Anzeige im straßenverkehr

hallo zusammen!

ich habe eine frage:
gerade eben war ich einkaufen und auf einer 2spurigen (für meine richtung) straße wechselte einer von der linken ohne zu schauen auf meine und schnitt mich brutal sodass ich eine vollbremsung hinlegen musste und im auto alle einkäufe hin und her flogen, dann war er noch so dreist und meckerte nach hinten, da bin ich ausgerastet und hab ihm den mittelfinger gezeigt und ein bisschen gemekert hinterm steuer, das hat er im rückspiegel gesehen und bei der nächsten möglichkeit meine nummer aufgeschrieben, meine frage: was kann da auf mich zukommen??? gut ich hab ihm den mittelfinger gezeigt aber ich war stocksauer und erschrocken, was mir jetzt wieder leid tut?!?!

kann ich da wegen nötigung oder beleidugung drankommen?!

Ja kannst du.
DU kannst aber auch tätig werden wenn du möchtest. Wenn du eine Vollbremsung hinlegen mußt bloß weil mal wieder einer blind fährt kannst du den wegen Gefährdung eins reinmehren.
Abgesehen davon wird empfohlen das nach einer RICHTIGEN Vollbremsung die Bremsklötzeln gewechselt werden. Was glaubst du wer dir da die Kosten ersetzen darf?

Das ganze wird aber nur was mit Zeugen. Deshalb wird wohl weder von seiner Seite noch von deiner was passieren oder?
Mach dir mal keinen Kopf - ich hab mir auch schon von einigen die Nummer notiert und dann war der Frust vorbei und mir der Aufwand für die Anzeige zu groß.
Es ist sicher auch nicht sinnvol den Jungs von der Rennleitung sowas auch noch anzutun.

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Hallo,
wieso tut es Dir leid ? Weil der Arsch zu seinem rücksichtslosen Verhalten Dich mit einer Pseudoanzeige einschüchtern will ? Ich würde das völlig gelassen sehen. Wenn er Dich wirklich anzeigt (was ich für extrem unwahrscheinlich halte), hat er die schlechteren Karten.

Gruss
Enno

hallo,

schnellstens Gegenanzeige, wenn was kommt, sonst hast Du die Arschkarte gezogen: Wer nichts tut gesteht stillschweigend sein Einverständnis ein. Auch ein ausgefüllter Anhörungsbogen, bringt da wenig. Spreche aus eigener Leidvoller Erfahrung.

Zeige ihn an wegen Straßenverkehrsgefährdung. Das beste wäre gewesen, Du hättest es zum Unfall kommen lassen, dann hätte er gemerkt, was er getan hat.

gruß

dennis

Hallo,

Ich würde das völlig gelassen sehen. Wenn
er Dich wirklich anzeigt (was ich für extrem unwahrscheinlich
halte), hat er die schlechteren Karten.

Siehe meine Antwort oben. Ich sehe sowas nicht mehr gelassen.

gruß

dennis

Klar wenns kracht ist das auf jedenfall am einprägsamsten!
Kann aber auch teuer werden - da Mitschuld wenn nachgewiesen das er hätte den Unfall verhindern können.
Deswegen Vorsicht mit solchen provozierten Unfällen.

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Hi Basti

Easy, ganz locker bleiben! Eine bescheurte Radfahrerin ist mir mal dermassen ohne zu schauen vors Auto gefahren, dass ich total erschrocken auf die Bremse getrampelt bin und sie gleichzeitig angehupt habe. Das Autofenster war etwas runtergelassen, und sie hat mich dann natürlich fluchen gehört (und es waren nicht die nettesten Wörte, die ich für diesen Trampel gebraucht hatte). Sie guckte dann auch demonstrativ auf meine Autonummer und hat mir noch angedroht, sie würde mich anzeigen. Das war vor mehr als einem halben Jahr - und es ist bis heute noch nix gekommen …

Wie gesagt: Locker bleiben und abwarten, ob und was kommt!

Viel Glück!
Moni :smile:

war das nicht der Zeigefinger gewesen ?
hi,

Du musst ja nicht sagen das Du ihn den Mittelfinger
gezeigt hast, sondern Du hast ihn mit Dein Zeigefinger nur andeuten wollen
" Du Du Pass auf wie Du fährst Junge "

denn er hat die Spur gewechselt ohne zu Blinken.

gruss

Samir

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Hallo,
dann rechne doch mal dagegen, was Dich ein Unfall an Zeit, Nerven und Geld gekostet hätte (Teilschuld ist immer drin), gegen die vermutlichen paar Tagessätze wg. Beleidigung.

Gruss
Enno

Hallo,

dann rechne doch mal dagegen, was Dich ein Unfall an Zeit,
Nerven und Geld gekostet hätte (Teilschuld ist immer drin),
gegen die vermutlichen paar Tagessätze wg. Beleidigung.

Lieber den Schreibkram, als daß mir der Strafbefehl der Beleidigung ewig nachschleicht und bei evtl. weiteren Anzeigen gegen mich verwandt werden kann.

Dazu (und explizit zu diesem genannten Fall) ist meine Meinung unumkehrbar.

gruß

dennis

Hallo,
ich wollt ja erst nichts sagen. Da aber offensichtlich mind. eine Person glaubt der Tip sei „gut“ … sowas wird jeden Richter der mit Verkehrsrecht betraut ist ein müdes Gähnen entlocken. 1000mal probiert, manchmal klappt es, wenn der Richter gut drauf ist, meistens sicher nicht.

Gruss
Enno

Moien!

Vergißss mal den Schwachsinn von Enno und Dennis. Dir kann hier schon kaum was passieren, da keine Zeugen vorhanden sind. Selbst wenn er Anzeige erstattet hast du kaum was zu befürchten, denn kein Richter glaubt, daß du ohne Grund den Finger zeigst und wenn er sagt warum du den Finger gezeigt hast war es eine Handlung im Effekt, die in dem Falle nicht nur verständlich war sondern auch strafrechtlich nicht relevant!

Gruß

Bernd

Hi!

Naja, zunächst würde ich empfehlen, die Sache nicht zu eng zu sehen. Solche impliziten Drohungen auf Anzeige durch „Zettel-Zücken“ erhalte ich im Schnitt einmal im Monat (ich pendle pro Tag 150 km), passieren tut meistens nix.
Moni sagte das ja ebenfalls.

Auf der anderen Seite hat dennis teilweise recht wenn er sagt, dass vor Gericht derjenige, der zuerst anzeigt, üblicherweise auch Recht bekommt, sofern es keine Zeugen gibt, die definitiv für Dich aussagen könnten. Die Freundin auf dem beifahrersitz oder das Toastbrot im kofferraum sind hier Und nur hier) als gleichwertig zu beurteilen. Es sollte also schon ein unbeteiligter Dritter sein.

Da Du es, falls es zu einer Anzeige kommt, vermutlich mit einem gut vorbereiteten Oberlehrer zu tun haben wirst, kann ich Dir (ohne Gewähr) nur empfehlen, woanders gewesen zu sein und diese Geschichte supersauber bis ins kleinste Detail vorzubereiten und über geneigte Zeugen abzusichern.
Solcherlei Querulanten können Dich teuer zu stehen kommen und es ist Vorsicht geboten. Wenn der Typ Beamter ist, hast Du vor Gericht verloren und verurteilt man Dich zur Beleidigung auch noch zu Verkehrsgefährdung, Nötigung o.ä., ist schnell auch noch der Führerschein weg.
Ich wiederhole: in diesem unserem Lande ist in solchen Fällen Vorsicht geboten.
Dies natürlich nur im Vertrauen und keinsfalls als Rechtberatung mit erfolgsversprechen zu verstehen…

Grüße,

Mathias

P.S.: Kommentare hinsichtlich meiner Bewertung von Beamten vor Gericht sind überflüssig. Viele wissen das bereits und Leugnen bringt nichts…

Hi!

kann ich da wegen nötigung oder beleidugung drankommen?!

Ja kannst du.

Diese Aussage ist mit Vorsicht zu geniessen. Man kann es jedoch versuchen.

DU kannst aber auch tätig werden wenn du möchtest. Wenn du
eine Vollbremsung hinlegen mußt bloß weil mal wieder einer
blind fährt kannst du den wegen Gefährdung eins reinmehren.

Du kannst es versuchen.

Abgesehen davon wird empfohlen das nach einer RICHTIGEN
Vollbremsung die Bremsklötzeln gewechselt werden. Was glaubst
du wer dir da die Kosten ersetzen darf?

Du. Betriebsrisiko.
Alles andere gehört in den bereich der Ammenmärchen.

Ich hatte auch schon mal versucht, einen Satz Reifen einzuklagen. Der Typ verlor zwar seinen Lappen (was in dem Fall auch gerechtfertigt war, s. Archiv für Details), aber auf den Kosten für die Reifen blieb ich sitzen, mit genau dieser Begründung.

Das ganze wird aber nur was mit Zeugen. Deshalb wird wohl
weder von seiner Seite noch von deiner was passieren oder?

Das ist eine Annahme, wie ja Deine Schlußfrage bereits zeigt.

Mach dir mal keinen Kopf - ich hab mir auch schon von einigen
die Nummer notiert und dann war der Frust vorbei und mir der
Aufwand für die Anzeige zu groß.
Es ist sicher auch nicht sinnvol den Jungs von der Rennleitung
sowas auch noch anzutun.

Korrekt.

Grüße,

Mathias

MOD: BITTE LÖSCHEN
nicht nur das es der übliche Mumpitz ist sondern diesmal auch noch Anstiftung zur Straftat…

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Hmm,
wenn ich Dir jetzt also wg. Deiner Beleidigung, die Frontzähne eindrücken würde, könnte mir nix passieren - klingt attraktiv. Zu Deinen restlichen Dünnschiß äußer ich mich nicht, der ist kaum der Rede Wert.

Gruss
Enno

ach Jungchen…erstens hab ich dich net beleidigt und zweitens entspricht dieses Posting dem üblichen was du von dir lässt und drittens werde ich weiterhin posten wenn du blödsinn von dir lässt womit du anderen schaden könntest

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

Ich habe nicht zu einer Straftat aufgerufen. Diese infame Unterstellung verbitte ich mir.
Auch habe ich darauf hingewiesen, dass die gemachten Angaben ohne Gewähr zu verstehen sind.

Sollte der Moderator dennoch löschen wollen, so soll mir das Recht sein. Dass ich mich mit meinen Tips aus der wilden Wirklichkeit ab und an in einer Grauzone bewege, ist mir bewusst. Ich hoffe, der Fragesteller hat die Antwort vorher gelesen, denn es geht hier nicht um moralinsaures Gesabber, sondern um Tips und Hilfen für das wirkliche Leben. Und genau diese habe ich dem Fragesteller zur Verfügung gestellt.
Mit Verlaub: das Forum heisst „wer-weiss-was“, nicht „wer-findet-was-moralisch-verwerflich“…

Gute Besserung,

Mathias

nicht nur das es der übliche Mumpitz ist sondern diesmal auch
noch Anstiftung zur Straftat…

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

Ich habe nicht zu einer Straftat aufgerufen. Diese infame
Unterstellung verbitte ich mir.

Komisch… Klang irgendwie nach dem Aufruf zu einer gut vorbereiteten Falschaussage.

LeoLo

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Hallo!

Komisch… Klang irgendwie nach dem Aufruf zu einer gut
vorbereiteten Falschaussage.

Das schon, aber als Beschuldigter darf man lügen, dass sich die Balken biegen, solange man keinen anderen einer Straftat bezichtigt - so gesehen eine Standardvorgangsweise und sofern man da keine völlig aburden Geschichten erfindet (was in der Praxis zur Erheiterung der Gerichte oft vorkommt) dann ist diese Vorgangsweise möglicherweise sogar sinnvoll. Sich aber Zeugen zu suchen, die für einen falsch aussagen ist strafbar. So gesehen war der Tipp natürlich saudumm. Das ist auch keine „Grauzone“ - das ist kriminell und bleibt kriminell und wird übrigens relativ hart bestraft.

Gruß
Tom