Nennung vom Markennamen auf Homepage?

Hallo,
wer von den Rechts-Profis kann mir mal sagen was man bei Nennung von Markennamen zu beachten hat. Mir liegt da noch übel diese Symicron-Explorer Geschicht von Gravenreuth im Ohr. (Der hatte alle Webseitenbetreiber abgemahnt die den Begriff „Exploerer“ genutzt haben. Leider weiss ich nicht, was da nun genau unter „Benutzen“ verstanden wurde…)

IBM hat ja aufgrund der Bekanntheit eine „Verkehrsgeltung“?? und ist dadurch bereits geschützt? Aber IBM ist ja auch als Marke eingetragen. WEnn ich jetzt IBM oder irgend eine anderen Marke auf meiner Homepage im Rahmen eines Artikels nenne muss ich dann jedesmall dieses ®©™ dahintersetzten?? Auch wenn es nur ein Redaktioneller Artikel ist? Web-Verzeichnis in dem Unternehmen gelistet sind? oder bei einem Produktvergleich (IBM-Server vs. Sun-Server)?

Macht es irgendwie Sinn bspw. im Impressum zu schreiben:
"IBM und SUN sind eingetragene Marken/Namen von IBM und SUN…)

Geht sowas auch generischer? Könnte ich auch schreiben: die auf der Homepage genannten Marken sind jeweils eingetragene Marken der entsprechenden Markeninhaber??

Oder brauche ich sowas überhaupt nicht?

Bin für Tipps sehr dankbar, gerne auch Links.
Julian

nach § 23 MarkG sind solche Nennungen zulässig, soweit sie nicht „unlauter“ sind.

gruss
michi