Hallo !!!
19.08.2003 hat jemand sich selbstständig gemacht und einen computer Onlineshop eröffnet. www.seinnachname-onlineshop.de . 6.02.2004 bekommt derjenige einen Brief aus Belgien per einschreiben wo drin steht das er diese URL doch bitte einstellen solle bis zum 20.2.2004 da dieser Europa weit gesichert wäre. Die Recherche hat ergeben das dieses wohl stimme. Derjenige der den Shop eröffnet hat ist Elektronik händler, derjenige der den Brief geschrieben hat auch. Doch beide verkaufen verschiedene Artikel. Keiner der Firmengründer aus Belgien heisst so mit seinem Nachnamen, im Gegensatz des Shop Betreibers der in wirklichkeit so heisst. Nun ist die Frage ob er auf Verlangen die URL wirklich ändern soll und ob er auch die Recht abgeben muss. Oder kann er die Rechte behalten ?
MFG
Markus