US-Army und deutsche Gerichtsbarkeit

Hallo

unterliegen eigentlich amerikanische Militärangehörige, die in Deutschland stationiert sind und hier ein Verbrechen verüben der deutschen Gerichtsbarkeit ?

Ich hab mal gehört, dass diese nur von amerikanischen Militärgerichten abgeurteilt werden können. Stimmt das ?
Gibt es da eventuell einen Unterschied zwischen Soldaten und deren „zivilen“ Familienangehörigen oder zivilen Beschäftigten auf amerikanischen Militärbasen ?

Fragt sich
Marion

Hallo Marion,

soviel ich weiß, ist hier tatsächlich ausschließlich das US-Militärgericht in Mannheim zuständig (auch für die „Dependants“ der hier stationierten Soldaten).

Grüße, Anita

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Unterliegen deutschem Gericht
etwas weiter weg von uns (100km) haben amerikanische Jugendliche Steine von Autobahnbrücken geworfen und zwei Autofahrerinnen getötet. Den Medienberichten nach, werden Sie vor ein deutsches Gericht gestellt werden.

Dennis

Hallo Marion
Deine Frage ist für mich nicht vollständig bzw. irritierend.
Meinst Du mit „Militärangehörige“ die direkt der militärischen Verantwortung unterstellten Soldaten oder die Familienangehörigen der Soldaten?

Zudem die weitere Frage:
Handelt es sich hierbei um US-Streitkräfte der „Besatzungsmacht“ oder um US-Streitkräfte der NATO??
Für beide Fragen gibt es , je nach „Status“, unterschiedliche Gesetze.
MfG
Peter

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