auf welcher Rechtsgrundlage verweigert mir mein ehemaliger Arbeitgeber(Kündigung zum 30.11.03) die Abgeltung meines Resturlaubes (8 Tage) den ich nachweislich nicht nehmen konnte? Im Gesetzestext finde ich nichts. Welche Klagefrist gibt es? Und wie sollte ich jetz reagieren? Durch einen Fehler in der letzten Abrechnung habe ich eine korrigierte Abrechnung erst letzte Woche bekommen.
diese Frage hätte ich auch. Noch dazu ich über die bekannten 6 Wochen krank geschrieben war, ich für die letzte Woche also Krankengeld bezog. Ich hätte noch eine Woche Resturlaub, der vom AG leider ignoriert wird, trotz schriftlicher Aufforderung. Darf er das?
Der Urlaub ist abzugelten, wenn er bei Fortbestehen des AV in Natura hätte genommen werden können. Soll heißen: soweit nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (per Gesetz 31.03. des Folgejahres, av oder tv anderslautende Regelungen beachten) eine Arbeitsunfähigkeit besteht, ist der Urlaub abzugelten.
=> umgehend die Abgeltung schriftlich verlangen. Setze eine Frist von 7 Tagen und erwirke bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid beim ArbG.
Gruß,
LeoLo
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Siehe meine Antwort oben. Da Du von Krankengeld sprichst, kann es natürlich sein, daß Du nicht rechtzeitig wieder arbeitsfähig warst. Vielleicht schreibst Du mal die konkreten Daten auf. Also: AV bestand von…bis, gekündigt zum…, arbeitsunfähig bis zum…
Gruß,
LeoLo
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es natürlich sein, daß Du nicht rechtzeitig wieder
arbeitsfähig warst. Vielleicht schreibst Du mal die konkreten
Daten auf. Also: AV bestand von…bis, gekündigt zum…,
arbeitsunfähig bis zum…
Unfall,Krankenhaus am 14.12.,ab 15.12.-31.01. krank geschrieben.
Kündigung am 29.12.2003 erhalten (AG kam persönlich nach Hause, da sie scheinbar befürchtete, dass es vor dem 31.12. nicht mehr klappen könnte)
Bezahlung am 02.02.für die 3 Januarwochen (War undefinierbare Summe, werde nun den Gehaltszettel anfordern müssen).
AV unbefristet gewesen, seit März letzten Jahres.
Kann mir da jemand Licht in das Dunkel bringen?Da ich zuvor noch nie in meinem Leben krank geschrieben war, weiss ich nicht mehr, was da rechtens ist oder net.
Umgehend den AG nachweislich von der Arbeitsfähigkeit informieren und die Abgeltung des Resturlaubanspruches verlangen. Setze eine Frist von 7 Tagen (weise darauf hin, daß Du Deine Ansprüche sonst gerichtlich geltend machen wirst) und erwirke bei Nichtzahlung auch schleunigst einen Mahnbescheid. Soweit nicht anders vereinbart erlischt auch der Abgeltungsanspruch mit dem 31.03. des Folgejahres.
Bezüglich des Lohnes kann man von hier aus nichts sagen.
Nur mal so nebenbei: wieviele Tage Urlaubsanspruch sind denn vertraglich (AV,TV) vereinbart? Wird Dir der gesamte Jahresurlaub zugestanden oder nur 10/12?
Gruß,
LeoLo
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Danke für die Antwort
Was sind das eigentlich für Angewohnheiten der Arbeitgeber in letzter Zeit. Bei diesen Methoden brauchen die sich doch nicht zu wundern, wenn unsere Wirtschaft den Bach runter geht.
Als ich die Gesetze durchforstet habe, habe ich nur das Bundesurlaubsgesetz gefunden und das sagt, dass Urlaub abzugelten ist, wenn er nicht genommen werden kann. Hast Du vielleicht einen Link dazu?
Bin ich jetzt verpflichtet, den ungeliebten Vertragspartner auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnises über mein Privatleben zu informieren?
Ich bin über so eine Rechtsprechung empört.
Trotzdem Danke für die Mühen
Ich werde umgehend die genannten Schritte einleiten.
Was sind das eigentlich für Angewohnheiten der Arbeitgeber in
letzter Zeit. Bei diesen Methoden brauchen die sich doch nicht
zu wundern, wenn unsere Wirtschaft den Bach runter geht.
Als ich die Gesetze durchforstet habe, habe ich nur das
Bundesurlaubsgesetz gefunden und das sagt, dass Urlaub
abzugelten ist, wenn er nicht genommen werden kann. Hast Du
vielleicht einen Link dazu?
Bin ich jetzt verpflichtet, den ungeliebten Vertragspartner
auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnises über mein
Privatleben zu informieren?
Ich bin über so eine Rechtsprechung empört.
Trotzdem Danke für die Mühen
Ich werde umgehend die genannten Schritte einleiten.
Liebe Grüße
Hallo Carina
Du brauchst niemanden über Dein Privatleben informieren. Schreib den AG einfach an. Ein einfaches:
"Sehr geehrte Damen und Herren
Sicherlich ist es Ihnen entgangen, den mir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch zustehenden Resturlaub von XY Tagen gemäß BUrlG §7 (4) abzugelten. Ich bitte Sie daher, den mir zustehenden Betrag umgehend, spätestens aber bis zum xx.xx.xxxx, auf das Konto (1234567890) der SPK Reichtum (BLZ:99999999)
zu überweisen. Sollte ich den Eingang der Zahlung bis zum o.g. Zeitpunkt nicht feststellen könnnen, werde ich ohne weitere Mahnung den Rechtsweg wählen, wodurch Ihnen zusätzliche nicht unerhebliche Kosten entstehen werden.