Rote Ampel und Handy

Hallo Juristen,

heute kam ein Bescheid bei mir an, in dem mir vorgeworfen wird,
dass ich eine rote Ampel überfahren habe und (so blöd wie ich war!) dabei noch ein Handy am Ohr kleben hatte.
Also zwei Anklagepunkte. Jetzt meine ich irgendwo mal gehört zu haben, dass man mir nicht beide Punkte vorwerfen kann. Also entweder ich bekomme eine Anklage wegen der Ampel oder wegen des Telefonierens am Steuer.

Kann mich bitte jemand aufklären, wie das genau ist.

Vielen Dank!

Robert

Hallo,

doch doch, das geht.
Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Delikte.
Anders sieht es aus, wenn du z.B. geblitzt wirst und 100m weiter nochmal. Dann kann man dich nur einmal belangen.
Noch ein Beispiel. Du fährst auf der Landstrasse statt der vorgeschriebenen 100 km/h 130 und überholst gleichzeitig noch im Überholverbot, sind es zwei Delikte und können beide zur Anzeige gebracht werden.

Gruß
roland

sorry…
aber das haste verdient.
am besten einen monat lappen weg

*kopfschuettel*

kosten nix mehr …diese bloeden freisprechanlagen…
gerade gestern hat so eine telefonpfeife meine spur boese geschnitten und es noch nciht mal bemerkt…

und die rote ampel beweist es…

lappen wech…
sorry… kein verstaendnis.

grusz

PK

Iss ja gut…:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Deine Ausführung Roland!

Viele Grüße
Robert

Hi
einen Bescheid hast du sicher noch nicht bekommen, es dürfte sich um einen Anhörungsbogen handeln.

Was du meinst, ist die Tateinheit, die hier durchaus vorliegen könnte.
Da ist den Behörden und, falls Einspruch eingelegt wird, den Gerichten jedoch ein Spielraum gegeben.
Im Gesetz heißt es sinngemäß, dass nur die höhere Geldbuße festgesetzt werden soll, die jedoch angemessen erhöht werden kann.
Hier wird das so gehandhabt, dass die höhere Buße plus 50% der geringeren genommen wird.
Die Punkte richten sich nach dem schwerwiegendsten Delikt.

Wenn die Behörde das jedoch als zwei getrennte Delikte ansieht, bekommst du einen Bescheid mit beiden (vollen) Geldbußen und auch die Punkte von beiden Delikten getrennt.

Lass dir das eine Lehre sein - eine Freisprecheinrichtung ist billiger.

Gruß
HaWeThie