rechtskräftiger titel

guten tag,

wenn ein rechtskräftiger titel vorliegt und man hat ihn zu unrecht erhalten, kann man ihn dann nach einigen jahren noch anfechten ? wenn wie ?

mfg

bernd vollmer

wenn ein rechtskräftiger titel vorliegt und man hat ihn zu
unrecht erhalten, kann man ihn dann nach einigen jahren noch
anfechten ? wenn wie ?

Ich fürchte, da ist nichts mehr zu machen. Bevor er rechtskräftig wird, hast Du ja lange genug Zeit, zu widersprechen!
Danach musst Du Dich wohl leider dem Titel beugen!
Sorry!

Ungerechtfertigte Bereicherung heist das Zauberwort.
Geh zu einem Anwalt.
Johannes

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Hallo,
gegen den Titel kannst du nichts mehr machen, dafür ist ja der ganze Rechtsweg vorher gemacht.
Du kannst nur, nach dem Zahlen, denjenigen, der den Titel gegen dich erlassen hat, wg. ungerechtfertigter Bereicherung verklagen (Zivilrechtlich).

Gruß
HaweThie

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Hallo!

Der Grundsatz ist: ein rechtskräftiger Titel ist gültig und vollstreckbar und es ist überhaupt nicht erheblich, ob dieser auch materiellrechtlich richtig ist!

Eventuell gäbe es zwei Rechtsmittel, die mir einfallen:
Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme. Du könntest die Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist gegen den Titel beantragen, wenn diese Frist nur auf Grund eines unabwendbaren unvorhergesehenen Ereignisses oder auf Grund sehr geringer Schuld versäumt wurde.
Die Wiederaufnahme käme allenfalls in Betracht, wenn nach Schluss der Verhandlung neue Beweismittel auftauchen, die möglicherweise zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Die Details zu diesen Möglichkeiten sollte ein deutscher ZPO Experte vielleicht erläutern.

Grundsätzlich gilt aber rechtskräftiger Titel ist rechtskräftiger Titel. Was die weiter unten angeführten Möglichkeiten hinsichtlich des Bereicherungsanspruches angeht, so ist das in manchen Fällen denkbar, dass es einen solchen Anspruch gibt.

Wenn du wirklich wissen möchtest, was du in deinem konkreten Fall noch machen kannst, dann kann dir nur eine individuelle anwaltliche Beratung eine endgültige Auskunft geben.

Gruß
Tom