TV-Ausstrahlungen auf DVD brennen und vermarkten

Hallo www’ler,

ich habe vor, diverse TV-Sendungen (Formel 1 Rennen, Daily Soaps, sonstige Live-Events) auf Video aufzeichnen, auf DVD brennen und als „gesammelte Werke“ verkaufen

Frage 1:
Ist das lizenzrechtlich erlaubt oder muss sowas vom Sender/Veranstalter genehmigt werden (wenn ja, wird so etwas i.d.R. genehmigt?)

Frage 2:
Brauch ich einen Gewerbeschein?

Frage 3:
Wenn Frage 2 = ja -> Welche Art von Gewerbe sollte ich auf dem Gewerbeantrag eintragen?

Habe zuletzt bei eBay gesehen, dass ein eBayer das F1-Rennen auf dem Nürburgring 2003 auf DVD gebrannt hat (so mit Menu und so; relativ professionell) und erfolgreich verkauft hat. Nachfrage war zu meinem Staunen sehr gross.

Betsen Dank für Eure Meinungen.

Viele Grüße

Manowarfan

Hallo,

Frage 1:
Ist das lizenzrechtlich erlaubt

nein.

oder muss sowas vom
Sender/Veranstalter genehmigt werden

Ja.

(wenn ja, wird so etwas
i.d.R. genehmigt?)

Eher nicht so. Indiz: Die Sender bezahlten dreistellige Mio.-Beträge für die Verwertungsrechte. Wenn Du allerdings ein gutes Angebot machst…

Frage 2:
Brauch ich einen Gewerbeschein?

Wenn das Projekt dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, ja.

Frage 3:
Wenn Frage 2 = ja -> Welche Art von Gewerbe sollte ich auf
dem Gewerbeantrag eintragen?

Ich glaube, das ist das letzte, um das Du Dir bei der Verwirklichung Deines Projektes Sorgen machen mußt.

Habe zuletzt bei eBay gesehen, dass ein eBayer das F1-Rennen
auf dem Nürburgring 2003 auf DVD gebrannt hat (so mit Menu und
so; relativ professionell) und erfolgreich verkauft hat.
Nachfrage war zu meinem Staunen sehr gross.

Ja, komischerweise wird auch für leere Verpackungen und frisch angelegte Windows-Ordner geboten. Was sagt uns das? Richtig: Unterschätze nie die Anzahl der Idioten auf diesem Planeten.

Gruß,
Christian

Hi.

Und wenn ich bspw. meine Videosammlung von vor 10 Jahren auflösen will, weil ich meinen Videorecorder verkauft habe ??

Oder ist das was anderes, weil ich damals bei der Aufzeichnung nicht gewinnerzielende Absichten hatte?

Gruß,

Manowarfan

Hi,

Und wenn ich bspw. meine Videosammlung von vor 10 Jahren
auflösen will, weil ich meinen Videorecorder verkauft habe ??

Oder ist das was anderes, weil ich damals bei der Aufzeichnung
nicht gewinnerzielende Absichten hatte?

Ist auch nicht gestattet. Die (leeren bzw. gelöschten) Bänder darfst Du selbstverständlich verhöckern (sofern sie jemand kauft), die Inhalte (die aufgezeichneten Sendungen) aber nicht.

Wird zwar oft praktiziert, aber das macht es nicht legaler.

Gruß Stefan

Nachfrage
Hi,

wie sieht es denn aus, wenn ich alte VHS-Kassetten ausdrücklich zur Verwendung als Leerkassetten inseriere und nur darauf hinweise, dass sie noch bespielt sind, ohne genauer auf die Inhalte einzugehen - muss ich die evtl. noch vorhandenen Filme auf den Tapes wirklich löschen ?

Gruss,
Tommy