hallo,
nachdem ich mich nun seit 1j.und paar monaten weigere tel-kosten die durch einen 0190-dialer entstanden sind,zu zahlen hat nun das amtsgericht hünfeld an das zuständige amtsgericht Da.verwiesen.nun dachte ich das es zu einer verhandlung mit urteil zwischen mir und dem inkassobüro Intrum Justitia kommen würde.heute kam jedoch erneut ein brief von intrum in dem sie mich erneut auffordern den fälligen betrag zu zahlen.sie reden davon das ihnen ein vollstreckbarer titel gegen mich vorliege??? ferner schreiben sie falls ich nicht zahle es zu einer beauftragung des gerichtsvollziehers bzw.einen pfändungs u.überweisungsbeschlus käme.
wie komme ich denn nun zu meiner gerichtsverhandlung mit urteil pro oder kontra für mich oder intrum oder das es vorher zu einem besuch des gerichtsvollziehers bzw.pfändungsbeschluß kommt? und was darf der gerichtsvollzieher mitnehmen und was nicht?lebe in meiner wohnung mit meinem freund.zwischen uns beiden besteht ein untermietvetrag ich bin die hauptmieterin,dürfen sie an seine sachen? kann ich denen erzählen was alles mir und was ihm gehört?weil dann gehört mir nicht mehr viel…wahrscheinlich zu einfach oder?
liebe grüße SignoraPanti
vielen dank schon mal im vorraus
Du bekommst immer ein Urteil zugeschickt wo ist das?
Erst so ein Urteil eraubt die Vollstreckung
Johannes
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hi,
bevor das amtsgericht hünfeld an das amtsgericht Da. weitergegeben hat ging es um den mahnbescheid gegen den ich widerspruch eingelegt habe dann kam der brief aus hünfeld das sie es an Da abgegeben haben ein urteil habe ich nicht bekommen ???
mfg SignoraPanti
Moin,
Intrum Justitia bzw. deren RAe (Axmann und Kollegen) sind im Inkassowesen bzw. bei Schuldnerberatungsstellen eine anerkannte Größe. Wenn die Dir schreiben, sie hätten einen Titel, dann darfst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das das den Tatsachen entspricht.
Was ist also zu tun? Ganz wichtig: Ruhe und kühlen Kopf bewahren und nicht voreilig handeln!
Der Gerichtsvollzieher kann in einem ganz normalen Haushalt fast nichts pfänden! Auch bei der Pfändung gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit, was bedeutet, das zwischen der einzutreibenden Schuldsumme und dem Verwertungserlös aus der gepfändeten Sache ein angemessenes Verhältnis bestehen muss. Schwierig wird es, wenn Du bspw. sehr teure Designmöbel, ein supermodernes Notebook u. Ä. Dein eigen nennst. Gepfändet werden kann ausschliesslich in DEIN Eigentum. Das Eigentum Deines Freundes darf nicht gepfändet werden.
Kleiner Tip: Es bringt Dir nicht viel, den Gerichtsvollzieher unhöflich oder gar feindseelig zu behandeln. Sollte er kommen, bitte ihn/sie herein, unterhalte Dich mit ihm/ihr, dann geht das alles viel leichter über die Bühne. Vielleicht kannst Du Dir ja schon einmal Gedanken über eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Intrum Justitia machen. Denn eines wirst Du mit Sicherheit tun müssen: Die Rechnung bezahlen, die durch Deine bisherige Weigerung wahrscheinlich schon mehr als das Doppelte ausmacht.
Kopf hoch - Viel Glück!
Jens
Wenn es noch kein Urteil gibt dann können die noch nichts machen.
Nicht zahlen warten
Johannes.
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Moien!
Streich mal Jens Antwort, denn natürlich kann auch im „normalen“ Haushalt gepfändet werden (der Rest war auch eher Mumpitz…).
Die Frage ist hier schlichtweg ob ein Titel vorliegt oder nicht! Im Normalfalle ist dies ohne eine Gerichtsverhandlung erstmal gar nicht möglich, d. h. wenn du davon nicht informiert bist kannst du davon asugehen, daß kein Titel vorliegt - es sei denn du hast einen Anwalt beauftragt…
In dem Falle einfach abwarten und Tee trinken, denn gerade Inkassounternehmen versuchen mit kriminellen Methoden (Nötigung, usw…) Druck auszuüben mit dem Effekt, daß viele zahlen auch bei nichtberechtigter Forderung…
Gruß
Bernd
Gruß
Bernd
hi,
ja aber nach denen ihrem schreiben würden sie,wenn ich nicht zahle mir erst den gerichtsvollzieher schicken und dann als nä.die lohnpfändung? also ich weiss nicht ob das alles so rechtens ist.wollen die vielleicht erst doch nochmal druck auf mich machen oder angst einjagen? und der 0190 dialer ist eh nicht rechtens gewesen also zahl ich auch weiter nicht!
mfg SignoraPanti
Moien!
Streich mal Jens Antwort, denn natürlich kann auch im
„normalen“ Haushalt gepfändet werden (der Rest war auch eher
Mumpitz…).
Moin Bernd,
bringst ja richtig sachliche Argumente vor - bin beeindruckt. Offensichtlich hast Du langjährige (so ca. 6 Jahre) Erfahrung im Bereich Schuldnerberatung, Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen. Ich habe bis dato knapp 200 Haushalte betreut, in vielen davon sind Pfändungen vorgenommen worden, nur habe ich es noch nicht erlebt, das Gegenstände aus der Wohnung entfernt wurden. Nicht einmal eine nicht bezahlte Einbauküche …
Abwarten und Kopf in den Sand ist immer die schlechteste Methode. Inkassobüro und Inkassobüro sind nicht immer dasselbe. Es gibt - wie überall - auch dort schwarze Schafe, jedoch zählt Intrum nicht unbedingt dazu.
So zum warm werden empfehle ich die Lektüre der §§ 811 a - d, 812 ZPO, die Dir sicherlich geläufig ist.
Gruss
Jens