Autokauf, Unfall verschwiegen?

Guten Tag,
vor einem Jahr und drei Monaten habe ich mir einen -Alp-Traum erfüllt.
Ich habe mir einen zwei Jahre altes Cabrio MX5 gekauft. In einem ‚renommierten‘ Autohaus.
Vor drei Monaten ist meine einjährige Garantie abgelaufen.
Vor einer Woche hatte ich den Wagen zur Inspektion.
Dort hat man festgestellt, dass der Wagen einen schweren Unfall hatte und im hinteren Bereich unprofessionell wieder zusammengeflickt wurde.
Lackiert wurde der Wagen allerdings professionell.
Ich habe mit dem Auohaus darüber gesprochen.
Ihnen ist nichts bekannt davon. Dem einzigen Vorbesitzer ist auch nichts bekannt.
Also meine Pech sagt das Autohaus, der Schaden könne ja auch von mir selbst sein.
Es tut Ihnen leid, aber sie können mir da leider nicht weiterhelfen heißt es.

Was kann ich jetzt tun?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und muß im schlimmsten Fall alles selbst zahlen. Daher möchte ich sicher gehen, dass ich auch Erfolg habe.
Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!

Grüße
Carolin

Guten Tag,
vor einem Jahr und drei Monaten habe ich mir einen -Alp-Traum
erfüllt.
Ich habe mir einen zwei Jahre altes Cabrio MX5 gekauft. In
einem ‚renommierten‘ Autohaus.
Vor drei Monaten ist meine einjährige Garantie abgelaufen.
Vor einer Woche hatte ich den Wagen zur Inspektion.
Dort hat man festgestellt, dass der Wagen einen schweren
Unfall hatte und im hinteren Bereich unprofessionell wieder
zusammengeflickt wurde.
Lackiert wurde der Wagen allerdings professionell.
Ich habe mit dem Auohaus darüber gesprochen.
Ihnen ist nichts bekannt davon. Dem einzigen Vorbesitzer ist
auch nichts bekannt.
Also meine Pech sagt das Autohaus, der Schaden könne ja auch
von mir selbst sein.
Es tut Ihnen leid, aber sie können mir da leider nicht
weiterhelfen heißt es.

Hallo Carolin,

schönes Auto. :o) Die Unfallfreiheit sollte ja im Kaufvertrag schriftlich festgehalten zu sein. Den Kaufvertrag kannst du natürlich anfechten, wenn die Unfallfreiheit nicht gegeben ist.

Wichtig ist, herauszufinden, wer den Unfall verursacht hat. Dazu am besten nochmals den Vorbesitzer anrufen und zum Thema löchern. Du solltest ihm klarmachen, daß er nichts zu befürchten hat, wenn er dem Autohaus den Unfall angegeben hatte, da die Täuschung dann beim Autohaus liegt. Frag ihn, ob er Dir eine Kopie des damaligen Kaufvertrags geben kann. Wenn er ein reines Gewissen hat, kann es ihm ja wurscht sein, ob das Autohaus Ärger bekommt.
Hat er bereits den Unfall verschwiegen, kannst Du Deine Ansprüche gegenüber dem autohaus geltend machen, das sich wieder seinerseits an den Vorbesitzer wendet.

Hier mal einige Ansatzpunkte zum weiteren Vorgehen:

  • In der nächsten Rechtsberatungsstelle mal anrufen und den Fall schildern.
  • Bist Du ADAC-Mitglied? Die haben auch eine Rechtsberatung.
  • Für’s KFZ-Handwerk gibt’s Schlichtungsstellen. Da mal den Fall anbringen.
  • Wenn’s ein heftiger Schaden war, gibt’s vielleicht auch ein polizeiliches Unfallprotokoll. Wahrscheinlich dürfen die aus Datenschutzgründen nicht viel darüber sagen, aber ruf doch einfach mal auf einer wache an und erkundige Dich, ob sich der Halter zum Unfallzeitpunkt noch feststellen ließe.

Viele Grüße
Tomcat

Weder das Autohaus noch der Vor=Erstbesitzer wollen etwas davon wissen!

Hier mal einige Ansatzpunkte zum weiteren Vorgehen:

  • In der nächsten Rechtsberatungsstelle mal anrufen und den
    Fall schildern.

***Was soll das für eine Stelle sein?

  • Bist Du ADAC-Mitglied? Die haben auch eine Rechtsberatung.

***Nein

  • Für’s KFZ-Handwerk gibt’s Schlichtungsstellen. Da mal den
    Fall anbringen.

***WO finde ich so etwas?

  • Wenn’s ein heftiger Schaden war, gibt’s vielleicht auch ein
    polizeiliches Unfallprotokoll. Wahrscheinlich dürfen die aus
    Datenschutzgründen nicht viel darüber sagen, aber ruf doch
    einfach mal auf einer wache an und erkundige Dich, ob sich der
    Halter zum Unfallzeitpunkt noch feststellen ließe.

***aussichtslos…

Danke!

Carolin

Hi!

Handelt es sich um einen US-Import?
Ist also der 1. besitzer in den USA zu finden?

Wie hoch ist der „Streitwert“, also was hat der Wagen gekostet?

Wenn es sich nicht um eine 2000 Euro Kiste handelt, würde ich ein Gutachten bei einem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.
Der kann wohl auch feststellen, wie alt ungefähr die Reparatur ist. Soviel dann zum Thema „kann ja auch von Ihnen sein“.

Hast Du dann ein für Dich positives Gutachten in der Hand, kannst Du dem verkäufer unter Vorlage einer Kopie anbieten, den Wagen zurückzunehmen und Dir den Kaufpreis zurückzuzahlen. Eine Nutzungsgebühr wird er natürlich abziehen, schließlich hast Du den Wagen ja eine ganze Zeit lang gefahren, wofür der Dealer auch nichts kann.
Zieht er nicht, musst Du Dir eben einen Rechtsanwalt suchen und vor Gericht ziehen. Mit einem eindeutigen Gutachten und einem Kaufvertrag hast Du gute Chancen.

Ist die Kiste nun allerdings sowieso nichts wert, wäre es m.E. besser, dem Händler eine Entschädigungszahlung an Dich anzubieten und den Wagen zu behalten. Schließlich scheint er ja zu laufen.

Grüße,

Mathias

vor einem Jahr und drei Monaten habe ich mir einen -Alp-Traum
erfüllt.
Ich habe mir einen zwei Jahre altes Cabrio MX5 gekauft. In
einem ‚renommierten‘ Autohaus.
Vor drei Monaten ist meine einjährige Garantie abgelaufen.
Vor einer Woche hatte ich den Wagen zur Inspektion.
Dort hat man festgestellt, dass der Wagen einen schweren
Unfall hatte und im hinteren Bereich unprofessionell wieder
zusammengeflickt wurde.
Lackiert wurde der Wagen allerdings professionell.
Ich habe mit dem Auohaus darüber gesprochen.
Ihnen ist nichts bekannt davon. Dem einzigen Vorbesitzer ist
auch nichts bekannt.
Also meine Pech sagt das Autohaus, der Schaden könne ja auch
von mir selbst sein.
Es tut Ihnen leid, aber sie können mir da leider nicht
weiterhelfen heißt es.

Was kann ich jetzt tun?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und muß im schlimmsten
Fall alles selbst zahlen. Daher möchte ich sicher gehen, dass
ich auch Erfolg habe.
Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!

Grüße
Carolin

Der Wagen hat 12.500 Euro gekostet.
Der Erstbesitzer hat den Wagen in Deutschland angemeldet.
Was wird so ein Gutachten kosten und gilt es als Beweis vor Gericht?

Danke!

Grüße
Caro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Weder das Autohaus noch der Vor=Erstbesitzer wollen etwas
davon wissen!

Dann sagt einer nicht so ganz die Wahrheit.

Hier mal einige Ansatzpunkte zum weiteren Vorgehen:

  • In der nächsten Rechtsberatungsstelle mal anrufen und den
    Fall schildern.

***Was soll das für eine Stelle sein?

Wenn Du zufällig in Koblenz wohnst, dann diese hier:
http://www.koblenz.de//wirtschaft_verkehr/verbrauche…

Einfach mal die Homepage Deiner Heimatstadt ansteuern und dann nach Rechtsberatung/Verbraucherzentrale suchen

  • Für’s KFZ-Handwerk gibt’s Schlichtungsstellen. Da mal den
    Fall anbringen.

***WO finde ich so etwas?

Hier:
http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/infos/schiedsste…

Gruß
Tomcat

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Der Wagen hat 12.500 Euro gekostet.
Der Erstbesitzer hat den Wagen in Deutschland angemeldet.
Was wird so ein Gutachten kosten und gilt es als Beweis vor
Gericht?

Danke!

Grüße
Caro

Gutachten können recht teuer werden. Für das Gutachten zu einem Austauschmotor bekam ich schonmal 600,- € in Rechnung gestellt (Gutachter der DEKRA). Daher lieber vorherklären wer die Zeche zahlt.

Mit einem x-beliebigen Gutachter ist es leider nicht getan, da es die Gegenseite als Gefälligkeitsgutachten hinstellen kann und dann vielleicht auf einem neuen Gutachten besteht. Also vorher auf einen von beiden Seiten akzeptierten Gutachter einigen.

Gruß
Tomcat

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Hallo,
sie sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der kann ihr dann auch sagen, ob im konkreten Fall die Beantragung eines ‚selbstständigen Beweisgutachtens‘ juristisch möglich und sinnvoll ist.
Da hierbei der beauftragte Sachverständige nicht von den Parteien oder etwa nur einer Partei ausgewählt, sondern vom Gericht bestimmt wird hat das erstellte Gutachten im später ggf. stattfindenen Prozess Bestand.

Gruß
Peter

Gutachten können recht teuer werden. Für das Gutachten zu
einem Austauschmotor bekam ich schonmal 600,- € in
Rechnung gestellt (Gutachter der DEKRA). Daher lieber
vorherklären wer die Zeche zahlt.

Mit einem x-beliebigen Gutachter ist es leider nicht getan, da
es die Gegenseite als Gefälligkeitsgutachten hinstellen kann
und dann vielleicht auf einem neuen Gutachten besteht. Also
vorher auf einen von beiden Seiten akzeptierten Gutachter
einigen.

Gruß
Tomcat

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Gute Chance!
Hallo
Also
Ich würde erst mal schauen ,in welchem Ort der Wagen vorher gelaufen ist. In diesem Ort und Umgebung würde ich die Gutachter anschreiben ,noch besser selber aufsuchen und ihnen den Fall schildern. Wenn der Wagen professionell lackiert ist ,liget nahe ,dass irgendeine Versicherung das bezahlt (also nach Gutachten ) hat.Ausserdem hast du ja das Kennzeichen ,das der Wagen vorher hatte …also gegebenenfalls die Polizei befragen wo und wann der Wagen einen Unfall hatte. Kann ja auch sein ,dass das Autohaus den Wagen als Unfallwagen angekauft hat,dann schlecht …aber dann ist die Variante mit der Polizei vielleicht möglich ( eventuell Einsicht in die Akte nur durch ne Anwalt möglich ).

Ich hatte mal so ein Auto ,auch gekauft vom Händler.Bei einem nicht von mir verschuldeten Unfall wurde klar ,dass der Wagen schon vorher einen Unfall hatte. Ich hab ihm das Ding auf den Hof gestellt und bin frech(wie ich nun mal bin ) mit dem Leihwagen vom Hof gerauscht und hab ihm gesagt ,er kann mich anrufen ,wenn ihm was Korrektes eingefallen ist,ansonsten kann er mit viel Ärger rechnen.

Das war dann …zwei Tage später…ein Angebot von ihm ,mir den kompletten Kaufpreis(nachdem ich den Wagen zwei Jahre gefahren hatte )für denWagen zurückzuerstatten.

Mach mal bisschen Druck in dem Autohaus ,mit einem Vorbesitzer hast du gute Karten. Verschaff Dir Zeugen (Freund,Eltern)die aussagen ,dass Du keinen Unfall gehabt hast.
Nicht so zaghaft !!!

Setz Dich durch. Auch wenn das unangenehm ist,ich bin sicher ,dass Du Recht bekommst.

Optimistische Grüsse

Kosmokatze

(die fast immer erreicht ,was sie will )

Moien!

Die Chancen sollten eindeutig auf deiner Seite liegen, denn ein Gutachter kann in der Regel auch feststellen wie alt der Schaden ist. Dies weiß natürlich auch das Autohaus und von daher würde ich mir den ganzen Anwaltskram sparen und zum Autohaus direkt gehen.

Du scheinst mir nicht die Person zu sein, die ordentlich Trubel machen kan, von daher nimm dir Freund/Vater oder sonst ne männliche Person mit, die dies kann - Männer werden bei Autohäusern automatisch ernster genommen!
Du kannst davon asugehen, daß das Autohaus bewußt den Mangel verschwiegen hat, denn Fachmänner sehen solche Schäden in der Regel auf den ersten Blick!

Zusammen solltet ihr dann beim Autohaus auf Wandlung des Vertrages bestehen - entweder durch eine Asugleichszahlung doer durch Rückgabe des Autos. Sollten die sich sträuben kannst du den dezenten Hinweis einstreuen, daß deren Vorgehen strafrechtlich relevant ist und zu erkennen geben, daß du noch (!) keine Strafanzeige erstattet hast. Wenn ihr keinen Zweifel daran lasst, daß ihr im Recht seid solltet ihr gute Chancen haben dies direkt zu klären!

Erst wenn dieser Versuch scheitert würde ich zum Anwalt gehen - deine Chancen dürften mehr als gut sein, zumal Richtern durchaus bekannt ist, daß nicht wenige Autohäuser so arbeiten!

Gruß

Bernd
P.S.: Im Rahmen einer Strafanzeige wird es der Polizei keine Problem sein, festzustellen, wann der Unfall stattfand…