Hallo!
Ist es möglich auch im nachhinein noch Gerichtskostenhilfe zu beantragen - oder würde sich das nicht lohnen bzw. würde einem dann keine mehr zustehen?
Danke für die Tipps!
Hallo!
Ist es möglich auch im nachhinein noch Gerichtskostenhilfe zu
beantragen - oder würde sich das nicht lohnen bzw. würde einem
dann keine mehr zustehen?
Danke für die Tipps!
Nur im Voraus für jede Instanz.
Ohne Gewähr. Viele Grüsse!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/BJNR0053…
Ist es dann wenigstens möglich die Strafe + Gerichtskosten in Raten abzuzahlen? Bin finanziell nicht in der Lage das alles auf einmal zu bezahlen! Denn meine Rechtschutzversicherung will die Gerichtskosten nicht übernehmen und noch mehr Kosten zwecks Verklagung der Versicherung (denn laut Vertragsbedingungen müssten sie die Kosten übernehmen) würden mich ruinieren
Hallo!
Ist es möglich auch im nachhinein noch Gerichtskostenhilfe zu
beantragen - oder würde sich das nicht lohnen bzw. würde einem
dann keine mehr zustehen?
Danke für die Tipps!Nur im Voraus für jede Instanz.
Ohne Gewähr. Viele Grüsse!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/BJNR0053…
Hallo Sven,
das musst Du mit der Gerichtskasse aushandeln. Wenn Dein Einkommen entsprechend gering ist, dürfte das kein Problem sein. Eine Geldstrafe kann gegebenenfalls auch in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt werden.
Gruß
Jens
Hallo!
Ist es möglich auch im nachhinein noch Gerichtskostenhilfe zu
beantragen - oder würde sich das nicht lohnen bzw. würde einem
dann keine mehr zustehen?
Danke für die Tipps!
Hallo,
hat Dich Dein Anwalt vorher nicht ausreichend informiert ? Versuch’s mal mit einem rückdatierten Antrag.
Denkt jetzt etwa jemand, ich rate zum Beschummeln ? Irrtum, beides selbst erlebt. Falsche Info vom Anwalt über Beihilfe, und als ich ihn dann festgenagelt habe, hiess es nur, ich solle mir einen Antrag besorgen und rückdatiert bei ihm einreichen.
Viel Erfolg wünscht
Andreas
Du könntest einen Prozess gegen die RS-Versicherung starten und für diesen (!) GKH verlangen.
Ohne Gewähr. Viele Grüsse!
Ist es dann wenigstens möglich die Strafe + Gerichtskosten in
Raten abzuzahlen?
Hallo Sven,
wenn ich jetzt von STRAFE lese, frage ich mich, ob Du ein Strafverfahren hinter Dir hast. Wenn das so ist, gibt es natürlich keine Prozesskostenhilfe.
Eine(Geld)Strafe kannst Du in Raten bezahlen. Das wäre bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Auch gerichtskosten kann man auf Antrag in Raten zahlen.
Ein Strafverfahren erklärt auch, warum die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. In Strafsachen tun sie dies nur, wenn der Vorwurf auf Fahrlässigkeit lautet.
Gruß
Martin