Wo bleibt die Verhaeltnismaessigkeit?

Hallo Experten (und alle anderen die ihren Senf dazugeben wollen),

also, es geht natuerlich wieder einmal um den heissgeliebten Lappen.

  1. Wie hoch ist die Strafe wenn man in eine Verkehrskontrolle (unauffaellige Fahrweise) geraet und der Alk-O-Mat 0,72 promille anzeigt? Die Frage war doch einfach oder?

  2. Was kann einem passieren wenn er (stocknuechtern) auf einer gut uebersichtlichen Kreuzung, nachts, trockene Fahrbahn, kaum Verkehr, keine Gefaehrdung anderer Verkersteilnehmer, ca. 1 sec. Rotphase ueber eben diese Ampel faehrt?
    War das schon schwerer?

  3. Unn nun stellt euch einen Mix aus beidem vor. Also, 0,72 promille (unauffaellige Fahrweise !?!) durch eine rote Ampel (keine Gefaehrdung anderer).
    Was meint Ihr was die fuer eine Strafe angemessen halten?

Nun, um da mal etwas vorzugreifen…
die verlangen 3300.- DM und Lappen weg fuer 8 Monate.
Das ist doch der WAHNSINN das steht doch in keinem Verhaeltnis mehr zueinander, oder was wuerdet ihr dazu sagen. Ich wuerde mich auch ueber ein wenig Mitleid freuen aber mehr noch ueber ein paar Kommentare und evtl. ueber ein paar Tips was ich dagegen tun kann.

Thanx in advance,phoenix

und alle anderen die
ihren Senf dazugeben wollen

ja, ich will

also, es geht natuerlich wieder einmal um
den heissgeliebten Lappen.

  1. Wie hoch ist die Strafe wenn man in
    eine Verkehrskontrolle (unauffaellige
    Fahrweise) geraet und der Alk-O-Mat 0,72
    promille anzeigt? Die Frage war doch
    einfach oder?

weiß ich nicht, ich „verteufle“ prinzipiell alle alkoholfahrten. meiner meinung nach gibt es keine entschuldigung unter alkohol zu fahren. im gegenteil: straftaten unter „rauschzustand“ ("…ich kann mich an nichts mehr erinnern…") sollten doppelt so hart bestraft werden.

  1. Was kann einem passieren wenn er
    (stocknuechtern) auf einer gut
    uebersichtlichen Kreuzung, nachts,
    trockene Fahrbahn, kaum Verkehr,

keine Gefaehrdung anderer Verkersteilnehmer,

das kann man erst hinterher sagen, wenn man übers rotlicht gefahren ist.

ca. 1 sec. Rotphase ueber eben diese
Ampel faehrt?
War das schon schwerer?

einem pkw-fahrer nicht viel, einem kradfahrer kann die sekunde das leben kosten…
mich hätte mal am hellichten tage !!! ein pkw fahrer übersehen, als ich mit dem roller abbiegen wollte trotz abblendlicht

  1. Unn nun stellt euch einen Mix aus
    beidem vor. Also, 0,72 promille
    (unauffaellige Fahrweise !?!) durch eine
    rote Ampel (keine Gefaehrdung anderer).
    Was meint Ihr was die fuer eine Strafe
    angemessen halten?

steht doch schon untendran

Nun, um da mal etwas vorzugreifen…
die verlangen 3300.- DM und Lappen weg
fuer 8 Monate.

ist der kandidat deswegen schon mal aufgefallen ?? schon mal punkte gehabt ?? dann gibts erst recht auf die nüsse

Das ist doch der WAHNSINN das steht doch
in keinem Verhaeltnis mehr zueinander,
oder was wuerdet ihr dazu sagen. Ich
wuerde mich auch ueber ein wenig Mitleid
freuen aber mehr noch ueber ein paar
Kommentare und evtl. ueber ein paar Tips
was ich dagegen tun kann.

Thanx in advance,phoenix

das ist ungefähr genauso, wie der artikel letztens zum thema „haltelinie nicht mehr sichtbar auf der straße“: wer scheiße baut muß eben dafür gerade stehen.

ich hatte auch schon 4 wochen fahrverbot…
weil ich „scheiße gebaut hatte“

möchte mich also hier nicht als spießer verstehen, der genau 70 fährt wenn 70er schild steht!

nochmal: ich habe kein verständnis dafür, sorry !! :0(( das ist MEINE meinung. wer eine andere hat bitte posten hier ist platz genug im forum

  1. Gebot: Du sollst Dich nicht erwischen lassen ;o))

Gruß

Dennis

Mein Senf

  1. Unn nun stellt euch einen Mix aus
    beidem vor. Also, 0,72 promille
    (unauffaellige Fahrweise !?!) durch eine
    rote Ampel (keine Gefaehrdung anderer).
    Was meint Ihr was die fuer eine Strafe
    angemessen halten?
    Nun, um da mal etwas vorzugreifen…
    die verlangen 3300.- DM und Lappen weg
    fuer 8 Monate.
    Das ist doch der WAHNSINN das steht doch
    in keinem Verhaeltnis mehr zueinander,

Wenn ich mir an der, ja nunmehr grünen Fußgängerampel, eines meiner Kinder vorstelle…
Wie ? Der darf nach 8 Monaten wieder Auto fahren?
Wenn ich was zu sagen hätte:
0,000000000 Promille hinterm Lenkrad und kein Pardon mit alkoholisierten, bekifften oder übermüdeten Fahrern.

MfG
Undine

0,000000000 Promille hinterm Lenkrad und
kein Pardon mit alkoholisierten,
bekifften oder übermüdeten Fahrern.

MfG
Undine

Hi Undine,

war werder bekifft noch muede. Kreuzung war uebersichtlich, bin deswegen ja auch druebergefahren.

phoenix

Hallo,

da bin ich mit Dir einer Meinung. Das ist nicht verhältnismäßig. Es ist tatsächlich Wahnsinn, daß jemand seinen Lappen schon nach 8 Monaten zurück bekommt, obwohl er es für unauffällig hält, wenn er eine rote Ampel ignoriert und keinen Zusammenhang mit 0,72 Promille Alkoholgehalt im Blut erkennt.
Mit dieser Einstellung bist Du eine Gefahr für alle, sobald Du wieder hinter dem Steuer sitzen darfst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

da bin ich mit Dir einer Meinung. Das ist
nicht verhältnismäßig. Es ist tatsächlich
Wahnsinn, daß jemand seinen Lappen schon
nach 8 Monaten zurück bekommt, obwohl er
es für unauffällig hält, wenn er eine
rote Ampel ignoriert und keinen
Zusammenhang mit 0,72 Promille
Alkoholgehalt im Blut erkennt.

Hi Wolfi,
was glaubst Du wohl warum ich ein „!?!“ dahinter —>(unauffaellige Fahrweise !?!) gesetzt habe? Na, klingelts??
Aber die bisherigen Kommentare waeren was fuer ein anderes Brett…
Mit unauffaellige Fahrweise meinte ich meine Fahrweise VOR der roten Ampel, also keine Schlangenlinien, keine ueberhoehte Geschw., keine unkoordinierten Manoewer usw.
Sogar der Bericht vom Bereitschaftsarzt bei der Blutabnahme ergab: Alkoholeinfluss aeusserlich nicht erkennbar, kein Lallen, kein Schwanken, gute Reaktionsfaehigkeit, gute Artikulation.
Und nun mal Hand aufs Herz, wer von euch ist denn nicht auch schon mal ueber eine rote Ampel gefahren, das kann doch jedem mal passieren.
Aber eigentlich haette ich ganz gerne ein paar Juristische Tips, ich bin doch hier im Brett RECHT, oder?

So long, phoenix

Volle Zustimmung! (o.T.)
.

Aber eigentlich haette ich ganz gerne ein
paar Juristische Tips, ich bin doch hier
im Brett RECHT, oder?

So long, phoenix

Schriftlich Einspruch erheben und von einem Anwalt beraten lassen.

Zufrieden? schließlich sind wir hier im Brett Recht.

Tomcat

Warum wollen Sie eine Ausnahme vor dem Gesetz?
Waren Sie bei 0,72 Prom.?
Sind Sie bei „Rot“ über die Ampel?

2 Vergehen, zwei Strafen.
Jetzt noch über die „Strafe“ klagen und jammern?
also, Uneinsichtigkeit…,
man sollte prüfen, ob Sie vielleicht wieder vorhaben, bei Promille-Überschreitung und bei Rotlicht mal wieder fahren wollen;
zukünftiger „Vorsatztäter“?
Vielleicht ein Idiotentest beim TÜV und den „Lappen“ mal in „weite Ferne“ stellen, hilft manchmal.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi phoenix,

nachdem dies andere bereits ausgiebig getan haben, halte ich mich mit wertenden Äußerungen mal zurück. Ich bin kein Jurist, kann Dir also nur einen durch gesunden Menschenverstand begründeten Ratschlag geben. Deinen Äußerungen entnehme ich zwischen den Zeilen, dass Du es offensichtlich für vorteilhaft hälst, dass man Dir 0,72 Promille nicht angesehen hat. Wenn ich unter http://www.promillerechner.de mal nachschaue, wie viel ein erwachsener Mann dafür trinken muss, so ist dieser Umstand eher bedenklich. Man kommt leicht zu dem Schluss, dass Du ein Gewohnheitstrinker bist, welcher häufig mal mit etwas Alk im Blut fährt. So etwas lesen Richter und Staatsanwälte gar nicht gerne. Und wenn die Behörde irgendwelche begründeten Zweifel an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeigen haben, so können sie Dich hastdunichtgesehen zur MPU schicken. Diese kenne ich nur vom Hörensagen, sie soll aber weder preisgünstig noch angenehm sein. Wenn Dir Dein Führerschein lieb ist, so solltest Du Dich jedenfalls in meinen Augen vom schmollenden Justizirrtum eher zum reuigen Sünder wandeln.

Das waren nur so ein paar spontane Gedanken zu dem Thema.

Gruß
Ted

Warum wollen Sie eine Ausnahme vor dem
Gesetz?

Will ich doch gar nicht, nur steht fuer mich die Strafe ausserhalb jeglichen Verhaeltnisses, denn…

Waren Sie bei 0,72 Prom.?

…Ja, aber das fuer sich gibt noch keinen Fuehrerscheinentzug und noch nicht einmal ein Bussgeld wenn man in eine Verkehrskontrolle kommt…

Sind Sie bei „Rot“ über die Ampel?

…Ja, aber das wiederum fuer sich gibt ca. 1 Monat Fehrverbot und max. DM 500.- Bussgeld bei ca. 1 sec. Rotphase…

2 Vergehen, zwei Strafen.

… sehe ich auch so! Nur, wenn ich das zusammenzaehle dann komme ich noch lange nicht auf das jetzige Strafmass, oder?

Jetzt noch über die „Strafe“ klagen und
jammern?

Tu ich doch gar nicht, in meinem Titel frage ich doch nur nach der Verhaeltnismaessigkeit und eben DIESE sehe ich nicht.

man sollte prüfen, ob Sie vielleicht
wieder vorhaben, bei
Promille-Überschreitung und bei Rotlicht
mal wieder fahren wollen;
zukünftiger „Vorsatztäter“?

Bin in den letzten 10 Wochen 4 mal in eine Polizeikontrolle gekommen und bin jedes mal mit 0,00 Promille da auch wieder rausgefahren, denn normalerweise fahre ich nicht wenn ich trinke bzw. umgekehrt, ergo ist zukuenftiger „Vorsatztaeter“ nicht angebracht.

cu, phoenix

Schriftlich Einspruch erheben und von
einem Anwalt beraten lassen.

Zufrieden? schließlich sind wir hier im
Brett Recht.

Tomcat

Wer diesem Rat folgt, hat sich vor Gericht mit Staatsanwalt und allem Drum und Dran zu verantworten.
Was dabei dann herauskommt, kann niemand vorher sagen. MPU (Volksmund: Idiotentest) ist zumindest wahrscheinlich.
Jetzt weißt Du, daß Du den Lappen nach 8 Monaten und ein paar tausend Mark Geldbuße zurück bekommst. Wenn Du Dich aber nun auch noch mausig machst, wäre ich nicht mehr so zuversichtlich, daß es so billig bleibt.

Die Beeinträchtigung der Sinne gehört zum Alkohol wie die Uneinsichtigkeit. Ich meine, daß sich Alkohol und der Platz hinter dem Steuer absolut ausschließen. Wer trinkt, egal wie viel oder wie wenig und dennoch fährt, sollte seinen Führerschein für sehr lange Zeit (oder sogar für immer, denn das ist ein Indiz für mangelnde charakterliche Eignung)abgeben müssen.

Es macht mich stinkwütend, wenn ich sehe, wie sich Dumpfbacken das Bier reinkippen und hinterher Auto fahren.

Gruß
Wolfgang

Hi Phoenix,

also erst mal vorweg: ich finde das Strafmaß eigentlich in Ordnung.

  1. Grund: In einem Deiner Postings gibst Du sogar zu, das es sogar mehr oder minder Vorsatz (also bewusstes überfahren der Ampel) war, damit würde sich die Regelstrafe schon automatisch mindestens verdoppeln.
  2. Grund: Du hast durch die Kombination 0,72/rote Ampel einen Tatbestand geschaffen, der nicht mehr per Bußgeldkatalog, sondern vov der Staatsanwaltschaft (mit Strafbefehl wie bei Dir) bzw. Verkehrsgericht behandelt wird.
  3. Grund: Du warst gefährlich nahe an 0,8 Promille und da unterstellt man schon, das Du eventuell den Fehler ohne Alkohol nicht gemacht hättest - damit ist es dann ein alkholbedingter Fehler, auch wenn vorher unauffällig gefahren wurde.
  4. Grund: Ich fahre durchaus auch mal nach einem Glas Wein, dann aber sehr, sehr vorschriftsmäßig - weil objektive und subjektive Fahrkünste und Reaktionszeiten dann eben schnell differieren, will sagen, es würde mir im Traum nicht einfallen, dann auch noch über eine rote Ampel zu rauschen - egal ob ich deshalb 2minuten vor einer leeren Kreuzung stehe.
  5. Grund: Wenn Du so gerade noch rüberhuschen willst, bist Du an der Stelle mit Sicherheit auch zu schnell, das dürfte in der Strafe mit drin sein, weil sich das jeder, der den Fall bearbeitet, an 5 Fingern abzählen kann (weil er dies aber nicht beweisen kann, wird er es auch nicht mit hinschreiben…

Wenn Du im ADAC bist, dort bekommst Du eine kostenlose Beratung.
Trotz der inhaltlichen Differenzen bei dem Thema viel Erfolg!

Micha

Waren Sie bei 0,72 Prom.?

…Ja, aber das fuer sich gibt noch
keinen Fuehrerscheinentzug und noch nicht
einmal ein Bussgeld wenn man in eine
Verkehrskontrolle kommt…

Irrtum!!!
Seh dir mal die Strafenkataloge an… der Lappen wäre da aschon weg gewesen! Dies kann imho sogar schon ab 0,3 passieren bei solcher Fahrweise…

Sind Sie bei „Rot“ über die Ampel?

…Ja, aber das wiederum fuer sich gibt
ca. 1 Monat Fehrverbot und max. DM 500.-
Bussgeld bei ca. 1 sec. Rotphase…

2 Vergehen, zwei Strafen.

… sehe ich auch so! Nur, wenn ich das
zusammenzaehle dann komme ich noch lange
nicht auf das jetzige Strafmass, oder?

Recht Mathe… zusammenzählen funktioniert da einfach net. Ferner wird beim Strafmaß das Verhalten des Schuldigen berüksichtigt und bei Nichteinsicht eine höhere Strafe verhängt…

Jetzt noch über die „Strafe“ klagen und
jammern?

Tu ich doch gar nicht, in meinem Titel
frage ich doch nur nach der
Verhaeltnismaessigkeit und eben DIESE
sehe ich nicht.

Sei froh, daß es keine härtere Strafe gab, was möglich gewesen wäre!

Bin in den letzten 10 Wochen 4 mal in
eine Polizeikontrolle gekommen und bin
jedes mal mit 0,00 Promille da auch
wieder rausgefahren,

lag das an der Fahrweise oder wie schafft man das ;o))))))

denn normalerweise
fahre ich nicht wenn ich trinke bzw.
umgekehrt, ergo ist zukuenftiger
„Vorsatztaeter“ nicht angebracht.

Naja… Vorsatztäter vielleicht nicht, doch wenn man die Schwere eines Verstoßes nicht erkennt passt potientieller Wiederholungstäter!!!

Es gibt für Trunkenheitsfahrer Kurse, die mit 600DM nicht allzu teuer sind und durchaus sinnvoll im Gegensatz zur langläufigen Meinung!

Ich spreche aus Erfahrung, denn ich war leider auch mal so dooooof, daß ich den Lappen abgeben mußte

Bernd

Hi!

Wer diesem Rat folgt, hat sich vor
Gericht mit Staatsanwalt und allem Drum
und Dran zu verantworten.

Das vorige Posting war IRONIE, oder?!?

Was dabei dann herauskommt, kann niemand
vorher sagen. MPU (Volksmund:
Idiotentest) ist zumindest
wahrscheinlich.

Würd sogar sagen absolut sicher und berechtigt…

Jetzt weißt Du, daß Du den Lappen nach 8
Monaten und ein paar tausend Mark
Geldbuße zurück bekommst. Wenn Du Dich
aber nun auch noch mausig machst, wäre
ich nicht mehr so zuversichtlich, daß es
so billig bleibt.

Die Beeinträchtigung der Sinne gehört zum
Alkohol wie die Uneinsichtigkeit. Ich
meine, daß sich Alkohol und der Platz
hinter dem Steuer absolut ausschließen.
Wer trinkt, egal wie viel oder wie wenig
und dennoch fährt, sollte seinen
Führerschein für sehr lange Zeit (oder
sogar für immer, denn das ist ein Indiz
für mangelnde charakterliche
Eignung)abgeben müssen.

Na… nu mal net übertreiben! Für eine Fehler, der manchmal durchaus tiefergehende Gründe hat gleich ein Leben lang bestrafen… da würd sich die Frage der Verhältnismäßigkeit ja wirklich stellen ;o))))

Abgesehen davon mal eine Frage:
Wie oft bist du schon zu schenll gefahren oder wie oft bist du direkt nach ausgiebigem Sport gefahren oder wie oft bist du direkt nach der Arbeit gefahren oder wie oft in emotionaler Erregung (Wut, Ärger, große Freude…nein nicht nur SEX ;o))))??

Ich würde darauf wetten, daß dir dies auch schon mehrmals passiert ist… dann müßtest du nach deiner Aussage freiwillig den Lappen abgeben, denn dies gefährdet den verkehr auch erheblich, gelle…(bei manchen sogar erheblich mehr, als „etwas“ Alkohol!!)

Gruß

Bernd

Es macht mich stinkwütend, wenn ich sehe,
wie sich Dumpfbacken das Bier reinkippen
und hinterher Auto fahren.

Gruß
Wolfgang

Abgesehen davon mal eine Frage:
Wie oft bist du schon zu schenll gefahren
oder wie oft bist du direkt nach
ausgiebigem Sport gefahren oder wie oft
bist du direkt nach der Arbeit gefahren
oder wie oft in emotionaler Erregung
(Wut, Ärger, große Freude…nein nicht
nur SEX ;o))))??

Ich würde darauf wetten, daß dir dies
auch schon mehrmals passiert ist… dann
müßtest du nach deiner Aussage freiwillig
den Lappen abgeben, denn dies gefährdet
den verkehr auch erheblich,
gelle…(bei manchen sogar erheblich
mehr, als „etwas“ Alkohol!!)

Hallo Bernd,

die Wette hast Du schon gewonnen. Ich bin wahrhaftig kein Engel, wie ein Blick auf meinen Kontostand in Flensburg zeigt. Ich umrunde kilometermäßig jedes Jahr die Erde reichlich und da bleiben teure Paßfotos nicht aus. Unbestritten ist auch, daß viele Umstände die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wer aber trinkt, macht das nicht irrtümlich, sondern benebelt sich vorsätzlich das Gehirn. Auch die anschließende Autofahrt geschieht nicht versehentlich. Das Wissen, daß bereits geringe Mengen Alkohol die Wahrnehmung verändern, ist Allgemeingut. Deshalb bleibe ich dabei: Wer die eigene Handlungsfähigkeit so vorsätzlich unberechenbar macht, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn dann auch noch gleichzeitig ein Fahrfehler unterläuft (oder wieder mit Vorsatz) und immer noch die Einsicht fehlt, muß wohl die Frage nach der Eignung zum Führen usw. usw. … erlaubt sein.

Gruß
Wolfgang

wer unauffällig bei ROT über die Kreuzung …
Also, wenn ich zusammenfasse:

Du bist also nach unauffälliger Fahrweise nachdem die Ampel eine Sekunde ROT hatte - über die Kreuzung gefahren???

Und das nennst DU unauffällig???

Du fährst also immer bei ROT über die Ampel???

Eine Sekunde ROT… und vorher zwei Sekunden GELB… also nach DREI SEKUNDEN noch immer nicht reagiert???

Du solltest froh sein, dass Du den Lappen jemals wiederbekommst!!!
Gruß Ayla… deren Tochter mal von einem „unauffälligen“ angefahren wurde…

Irrtum!!!
Seh dir mal die Strafenkataloge an…
der Lappen wäre da aschon weg gewesen!
Dies kann imho sogar schon ab 0,3
passieren bei solcher Fahrweise…

Im Irrtum bist nun aber Du, ich habe keine auffaellige Fahrweise erwaehnt ich meinte nur eine stinknormale 08/15 Routinekontrolle und bei eben dieser waere werder der Lappen weg noch gaebe es ein Bussgeld.

So long, phoenix

Spiesser???

möchte mich also hier nicht als spießer
verstehen, der genau 70 fährt wenn 70er
schild steht!

Hi Dennis…
wie schnell muss man denn nach dem Schild fahren, um in Deinen Augen kein Spiesser zu sein???
Ayla… die Deinem Gedankengang nicht ganz folgen kann…

Bin in den letzten 10 Wochen 4 mal in
eine Polizeikontrolle gekommen und bin
jedes mal mit 0,00 Promille da auch
wieder rausgefahren, denn normalerweise
fahre ich nicht wenn ich trinke bzw.
umgekehrt, ergo ist zukuenftiger
„Vorsatztaeter“ nicht angebracht.

Hi,
nochmals meinen Kommentar:
ich fahre im Jahr ca. 90 TKM und bin in 4 Jahren noch n i e in eine Verkehrskontrolle gekommen, obwohl ich ca. 30 TKM Autobahnen, 30 TKM Land und 30 TKM Ortschaften und Städte fahre.

Ich würde mir überlegen, wieso ich in 10 Wochen -4- mal in eine Polizeikontrolle komme; vielleicht liegt es an meinem Fahrstil oder an meinem „unauffälligen“ PKW oder nur weil Gott mich ärgern will?

10 Wochen, 4 Kontrollen.!!!

Zudem die Frage; noch nie wg. „Fahren“ vor Gericht gestanden bzw. wie viele Punkte in welchem Zeitraum in Flensburg???

Sind Sie wirklich vollkommen „unbedarfter“ Ersttäter ohne Einträge?
Glaube ich nicht!!!