Bürgschaftserklärung, wie muß die aussehen?

Hallo zusammen,
Ich habe seit einiger Zeit die Verwaltung von einigen Wohnungen im Familienbesitz übernommen. Jetzt steht eine Neuvermietung an. Zwei Nachmieterinnen, die ich eigentlich recht sympatisch finde, würde ich die Wohnung gerne vermieten. Nach Durchsicht der Selbstauskunft möchte ich eine Bürgschaft der Eltern haben. Wie muß eine solche Bürgschaft aber aussehen. Hat jemand vielleicht einen Literaturtip mit fertigen Formularen, oder einen Link? Und worauf sollte man achten, damit die Sache auch für beide Seiten im Zweifel ok geht?
Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß, Stefan

So muß eine Bürgschaftserklärung aussehen …
Beim Abschluß einer Bürgschaftsvereinbarung sollte vor allem auf folgendes geachtet werden:

  1. Die Bürgschaftserklärung muß schriftlich abgefaßt sein. Dazu ist ein entsprechendes Schriftstück aufzusetzen, das derjenige, der bürgen soll, unterschreiben muß. Weitere Unterschriften sind nicht erforderlich.

  2. Dieses Schriftstück muß insbesondere Angaben enthalten über

a) die Forderung, für die gebürgt werden soll. Die Erklärung muß also angeben, wer (Gläubiger) von wem (Schuldner) was (Inhalt der Forderung) verlangen kann. Dazu genügt grundsätzlich die Angabe, daß der Bürge für „alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten, die dem [hier wäre der Name des Gläubigers einzusetzen …] gegen den [… und hier derjenige des Schuldners] aus dem Mietvertrag vom … zustehen“, einstehen soll. Die Erklärung kann insoweit aber auch genauer eingegrenzt, etwa auf den Anspruch des Vermieters auf Zahlung monatlicher Miete beschränkt werden.

b) die Person, die dem Gläubiger dieser Forderung als Bürge haften soll.

  1. Die Angabe eines Höchstbetrags, bis zu dem der Bürge maximal haften soll, ist nicht notwendig, aber sinnvoll, damit dieser das finanzielle Risiko, das für ihn mit der Bürgschaft verbunden ist, besser abschätzen kann.