Müssen Eltern Sozialhilfe für ihre Kinder zahlen?

An alle Rechtsexperten:
Unter welchen Voraussetzungen müssen Eltern die SOZIALHILFE ihrer Kinder zahlen? Was können Eltern dagegen tun, wenn offensichtlich ist dass das „Kind“ keine Arbeit sucht? Stimmt es, dass ab 2005 Eltern eventuell nicht mehr zahlen müssen?
Danke im Voraus für eure Antworten!

Eltern Sozialhilfe?
Hi Andy,
das dürfte regional verschieden sein. Wenn Eltern Sozialhilfe an Kinder zahlen müssen, dann nur, wenn das Einkommen es zulässt.
Franz

Unter welchen Voraussetzungen müssen Eltern die SOZIALHILFE
ihrer Kinder zahlen? Was können Eltern dagegen tun, wenn
offensichtlich ist dass das „Kind“ keine Arbeit sucht? Stimmt
es, dass ab 2005 Eltern eventuell nicht mehr zahlen müssen?
Danke im Voraus für eure Antworten!

Hallo,
grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltsverpflichtet.
D.h. wenn die Kinder SH benötigen, schaut das Sozialamt zuerst, ob nicht die Eltern was leisten können/müssen. (Umgekehrt gilt das auch)
Wenn das „Kind“ seine Hilfebedürftigkeit selbst verursacht, sinken zwar die Ansprüche, nicht aber auf 0.

Gruß
HaWeThie

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grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander
unterhaltsverpflichtet.
D.h. wenn die Kinder SH benötigen, schaut das Sozialamt
zuerst, ob nicht die Eltern was leisten können/müssen.
(Umgekehrt gilt das auch)
Wenn das „Kind“ seine Hilfebedürftigkeit selbst verursacht,
sinken zwar die Ansprüche, nicht aber auf 0.

Ich dachte, es gäbe da eine Grenze - daß Eltern nur bis zum 27. Lebensjahr des Kindes für selbiges unterhaltspflichtig sind, wenn das Kind nichts oder nicht ausreichend verdient und soweit die Eltern „zu viel“ verdienen. Lag ich da falsch?

Bis denne!
Schnoof

Genauso wie Studenten, deren Eltern in den Augen des Staates ausreichend verdienen, kein BAFöG erhalten, sondern dies ggf. bei den Eltern einfordern müssen, sieht es auch mit Sozialhilfe aus. Auch wenn das Kind sich nicht um Änderung seiner Verhältnisse bemüht. Solange es Ansprüche auf finanzielle Unterstützung hat, kann es diese auch einfordern.

Der Sohn von Bekannten von mir hatte auch kein Interesse an „Malochen“ und wollte „sich nicht ausnutzen lassen“. Allerdings war er allgemein eher antriebslos, d.h. er hat sich auch nicht bemüht, beim Amt Unterstützung anzufordern. Die Eltern waren dadurch nicht verpflichtet, jeden Monat eine bestimmte Summe zu überweisen. Also hat er ein eher geringes Taschengeld erhalten (zumindest im Vergleich zum Betrag der Sozialhilfe) und es wurden immer Prämien ausgesetzt für bestimmte Verhaltensweisen. Den Jungen kümmerte auch das eher wenig, er war gewissermaßen sehr genügsam, aber ein Versuch war es sicher wert. Irgendwann hatte er eine Freundin, die ihn überredet hat, eine Ausbildung anzufangen. Sie haben auch eine Stelle gefunden (und das nach Jahren von Gammelei!). Die beiden sind m.W. immer noch zusammen, haben sogar Hochzeitspläne und Kinderwunsch, er möchte wohl auch vorher seine Ausbildung beenden und im sozialen Bereich tätig werden. Und die Eltern haben einige Sorgen weniger.

Vielleicht funktioniert’s in Eurem Fall ähnlich?

Bis denne!
Schnoof

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Hallo

Ich dachte, es gäbe da eine Grenze - daß Eltern nur bis zum
27. Lebensjahr des Kindes für selbiges unterhaltspflichtig
sind, wenn das Kind nichts oder nicht ausreichend verdient und
soweit die Eltern „zu viel“ verdienen.

Die Grenzen sind sicher anders, als bei Kindern in der Ausbildung, aber grundsätzlich gilt die Unterhaltspflicht „Lebenslang“.
Was "zu viel verdienen " ist, kommt immer auf den Einzelfall an.

Lag ich da falsch?

JA

Gruß
HaWeThie

Bis denne!
Schnoof