hi
ich (studiere jura im dritten semester) wurde von euren argumenten noch nicht so ueberzeugt wie ich mir das erhofft hatte (soll keine beleidung sein, dass war auch der grund warum ich hier gepostet habe, meine freunde konnten mir auch noch nicht eine rechtsgrundlage bzw. urteil nennen), also bin ich mal in die jura bibliothek gegangen und hab aweng gewühlt. $70 PAG sagt, dass man anspruch auf entschädigung hat, gilt das auch für bluatentnahme? oder anders gefragt, in welchem kommentar koennte ich das ganz genau nachlesen?
vielen dank für eure bemühungen
(…)
[Team] Name entfernt
P.S:
Biggi, was hat das ganze mit schizophrenie oder rechtsextremismus zu tun???