Leihvertrag

Hi @ all,
ich habe die Möglichkeit, gleich mehrere meiner Plastiken an verschiedene Leute als „Dauerleihgabe“ zu geben. Das hat für mich gleich zwei Vorteile:

  • zum einen gewinne ich dadurch eine gewisse Öffentlichkeit
  • zum anderen gewinne ich schlichtweg Platz
    Da mein „Urvertrauen“ in Sachen Verlässlichkeit auf mündliche Absprachen zwischenzeitlich aufgrund div. Vorfälle schwerst geschädigt ist wäre ich Euch dankbar, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, was in eine Art „Leihvertrag“ an verbindlichen Absprachen gehört.
    Er sollte nicht allzu kompliziert und umfangreich sein, aber alle „Imponderabilien“ (schreibt man das so? Ich sollte mir doch einen Duden anschaffen) enthalten.
    Evtl. gibt es ja ein Standardformular, das ich mir aus dem Netz ziehen kann?
    Danke für Eure Hilfe,
    Anja

Hi anja,

da ich etliche Porzellanteile an ein kleines thüringisches Museum als Dauerleihgabe abgegeben habe (die sind arg arm dran, weil die Gemeinde kein Geld hat, sie zu unterstützen), habe ich mir deren Leihvertrag mal als Vorlage genommen.
Mit etlichen Änderungen, die ich schon für erforderlich halten würde.
Evtl. musst Du das auch noch auf Besonderheiten, die Deine Ausstellungsstücke bedürfen, hin ergänzen.
Z.B.Was soll geschehen, wenn ein Besucher am Erwerb einer ausgestellten Plastik interessiert ist… oder bei Werterhöhung - Anpassung der Versicherungssumme usw.

Gruß
Peter

Leihvertrag

zwischen …
vertreten durch:… (Leihnehmer)
und …
… (Leihgeber)
Der Leihgeber überläßt dem Leihnehmer zu Ausstellungszwecken im…, die in der Anlage aufgeführten Objekte

unentgeltlich als Leihgabe, (siehe umseitig)
Die Leihfrist erstreckt sich auf die Zeit vom … bis …unbegrenzt

  1. Der Leihnehmer übernimmt vom Augenblick der Aushändigung der Leihgabe bis zur Rückgabe die volle Haftung bei Verlust
    oder Beschädigung.
    1a Beschreibung vorhandener Beschädigungen bei Aushändigung… siehe Anlage / keine
    1b Übergabeort bei Rückgabe…
    an Leihgeber oder von diesem bestimmten Beauftragten…

  2. Über Restaurierungen aller Art entscheidet der Leihgeber.

  3. Eine andere Verwendung der Leihgabe als die im Vertrag festgelegte ist nicht gestattet, vor allem nicht die Weitergabe an
    andere oder an einen anderen Standort. In Fällen, in denen besondere Umstände eine solche Veränderung erforderlich machen, ist vorher die schriftliche Genehmigung des Leihgebers einzuholen.

  4. Bei Ablauf der vereinbarten Leihfrist ist, ohne schriftliche Aufforderung des Leihgebers, das Objekt an den Leihgeber zurückzugeben. Eine Terminverlängerung bedarf daher der schriftlichen
    Einverständniserklärung des Leihgebers.

  5. Die Kündigung des Leihvertrages beträgt…Monate. Sie ist dem jeweiligen Partner schriftlich mitzuteilen.

  6. Für den Transport der Leihgaben hat der Leihnehmer Sorge zu tragen, ebenso für den Abschluß der einzelnen notwendigen
    Versicherungen.
    6a Der Leihgeber hat die Leihgabe unverzüglich nach Rückgabe auf etwaige Beschädigungen zu überprüfen

  7. Die Leihgabe hat zur Zeit der Aushändigung an den Leihnehmer einen Gesamtwert von … EURO.

  8. Dieser Leihvertrag wird zweifach ausgefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Leihgeber:… Leihnehmer: …

Danke Dir, Peter :smile: owT