Zur Sache - kurze Frage: Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, dass die einzelnen Mitglieder eine private Haftpflichtversicherung abschließen müssen (bzw. den Nachweis für das Bestehen einer solchen bringen)?
Wenn so etwas beschlossen werden kann - muss dies einstimmig geschehen oder mit welcher Mehrheit?
aber meine Ex- mußte vor Einzug in die Wohnung die Existenz einer Haftpflichtversicherung nachweisen, damit im Schadensfalle durch Waschmaschine (Wasserschlauch geplatzt / gerissen) o.ä. die Bezahlung des Schadens sicher gestellt ist.
Dennis
Falsch kann es nicht sein, obwohl Ich nicht der Meinung bin, man müsse sich gegen alles versichern.
aber meine Ex- mußte vor Einzug in die
Wohnung die Existenz einer
Haftpflichtversicherung nachweisen, damit
Bei Mietwohnungen ist das auch üblich. Meine Frage drehte sich halt darum, ob man es bei Eigentümern per Beschluß „erzwingen“ kann.
Falsch kann es nicht sein, obwohl Ich
nicht der Meinung bin, man müsse sich
gegen alles versichern.
Stimme ich dir voll zu - wer allerdings ohne Privathaftpflicht durchs Leben geht ist bodenlos leichtsinnig! Es gibt aber Leute, die das anders sehen („Ich pass’ schon auf…“).
Zur Sache - kurze Frage: Kann eine
Wohnungseigentümergemeinschaft
beschließen, dass die einzelnen
Mitglieder eine private
Haftpflichtversicherung abschließen
müssen (bzw. den Nachweis für das
Bestehen einer solchen bringen)?
Wenn so etwas beschlossen werden kann -
muss dies einstimmig geschehen oder mit
welcher Mehrheit?
Hallo,
die WEG versichert das Gebäude; der Abschluß einer Privathaftpflichtvers. kann nicht erzwungen werden, da der Wohnungseigentümer bereits durch die WEG versichert ist bzw. sein müßte.
Zudem tritt bei Schäden am Haus die Gebäude oder ähnl. Vers. ein und bei Schäden innerhalb der Wohnung ist sowieso der Eigentümer, falls direkter Bewohner, oder der Mieter, falls vermietet, haftbar.
Was sollte den eigentlich auf „Kosten“ des Einzelnen durch die Privathaftpflicht abgesichert werden?
Peter
Was sollte den eigentlich auf „Kosten“
des Einzelnen durch die Privathaftpflicht
abgesichert werden?
Schäden, die ein Eigentümer am Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum anderer verursacht.
Mir ist klar, dass der Verursacher auf jeden Fall haftbar ist - es geht darum, dass im Falle eines Falles die Eigentümergemeinschaft (relativ) schnell an das Geld kommt. Wir sind da etwas gebranntes Kind!
Wie schon unten festgestellt: Ein Vermieter kann das von seinem Mieter bereits verlangen. Hier geht es aber um selbstgenutzten Wohnraum.
aber meine Ex- mußte vor Einzug in die
Wohnung die Existenz einer
Haftpflichtversicherung nachweisen, damit
im Schadensfalle durch Waschmaschine
(Wasserschlauch geplatzt / gerissen) o.ä.
die Bezahlung des Schadens sicher
gestellt ist.
Hier geht es dann um die Mietsachschäden, die über jede PHV abgesichert sein sollten!
Dennis
Falsch kann es nicht sein, obwohl Ich
nicht der Meinung bin, man müsse sich
gegen alles versichern.
Gegen alles nicht - doch die PHV ist neben
der Berufsunfähigkeitsrente die wichtigste
Versicherung überhaupt!
Zur Sache - kurze Frage: Kann eine
Wohnungseigentümergemeinschaft
beschließen, dass die einzelnen
Mitglieder eine private
Haftpflichtversicherung abschließen
müssen (bzw. den Nachweis für das
Bestehen einer solchen bringen)?
Die WEG sollte eine Haus- und Grundbesitzer-
haftpflicht haben, da dann auch die Fälle
von unterlassener Räum- und Streupflicht
versichert sind, egal welcher Eigentümer
Kehrwoche hatte!
Schäden an EIGENEN Sachen, auch der eigenen
Wohnung oder am eigenen Haus, ZAHLT KEINE
HAFTPLICHT - weder Privathaftpflicht noch
WEG - Haftpflicht!
Schäden am GEbäude - auch Graffitti z.B. -
übernimmt nur eine Gebäudeversicherung!
Es wäre interessant zu wissen, warum die
WEG auf die Idee mit den Privathaftpflicht-
versihcerungen kommt und welche Schäden
dann hier „abgewälzt“ werden sollen???
Die WEG sollte eine Haus- und
Grundbesitzer-
haftpflicht haben, da dann auch die Fälle
von unterlassener Räum- und Streupflicht
versichert sind, egal welcher Eigentümer
Kehrwoche hatte!
Hat sie.
Es wäre interessant zu wissen, warum die
WEG auf die Idee mit den
Privathaftpflicht-
versihcerungen kommt und welche Schäden
dann hier „abgewälzt“ werden sollen???
Fall: (Nehmen wir mal an, er sei theoretisch) Eigentümer im 2.OG befestigt Blumenkästen ungenügend. Besagte Kästen folgen eines Tages dem Gesetz der Schwerkraft und knallen in zerstörerischer Art auf Gemeinschaftseigentum. Über 1000 DM Schaden. Blumenliebhaber schiebt Begleichung des Schadens auf ("…nicht versichert, 2 kleine Kinder…, die Finanzierung…, etc.). Eigentümergemeinschaft (kleine Wohneinheit, man will ja nicht so sein…, langsam könnte er aber…) wartet über 6 Monate auf Geld! Will dies in Zukunft vermeiden.
Hallo!
Nachdem ich auch nicht alles weiß, habe ich
mich für diesen, wahrscheinlich doch praktischen Fall, schlau gemacht und direkt
bei meiner Haftpflichtversicherung nachgefragt:
Fall: (Nehmen wir mal an, er sei
theoretisch) Eigentümer im 2.OG befestigt
Blumenkästen ungenügend. Besagte Kästen
folgen eines Tages dem Gesetz der
Schwerkraft und knallen in
zerstörerischer Art auf
Gemeinschaftseigentum. Über 1000 DM
Schaden. Blumenliebhaber schiebt
Begleichung des Schadens auf ("…nicht
versichert, 2 kleine Kinder…, die
Finanzierung…, etc.).
Eigentümergemeinschaft (kleine
Wohneinheit, man will ja nicht so
sein…, langsam könnte er aber…)
wartet über 6 Monate auf Geld! Will dies
in Zukunft vermeiden.
Wenn der Blumenkasten vom Eigentümer an
Gemeinschaftseigentum befestigt wurde, ist es ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG; wenn der
Blumenkasten an seinem Eigentum befestigt
wurde, dann ist seine Privathaftpflicht zuständig. In beiden Fällen wird jedoch die
Schadenszahlung um den Bruchteil gekürzt, mit dem er mit seiner Wohnung Eigentümer
an dem Gesamtgebäude ist. Dies ist sein
Eigenschaden, der nicht versichert ist.
Auch wenn´s schon lange her ist: Ich würde
den Schaden auf jeden Fall noch melden; sowie ich weiß, gibt es keine Meldefrist
bei Haftpflichtschäden.
Viel Erfolg!
Heinz
Keiner versteht mich! *seufz*
Erstmal schönen Dank für Ihre Mühe.
Es geht mir bei meinem Posting aber wirklich nicht um Versicherungsrecht (sonst hätte ich im entsprechenden Forum gepostet). Wer wieviel Prozent zu zahlen hat ist uns relativ wurst.
Die Kernfrage ist: Ein Vermieter kann von seinem Mieter den Nachweis einer bestehenden PHV verlangen. Kann die Eigentümergemeinschaft in einer Versammlung beschliessen, dies auch von ihren Mitgliedern zu verlangen oder wäre dies rechts- und/oder sittenwidrig?
Sinn ist, eine schnelle und problemlose Regelung von eventuellen Schäden zu erreichen, die von Eigentümern am Gemeinschaftseigentum bzw. am Besitz anderer Eigentümer „angerichtet“ werden.
Die Kernfrage ist: Ein Vermieter kann von
seinem Mieter den Nachweis einer
bestehenden PHV verlangen. Kann die
Eigentümergemeinschaft in einer
Versammlung beschliessen, dies auch von
ihren Mitgliedern zu verlangen oder wäre
dies rechts- und/oder sittenwidrig?
Ob dies rechts- oder sittenwidrig ist, kann
ich nicht beurteilen - es ist nur fahrlässig, keine Privathaftpflicht zu haben, laut BGB § 823 jeder für Schäden, die er anrichtet UNBEGRENZT haftet!
Die Beiträge für z.B. 5 Mill. pauschal, 2 Mill. Mietsachschäden usw. liegen bei unter
DM 100 im Jahr und werden sogar m. W. vom Sozialamt für Sozialhilfeempfänger bezahlt!
Wenn die WEG sich einig ist, dann kann doch
jeder eine Kopie seiner PHV auf den Tisch
legen und die Schäden werden so reguliert, wie ich´s in meiner letzten eMail hier schon beschrieben habe!
Sinn ist, eine schnelle und problemlose
Regelung von eventuellen Schäden zu
erreichen, die von Eigentümern am
Gemeinschaftseigentum bzw. am Besitz
anderer Eigentümer „angerichtet“ werden.
siehe meine letzte eMail!
Und wenn sich einer keine PHV leisten kann, dann kaufen Sie ihm eine aus der WEG-Kasse
für DM 92 im Jahr! - das ist allemal billiger als ein Schaden von DM 1000.
erst einmal möchte ich anmerken, daß keiner auf dein Problem eingegangen ist. Es kommt mir eher vor, daß man dir eine Versicherung verkaufen will.
Die Eigentümerversammlung kann sowas beschließen, ich werde in der nächsten Woche (Wenn ich wieder im Büro bin) diesen Sachverhalt Klären. Ob man eine Allstimmigkeit d.h. die Stimmen aller Eigentümer braucht oder ob eine einfache mehrheit reicht.
CIAO DER KAI
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
erst einmal möchte ich anmerken, daß
keiner auf dein Problem eingegangen ist.
*grins* Das ist mir auch schon aufgefallen.
Es kommt mir eher vor, daß man dir eine
Versicherung verkaufen will.
Das will ich nun keinem der Antworter unterstellen - wäre auch etwas schwierig.
Die Eigentümerversammlung kann sowas
beschließen, ich werde in der nächsten
Woche (Wenn ich wieder im Büro bin)
diesen Sachverhalt Klären. Ob man eine
Allstimmigkeit d.h. die Stimmen aller
Eigentümer braucht oder ob eine einfache
mehrheit reicht.
Um mit Kempowski zu sprechen: „Werd’s dir lohnen im späteren Leben, einstweilen vielen Dank!“