Hallo!
Vielleicht kann uns jemand weiter helfen!?
Mein Schwiegervater hat auf einer Messe einen Vertrag bei der Firma Aqua Wasseraufbereiter unterschrieben. Er hat sich im Nachhinein über die Wirkungsweise des Gerätes erkundigt und dann die erhaltene Ware ungenutzt zurückgesandt. Dies akzeptiert die Firma nun jedoch nicht. Der Kaufpreis wurde noch nicht bezahlt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren nirgends schriftlich festgehalten und somit nicht erkennbar.
Ist dies rechtens? Wie kommt man aus dem Kaufvertrag wieder heraus?
Vielen Dank im Voraus.
auch wenn es dich nicht befriedigt:
Dein Vater hat einen Vertrag unterschrieben.
Den muss er einhalten. Ein Versandgeschäft war es nicht (auf einer Messe) und die Regelungen über Haustürgeschäfte finden auch keine Anwendung.
Gutachten Verbraucherschutz
Hallo,
ich hatte einmal von einem Sachverständigen erfahren, daß er verschiedene
Wasseraufbereiter (im Auftrag) untersucht, und daß da einige Geräte einfach
Humbug sind.
Ich würde also einmal bei einer Verbraucherschutzstelle anfragen, wie es sich bei
dem gekauften Gerät verhält.
Sollte es also erwiesen sein, das es wirkungslos ist, oder keine
zufriedenstellende Wirkung aufweisen kann, können die Dich sicher beraten wie
vorzugehen ist.
nixda