Hallo Juristen,
heute kam ein Bescheid bei mir an, in dem mir vorgeworfen wird,
dass ich eine rote Ampel überfahren habe und (so blöd wie ich war!) dabei noch ein Handy am Ohr kleben hatte.
Also zwei Anklagepunkte. Jetzt meine ich irgendwo mal gehört zu haben, dass man mir nicht beide Punkte vorwerfen kann. Also entweder ich bekomme eine Anklage wegen der Ampel oder wegen des Telefonierens am Steuer.
Kann mich bitte jemand aufklären, wie das genau ist.
Vielen Dank!
Robert