Aqua Wasseraufbereiter

Hallo!
Vielleicht kann uns jemand weiter helfen!?
Mein Schwiegervater hat auf einer Messe einen Vertrag bei der Firma Aqua Wasseraufbereiter unterschrieben. Er hat sich im Nachhinein über die Wirkungsweise des Gerätes erkundigt und dann die erhaltene Ware ungenutzt zurückgesandt. Dies akzeptiert die Firma nun jedoch nicht. Der Kaufpreis wurde noch nicht bezahlt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren nirgends schriftlich festgehalten und somit nicht erkennbar.
Ist dies rechtens? Wie kommt man aus dem Kaufvertrag wieder heraus?
Vielen Dank im Voraus.

S. Brünger

Hallo,
würde nur bedeuten, dass die Firma sich nicht auf diese AGBs berufen kann.
Ansonsten gilt ganz normales Vertragsrecht
Gruß
Peter

Hallo,

auch wenn es dich nicht befriedigt:
Dein Vater hat einen Vertrag unterschrieben.
Den muss er einhalten. Ein Versandgeschäft war es nicht (auf einer Messe) und die Regelungen über Haustürgeschäfte finden auch keine Anwendung.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
war die „Messe“ im Rahmen einer sog. Kaffeefahrt ?
Dann könnte evtl. doch ein Haustürgeschäft vorliegen

Gruß
Peter

Nein, es war leider keine Kaffeefahrt. Kann man eventuell etwas in Richtung falscher Beratung machen?

Gruss, Sandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gutachten Verbraucherschutz
Hallo,
ich hatte einmal von einem Sachverständigen erfahren, daß er verschiedene
Wasseraufbereiter (im Auftrag) untersucht, und daß da einige Geräte einfach
Humbug sind.
Ich würde also einmal bei einer Verbraucherschutzstelle anfragen, wie es sich bei
dem gekauften Gerät verhält.
Sollte es also erwiesen sein, das es wirkungslos ist, oder keine
zufriedenstellende Wirkung aufweisen kann, können die Dich sicher beraten wie
vorzugehen ist.
nixda