Jahre alten Luxusauto fliegt einfach der
Blinker weg, macht einen fetten Schaden am nachfolgenden Auto,
und sie soll schuld sein, und nicht mal der Blinker selbst
wird ihr ersetzt???

Willkommen im Serviceland Deutschland !

Ich fürchte auch, das ist einfach mangelnde Kulanz, die sich
die Firma *hust* auch ohne weiteres leisten kann („ist der Ruf
erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“). Aber
vorsichtshalber frage ich doch noch mal in die Runde. Hat
jemand eine Lösung?

Zum Händler gehen und vorstellig werden. Vorher Verträge prüfen und Fristen kontrollieren. Falls der Wagen als Gebrauchtwagen von einem Vertragshändler war, könnte evtl. auch ein Brief an AutoBild oder den ADAC (in Kopie der Hersteller *hust*) hilfreich sein.

Für die Zukunft einfach keine Autos mehr kaufen. Egal ob von Hersteller *hust*, *schnief*, *rotz* oder *heul*. Einige asiatische Krankheiten haben einen minimal besseren Service, wie z.B. *hatchi* oder *läusper* (Zumindest hab ich mir das sagen lassen).

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Kein Problem.

In diesem Sinne…

Unn wech, Ingo

*falls ich falsch liegen sollte, bitte korrigieren.

Hallo in die Runde,

Rehallo ins Eckige.

Ich bin nicht bei B linker M achtsich W eg, aber denke, dass hier rechtlich keine Chance besteht, etwas zu holen. Und zwar aus folgender Überlegung heraus : Es wird sich nicht mehr feststellen lassen, ob die Abdeckung wegflog, weil B linker M it W enigkleber oder vielleicht ein Steinlein oder Vøgelein drangedotzt ist. Damit aber fällt der Vorfall unter das Stichwort B etriebsrisiko M ist W iesofälltmirjetztnixmit_w_ein.

Kulanz würde ich, ganz offen gestanden, auch nicht gewähren. Dazu ist der Wagen schon zu lange unterwegs, und ob sich der Schaden vorher schon angekündigt hat, weiß auch kein Mensch.

Sorry, kw