Prozessieren geg. Versicherung ohne Anwalt?!

Hallo,

meine Mutter(30jährige Autofahrer Erfahrung, ohne einen einzigen Kratzer) hatte vor einigen Monaten einen kleinen Unfall.

Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist eingestellt worden, die Verhandlung wegen dem Bußgeldbescheid, dem wir widersprochen haben, ist nun vorbei.
Der Bußgeldbescheid ist in ein Verwarnungsgeld geändert worden.
Eine große Schuld ist dem anderen Beteiligten auferlegt worden(15jährige Mopedfahrerin)

Nichts desto trotz weigert sich die gegnerische Versicherung auch nur einen Teil unseres Schadens zu bezahlen.
Angeblich planen die Gegner nun unsere Versicherung zu verklagen, auf das Ergebnis möchte die gegnerische Versicherung warten.

Im Prinzip denke ich, es handelt sich um eine Hinhaltetaktik sodass wir vielleicht sogar eine Frist verpassen?!

Ich denke, die Sache wird auf einen Vergleich hinauslaufen, da auch meine Mutter wohl eine kleine Schuld trägt.

Ich habe im Verkehrsrecht wenig Ahnung.
Wir möchten in jedem Fall weitere Kosten vermeiden, die bei dem Schaden von 1.500,00€+500€ bisherigen Anwaltskosten für die oben genannte Sache, sicherlich nicht zu Verachten sind(wie viel wäre das nach BRAGO??).

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es realistisch ohne Anwalt gegen eine Versicherung zu klagen?

Da ich mich für die Juristerei Interessiere u. eine Laufbahn in dem Bereich anstrebe, könnte ich es mir also schon Vorstellen mich in die Materie rein zu arbeiten.

Danke & Grüsse,

Hallo Sven,

zunächst einmal grundsätzlich: Die Tatsachenfeststellung des Strafrichters im Bußgeldverfahren muss nicht zwingend im Zivilprozess genauso aussehen, hat aber meist eine Indizfunktion. Jedoch wird im Strafprozess keine Haftungsquote festgestellt, wenn beide Seiten eine Mitschuld trifft.

Wir möchten in jedem Fall weitere Kosten vermeiden, die bei
dem Schaden von 1.500,00€+500€ bisherigen Anwaltskosten für
die oben genannte Sache, sicherlich nicht zu Verachten
sind(wie viel wäre das nach BRAGO??).

Die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren spielen für den zivilrechtlichen Streitwert keine Rolle. Die Anwaltskosten belaufen sich bei einem Gegenstandswert von 1.500,- € eine mündliche Verhandlung und eine Beweisaufnahme vorausgesetzt auf knapp 390,- €.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es realistisch ohne Anwalt gegen eine Versicherung zu
klagen?

Möglich ist das schon, würde ich aber nicht zu raten. Im übrigen kostet auch ein vernünftiges Formularbuch seine 100 €.

Da hier beide Seiten von der jeweils gegnerischen Versicherung Geld sehen wollen, wäre es vielleicht ratsam, wenn sich eine Seite entschließen könnte, der Klage der anderen Seite mit einer Widerklage entgegenzutreten. Dann werden die beiderseitigen Ansprüche in einem Verfahren abgehandelt. Das erhöht zwar den Streitwert, ist aber günstiger als 2 unabhängige Prozesse.
Die Kosten des Zivilrechtsstreits gehen natürlich zu Lasten des Unterlegenen bzw. werden bei beiderseitigem Mitverschulden entsprechend der ausgeurteilten Haftungsquote dann aufgeteilt.

Das ist alles für Laien nicht ganz einfach, also lassen Sie es lieber einen Fachmann machen! Wenn Sie glauben, dass das überwiegende Verschulden beim Unfallgegner liegt, sollten Sie die Klage nicht scheuen.

Gruß
Martin

Ich habe im Verkehrsrecht wenig Ahnung.

was doch eindeutig dafür spricht, einen Experten heranzuziehen

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es realistisch ohne Anwalt gegen eine Versicherung zu
klagen?

was sagt denn § 78 ZPO. kannst du überhaupt ohne Anwalt gerichtlich auftreten?

Hallo Sven

Also, wenn die deutschen Versicherungen auch so „ausgschamt“ sind wie die Schweizer Versicherungen, wenn’s ums Zahlen geht, unbedingt einen Anwalt einschalten, der sich im Versicherungsrecht auskennt. Auch wenn’s nur eine Anfrage ist, die Du hier gestellt hast. Ein solcher Anwalt kann Euch sagen, ob es sich 1. lohnt, gegen die Versicherung zu prozessieren und 2. ob Ihr es alleine schaffen könnt oder ob Ihr Euch lieber einen Anwalt nehmen solltet.

Viel Glück und liebe Grüsse
Moni :smile:

Ich habe im Verkehrsrecht wenig Ahnung.

was doch eindeutig dafür spricht, einen Experten heranzuziehen

naja,
„ich habe noch wenig Ahnung“, wäre besser gesagt ;o)

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es realistisch ohne Anwalt gegen eine Versicherung zu
klagen?

was sagt denn § 78 ZPO. kannst du überhaupt ohne Anwalt
gerichtlich auftreten?

Laut § 78 Nr. 1 ZPO besteht bei einem LG u. OG eine Anwaltspflicht.
Von einem AG steht dort nichts.

Die Sache sollte vor einem AG verhandelbar sein, da die Streitsumme unter 5000 € beträgt. Siehe dazu § 23 Nr. 1 GVG.
Oder sehe ich das falsch?

Hab mir das nochmal überlegt.
Eigentlich sind die Beweise klar einen Grossenteil der Schuld trägt die Gegnerin(da ja nurnoch Verwarnungsgeld und kein Bussgeldbescheid!):
Da die Sache im Endeffekt sicher auf einen Vergleich hinaus laufen würde, würden wir unseren RA bezahlen dürfen, der bestimmt einen Grossteil des Geldes verschlingen wird.

Vieleicht bin ich aber doch mit der Materie alleine überfordert ?!

Ich habe im Verkehrsrecht wenig Ahnung.

was doch eindeutig dafür spricht, einen Experten heranzuziehen

Meine Rede!!! Und in diesem Fall sollte man auch noch Ahnung vom Prozessrecht haben.

was sagt denn § 78 ZPO. kannst du überhaupt ohne Anwalt
gerichtlich auftreten?

§ 78 ZPO sagt, dass man vor dem Landgericht und in bestimmten Familiensachen einen Anwalt braucht.
Wenn der Gegenstandswert 5.000,- € nicht übersteigt, landet das Verfahren beim Amtsgericht (§ 23 GVG) und dort könnte er ohne Anwalt auftreten.

Gruß
Martin

Oder sehe ich das falsch?

Nein, das siehst Du völlig richtig!!!

Da die Sache im Endeffekt sicher auf einen Vergleich hinaus
laufen würde, würden wir unseren RA bezahlen dürfen, der
bestimmt einen Grossteil des Geldes verschlingen wird.

Auch bei einem Vergleich werden die Kosten in der Regel quotiert. Und im übrigen fallen die Prozesskosten letztlich den jeweiligen Haftpflichtversicherungen zur Last.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

Die Anwaltskosten

belaufen sich bei einem Gegenstandswert von 1.500,- €
eine mündliche Verhandlung und eine Beweisaufnahme
vorausgesetzt auf knapp 390,- €.

Nun 390,00€ sind sicherlich angemessen.
Als ich heute die Rechnung für die vorhergehende Sache gelesen habe, war ich etwas überrascht.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es realistisch ohne Anwalt gegen eine Versicherung zu
klagen?

Möglich ist das schon, würde ich aber nicht zu raten. Im
übrigen kostet auch ein vernünftiges Formularbuch seine 100
€.

Da meine Interesse auf dem Gebiet gross ist, und ich event. ein Wirtschaftsjura(FH) Studium anstrebe, wäre das für mich kein rausgeworfenes Geld.

Da hier beide Seiten von der jeweils gegnerischen Versicherung
Geld sehen wollen, wäre es vielleicht ratsam, wenn sich eine
Seite entschließen könnte, der Klage der anderen Seite mit
einer Widerklage entgegenzutreten. Dann werden die
beiderseitigen Ansprüche in einem Verfahren abgehandelt. Das
erhöht zwar den Streitwert, ist aber günstiger als 2
unabhängige Prozesse.

Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert, ich denke wohl jetzt, dass wir doch die Sache mit einem RA bestreiten und ich ihm die Idee unterbreite.

Das ist alles für Laien nicht ganz einfach, also lassen Sie es
lieber einen Fachmann machen! Wenn Sie glauben, dass das
überwiegende Verschulden beim Unfallgegner liegt, sollten Sie
die Klage nicht scheuen.

Vielen Dank für die Einschätzung, ich glaube auch so langsam, dass ich wohl doch noch überfordert wäre mit dem „Projekt“.

In Ihrem anderen Beitrag haben Sie geschrieben, dass die Haftpflicht für die Prozesskosten auf kommt.Sicher?
Wofür sind dann Autofahrer Rechtsschutzversicherungen?

Ich gehe aber davon aus, dass die Kosten für das Bussgeld nicht von der Haftpflicht gedeckt sind, auch nicht anteilig, oder?

Grüsse,
Sven.

Langsam…
Hallo vorweg!

Ich möchte Martin in einigen Punkten widersprechen, weil ich glaube unter diesen Umständen werden hier mehr Kosten als notwendig verursacht.
1.) Ich habe keine Ahnung weshalb solch ein Fall die Anschaffung eines Prozeßformularhandbuchs erfordern sollte. Es handelt sich um eine Allerweltsstreitigkeit für die man nicht mehr formulieren muss, als: „Ich beantrage die Klage abzuweisen.“ bzw: „Ich beantrage die Beklagten (Halter, Fahrer und Versicherung) zu verurteilen an den Kläger € … nebst Zinsen i.H.v. 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zuverurteilen. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, so beantrage ich, den Erlass eines Versäumnisurteils gegen die Beklagten.“ Die Stellungnahme zu den Tatsachen ist einem solchen Buch ebenfalls nicht zu entnehmen. Solltest Du doch zur Sicherheit mal hineinschauen wollen, so wirst Du es wohl auch in jeder einigermaßen sortierten Stadtbibliothek finden.
Für Dein späteres Studium wird Die m.E. weder die Prozeßerfahrung noch ein Formularhandbuch von Nutzen sein. Du wirst Dich anfangs vorrangig mit den dogmatischen Grundlagen auseinandersetzen müssen, nicht mit Verkehrsunfällen, Schriftsätzen u.ä.

  1. Spar Dir die Widerklage solange Du damit nicht Zeugen abschießen willst. Sie verursacht nur zusätzliche Kosten. Hat Dich aber die Versicherung auf Zahlung verklagt, so kannst Du davon ausgehen, dass sie auch in Höhe des Verschuldens ihres eigenen versicherungsnehmers grds. zur Leistung bereit ist.
    Solltest Deine Mutter fiktive Kosten abgerechnet haben und ist abzusehen, dass hierüber es zum Streit kommen wird, ist die Widerklage tatsächlich sinnvoll. Beschränke sie aber von vornherein auf 70% der Kosten. 30 % werden aus der Betriebsgefahr verschuldensunabhängig ohnehin Deiner Mutter auferlegt werden.

Egonist

Ebenfalls Hallo,

zu 1) Natürlich ist diese Anschaffung nicht zwingend erforderlich. Aber nicht jeder Laie vermag die Anträge so schön zu formulieren wie Du… nebenbei bemerkt auch nicht jeder Anwalt :wink:

zu 2) Da stimme ich Dir durchaus zu. Man müsste die Argumentation der gegnerischen Versicherung genauer kennen, um die Frage nach einer Widerklage abschließend beurteilen zu können. Aber eine Widerklage ist immer noch günstiger als 2 Prozesse!
Völlig richtig ist der Hinweis auf die Betriebsgefahr, den hatte ich vergessen.

Gruß
Martin

Hallo nochmal, Sven,

In Ihrem anderen Beitrag haben Sie geschrieben, dass die
Haftpflicht für die Prozesskosten auf kommt.Sicher?

Zu dem zu ersetzenden Schaden gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung. D.h. die Kosten, die Sie haben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sind von der gegnerischen Haftpflicht zu ersetzen.

Die Kosten für die Abwehr der gegnerischen Ansprüche trägt letztlich Ihre eigene Haftpflicht bzw. im Erfolgsfall der Gegner.

Wofür sind dann Autofahrer Rechtsschutzversicherungen?

Nun ja, in zivilrechtlichen Fällen vorwiegend dafür, dass Ihr Anwalt auch einen Vorschuss erhält :wink: Und natürlich für den Fall, dass Sie unterliegen, dann haben Sie ja keinen Kostenerstattungsanspruch an die Gegenseite. Ansonsten übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten eines verkehrsrechtlichen Bußgeld- ggf. auch Strafverfahrens.

Ich gehe aber davon aus, dass die Kosten für das Bussgeld
nicht von der Haftpflicht gedeckt sind, auch nicht anteilig,
oder?

Das Bußgeld selbst zahlt Ihnen natürlich keine Versicherung. Wäre das anders, könnte sich niemand mehr eine Verkehrsrechtsschutzversicherung leisten :wink:

Gruß
Martin

Das Bußgeld selbst zahlt Ihnen natürlich keine Versicherung.
Wäre das anders, könnte sich niemand mehr eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung leisten :wink:

is’ ne Frage der Kalkulation würde ich sagen. Also Versuche in die Richtung gab es jedenfalls (eine solche Vers. anzubieten).

Sog. Bußgelder sind in der Praxis nur verdeckte Steuern und Abgaben, da staatlicherseits die gebotene Verhältnismäßigkeit oft verletzt wird, bzw. kaum durchzuklagen ist.

Man müsste mal als Firma für dieselbe Arbeit die die Behörden leisten dieselben Preise nehmen --> Konkurs ! q.e.d.