Wie läuft soetwas ab - Klage einreichen!

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Problem mit einem eBay Verkäufer.

Ich würde gern gegen diesen eine Klage einreichen (er will die ware nicht zu dem Auktionspreis verkaufen).

  • Wie läuft soetwas ab?
  • Wo muss ich mich da hinwenden?
  • Wieviel kostet das für mich?
  • Welcher Gerichtsstand zählt da?
  • Bekomme ich eventuelle Kosten nach der Klage wieder?

Ich möchte keinen rechtsanwalt einschalten, da ich leider nur eine Versicherung mit Selbstbeteiligung habe. Der Fall ist eindeutig, der verkäufer hat einen gültigen Kaufvertrag den er einhalten muss.

Ist meine erste Klage, deswegen wäre ich wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand dass alles mal erklären könnte.

Danke Maxe

Hallo,

bin zwar fachlicher Laie, aber in letzter Zeit hab ich (sogar hier??) mehrfach was über Verträge bei Interntauktionen und entsprechende Rechtssprechung gelsen. Grundsätzlich hast du Recht, dennoch ist aber
ein Vertrag nicht gleich Vertrag! Auch der Verkäuf kann Fehler machen! Wenn das doof läuft, dann hast du eben doch nicht Recht. Beschreibe lieber nochmals genau den Sachverhalt was da so los ist/war…

Soweit ich mich sonst noch erinnern kann hängt das mit dem Klagen vom STreitwert ab, ab 5000EUr musst du zum Landgericht, ansonsten reichst du die klage beim „lokalen“ Amtsgericht ein(Ohne Gewähr). Dann musst du natürlich eine Klageschrift vorbereiten & einrichen in der du deine Ansprüche/Anspruchsvoraussetzungen etc detailliert darlegst, evtl. auch Beweise erbringst…

Ein RA kostet zwar Geld, aber der überprüft ja auch Vorweg ob eine Klage überhaupt Sinn macht. Auch irgendwelche Formfehler können da gewaltig schnell zum Bumerang werden… (Eine Gerichtlicher Mahnbescheid ist eine easys SAche, aber einfach so als Laie draufloszuklagen würde ich mich nicht trauen…)

Vielleicht kann hier noch jemand anderes seien Kommentar abgeben:wink:
regards
julian

Hi,

erzähl bitte erstmal, um was es sich handelt, welcher Kaufpreis, eventuell sag bitte an,was ein normaler Preis dafür gewesen wäre.
War es eine „ab 1 Euro“ Auktion könntest Du einen Anspruch auf Erfüllung haben.
Ist der Streitwert bis 5TSD Euro Amtsgericht, danach Landgericht. Da solltest Du aber nicht ohne Anwalt auftauchen.
Gib uns mal ein bisschen mehr Futter.

cu

ede

Hallo,

(Bitte, Ihr Juristen, ihr müsst mich jetzt hoffentlich nicht allzusehr korrigieren)

aus Kenntnis im „engeren“ Verwandtenkreis:

es gibt für einen Anwalt oder auch für das Gericht wohl häufig nichts schwierigeres als einen Mandanten (Kläger), der sich selbst (als juristischer Laie) eine Anspruchsgrundlage im Gesetz sucht.
Warum ? Weil dann nicht selten die Schilderung des Sachverhaltes dieser vermeintlichen Grundlage angepasst wird.
Welche Möglichkeiten man konkret hat (z.B. Rücktritt, Schadensersatz, Nacherfüllung etc.) weiss häufig nur der Anwalt aufgrund der Kenntnis des genauen! Sachverhaltes.
Aber grundsätzlich brauchst Du bei einer Klage überhaupt keinen Paragraphen nennen. Es ist Sache des Richters, die einschlägigen Normen anzuwenden, bzw. sogar, herauszufinden, was Du eigentlich willst. Allerdings musst man die bekannten Umstände bzw. Tatsachen oder Zeugen sofort darlegen.
In Deinem Fall würde es ausreichen, zu schreiben, „…beantrage ich, den Verkäufer XY dazu zu verurteilen, den von mir bei ebay gekauften Gegenstand zu diesem Preis zu liefern“.

Deine anderen Fragen werden sicher hier auch noch beantwortet.

Gruß
Peter

handelt es sich um einen streitwert von kleiner 5.000, kannst Du auch zur rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes gehen um zumindest formelle Fehler zu vermeiden.

gruss

michi

Hallo,

viele Dank für eure zahlreichen antworten. Hier bekommt ihr jetzt nochmal mehr Infos über die Sache.

(Ich weiß es handelt sich um einen sehr geringen Streitwert, aber ich möchte das endlich solche Leute mal eine auf die Finger bekommen!)


Ich habe am 14.02.04 eine Auktion um einen Aktenvernichter für 1Euro gewonnen (Auktionsnummer: 2595269790). Bei dem Aktenvernichter handelt es sich um Neuware. Kurz nach dem Auktionsende teilte mir der Verkäufer per eMail mit:

„Hallo, kann das Gerät, welches neu ist nicht für 1 Euro versenden, dies geht nicht, aufgrund eines Schreibfehlers den ich begangen habe. Kann das Gerät incl. Versand für 19,99 versenden.“

Laut seiner Auktion kostet der Versand aber nur die regulären Preise von DHL die in diesem Falll genau 6,70EUR wären.

Zu seiner Aussage, dass ein Schreibfehler in der Auktion passiert ist, kann aus mehreren Gründen nicht der Wahrheit ensprechen:

  1. Der Verkäufer hatte über 50 Stunden Zeit die Auktion zu bearbeiten und den Text zu ändern!
  2. Der Verkäufer startete kurz vor dem Auktionsende meiner gewonnen Auktion eine neue Auktion mit selbigem Gerät mit exakt dem selben Text.

Nach dem ich dem Verkäufer mitgeteilt habe, dass ich nicht mit 18,99EUR Versandkosten einverstanden bin teilte er mir einen neuen Versandkostenpreis von 15EUR mit. Nach erneuter Email, dass ich maximal einen Versandkostenpreis von 7,50EUR inkl. Verpackungsmaterial bereit bin zu zahlen, wies er mich darauf hin, Zitat: „…Ich als Verkäufer lege die Versandart und den Preis dafür fest…“ Jedoch war in der Auktion klar beschrieben, dass der Versandkostenpreis nur der günstigste DHL Preis ist.

Der Verkäufer macht soetwas nicht zum ersten Mal, ein Blick in seine Bewertungen sagt alles. Er korrigiert seine schlechten Auktionen jedes Mal mit einem hohen Versandkostenpreis.


So das ist jetzt die ganze Geschichte. Und ich finde einfach, dass solchen Leuten, auch wenn es hier um Pfennige geht, mal eine richtig auf die Finger gehört.

Danke euch Maxe

Hallo,
sehe ich genauso. Also lass Dich nicht abschrecken, wenn Du jetzt Antworten wie ‚für sowas die Gerichte belästigen‘ etc. bekommst.
Anbei mal ein Link zu einer Kanzlei, die Dir vorher die Beratungskosten mitteilt und von der man aufgrund ihrer webseite annehmen darf, dass sie das nicht ablehnen, weil es ihnen evtl zu wenig einbringt.
Und viel Erfolg

Gruß
Peter

http://www.ra-lsk.de/online_recht_1.htm

viele Dank für eure zahlreichen antworten. Hier bekommt ihr
jetzt nochmal mehr Infos über die Sache.

(Ich weiß es handelt sich um einen sehr geringen Streitwert,
aber ich möchte das endlich solche Leute mal eine auf die
Finger bekommen!)

Hallo!

Wenn das stimmt was du schreibst, dann würde ich die Beweise sichern und dann einmal einen Strafantrag stellen - das kostet nämlich nichts. Sollte ein Straftatbestand erfüllt sein und es zu einer Verurteilung kommen, dann kannst du im Adhäsionsverfahren gleich deinen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen.

Wenn hier allerdings tatsächlich nur ein Versehen seitens des Verkäufers passiert ist, dann könnte dieser möglicherweise den Vertrag wegen Erklärungsirrtums (er hat etwas anderes erklärt, als er glaubte zu erklären) anfechten - diesfalls verlierst du den Zivilprozess - man muss sich die Sache daher schon genau ansehen, bevor man sagt, alles ist glasklar.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
wenn das stimmt:
„…2. Der Verkäufer startete kurz vor dem Auktionsende meiner gewonnen Auktion eine neue Auktion mit selbigem Gerät mit exakt dem selben Text…“
klingt das aber eher nach einem ‚geheimen‘ Vorbehalt, mal von der strafrechtlichen Seite ganz abgesehen.

Oder sehe ich das falsch ?

Gruß
Peter

Wenn hier allerdings tatsächlich nur ein Versehen seitens des
Verkäufers passiert ist, dann könnte dieser möglicherweise den
Vertrag wegen Erklärungsirrtums (er hat etwas anderes erklärt,
als er glaubte zu erklären) anfechten - diesfalls verlierst du
den Zivilprozess - man muss sich die Sache daher schon genau
ansehen, bevor man sagt, alles ist glasklar.

Gruß
Tom

Hallo,

ich habe mir mal diese Auktion angesehen.

Ich habe am 14.02.04 eine Auktion um einen Aktenvernichter für
1Euro gewonnen (Auktionsnummer: 2595269790).
Laut seiner Auktion kostet der Versand aber nur die regulären
Preise von DHL die in diesem Falll genau 6,70EUR wären.

  1. Der Verkäufer startete kurz vor dem Auktionsende meiner
    gewonnen Auktion eine neue Auktion mit selbigem Gerät mit
    exakt dem selben Text.

die hat er scheinbar zurückgezogen.

Übrigens, ich habe mir auch mal zwei jener Käufer angesehen, die überschwengliche Bewertungen abgegeben haben.
Der eine hat in den letzten 6Monaten 7 Gebote zurückgezogen, der andere 11. Leider kann man - da als privat deklariert - nicht nachvollziehen, um welche Auktionen es sich handelte.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Gruß
Peter

Hallo!

„…2. Der Verkäufer startete kurz vor dem Auktionsende meiner
gewonnen Auktion eine neue Auktion mit selbigem Gerät mit
exakt dem selben Text…“
klingt das aber eher nach einem ‚geheimen‘ Vorbehalt, mal von
der strafrechtlichen Seite ganz abgesehen.

Oder sehe ich das falsch ?

Nein das siehst du richtig - es ist aber nur ein Indiz, wenn auch ein schwerwiegendes - daher hab ich mir auch gedacht, dass ein Täuschungsvorsatz naheliegend wäre.

Gruß
Tom