Hallo!!
habe letzens gelesen: dass es zu allen wichtigen Steuergesetzten Richtlinien gibt. Richtlinien seien ähnlich wie Gesetze, werden nur anders geschaffen und haben eine andere Bindungswirkung. Kann mir das jemand konkretisieren?
Sie sind ähnlich wie Gesetze, also nicht ganz so verbindlich? Weiß jemand, wie Richtlinien geschaffen werden? Was meint man wohl mit anderer Bindungswirkung? Freue mich wirklich über jede Teilantwort.
Liebe Grüße Sarah
Hallo Sarah,
das ist schon fast eine ganze Vorlesungsstunde.
- Gesetze werden durch den Gesetzgeber erlassen. Sie bilden den „Rahmen“.
(z.B. Straßenverkehrsgesetz) - Darauf bauen die Verordnungen auf, in denen eine Verwaltung (z.B. Ministerium)
ermächtigt wird, das Gesetz zu konkretisieren.
(z.B. die Straßenverkehrsordnung, die vom Verkehrsministerium aufgrund
von § 6 des Straßenverkehrsgesetzes erlassen wurde) - Dann folgen vom Ministerium erlassene Richtlinien, bzw. Verwaltungs-
vorschriften. Diese binden nur die Verwaltung, der Bürger kann sich nicht
darauf berufen. Beispiel hier: Verwaltungsvorschrift zu § xx StVO regelt
dass an einem Mast nicht mehr als drei Verkehrsschilder angebracht werden
dürfen, von denen sich nur zwei an den fließenden Verkehr richten sollen.
Wenn mal irgendwo vier Schilder hängen, musst du sie trotzdem beachten.
Auch ein Gericht ist an diese Richtlinien nicht gebunden.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Man sollte noch ergänzen: auch die Behörde kann sich dem Bürger gegenüber nicht auf Verwaltungsvorschriften bzw. Weisungen berufen, obwohl die Behörde daran gebunden ist. D.h. ein Bescheid, der rechtswidrig ist bleibt rechtswidrig, auch wenn ihn die Behörde so erlassen musste, weil eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, Weisung bestand. Das sollte man als Bürger wissen, weil es gar nicht so selten vorkommt, dass Behörden dem nicht juristisch gebildeten Normalbürger interne Verwaltungsvorschriften als das Gesetz „verkaufen“.
Gruß
Tom
Aha!!! Danke für die schnelle Response!!!
Also bin ich als Bürger in erster Linie ans Gesetz gebunden und je nach dem wo ich arbeite muss ich zusätzlich bestimmte Richtlinien beachten. Wenn ich zum Beispiel als Buchhalter arbeite, muss ich natürlich die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten etc. Richtlininen konkretisieren die Gesetze und weiten diese auf verschiedene Gebiete aus. Das erscheint sinnvoll. So bleibt das Gesetz flexibler und kann sich gegebenfalls neuen Erkenntnissen anpassen. Ist das so richtig?
Das mit den Verkehrsschildern war anschaulich dargestellt
Danke
Liebe Grüße
Hallo!
Na ja man muss streng zwischen außenwirksamen Normen und reinen innenwirksamen Normen (Weisungen, Verwaltungsvorschriften) unterscheiden. Eine Verwaltungsvorschrift ist praktisch nicht mehr als eine Dienstanweisung an untergeordnete Behörden (etwas vereinfacht gesagt).
Eine Rechtsverordnung oder auch Allgemeinverfügung hingegen konkretisiert ein Gesetz (nach außen). Berücksichtigt man das gewaltentrennende Prinzip so ist das auf den ersten Blick gar nicht mal so logisch, denn ob du dich an das StVG, an die StVO (Verordnung) oder an eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Allgemeinverfügung) halten musst, macht für dich gar keinen Unterschied. Materiell ist praktisch alles ein Gesetz denn die Anordnungen sind an eine unbestimmte nach Gattungsmerkmalen gekennzeichneten Personenkreis gerichtet (in Ö gibt es hiezu zB die Unterscheidung zwischen Verordnung und Allgemeinverfügung nicht). Es ergibt sich aber aus der Praxis, dass eben das Parlament nicht über jedes Parkverbot und jede Straßenabsperrung ein eigenes Gesetz erlassen kann. Die Verwaltung ist schlicht und einfach viel schneller und flexibler - daher hat man versucht das zu kombinieren - also grundsätzlich steht alles im Gesetz, aber zur Durchführung des Gesetzes kann die Verwaltung konkretisierende Allgemeinnormen erlassen, andernfalls würde jeder Staat zusammenbrechen. Damit das Rechtsstaatsprinzip allerdings gewahrt bleibt, dürfen diese Normen der Verwaltung im Normalfall eben nur zur Durchführung eines Gesetzes erlassen werden und sind auch an Hand des Gesetzes überprüfbar - eine gesetzwidrige Verordnung oder Allgemeinverfügung ist daher anfechtbar (daher ist die oft aufgestellte Behauptung unsinnig, es würden zahlreiche gesetzwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Spaß aufgestellt und man könne sich dagegen nicht wehren - man kann nämlich schon - ich hab selbst einmal ein Halteverbot in Deutschland erfolgreich angefochten, weil es nur bestand, um auf Wahlplakate freie Sicht zu haben - die Wahl war allerdings schon drei Wochen vorbei).
Gruß
Tom
danke
Danke für die ausführliche Antwort. Weiß ich wirklich zu schätzen.
einen schönen Abend und eine angenehme Woche noch
wünscht
Sarah