Eine etwas theoretische Frage

Hallo Leute,

wir haben mit meinem Mann gestern über einen Fall im Bekanntenkreis diskutiert. Da wir uns nicht so recht einigen konnten, frag ich jetzt mal nach, denn es interessiert uns wirklich. Man weiß ja nie, ob´s einem nicht selbst passiert.
Ein Bekannter hat einen kleinen Unfall gebaut, beim Fremdfahrzeug war wohl die Stoßstange leicht angekratzt, das Auto schon älter, sicher kein nigelnagelneuer Benz oder so (das hab ich mal geschafft und es war wirklich teuer *seufz*). Also nichts tragisches auf den ersten Blick, vielleicht 100-200 Euro Schaden. Seine Versicherung hat ausbezahlt: ca 2500 Euro. Leider hat er nicht genau erzählt, was so alles dabei war, aber alleine 1500 Euro gingen für einen Mietwagen drauf. Die Versicherung hat ihn hinterher natürlich kräftig raufgestuft.
So, meine Meinung: die Versicherung hätte sich weigern sollen, die Kosten in dieser Höhe zu übernehmen, da es schließlich so was wie Verhältnismäßigkeit gibt. Sprich, das Auto war fahrbereit und eine Stoßstange ist in einem Tag montiert, da sind 1500 Euro zu viel.
Mein Mann meint, die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, so was zu überprüfen, außerdem interessiert es sie nicht, da sie ja einfach die Beiträge erhöhen.
Wer hat nun recht? Und gibt es da irgendwelche Richtlinien für Versicherungen? Sollte es so etwas tatsächlich geben, kann man dann gegen die Versicherung vorgehen, wenn sie dagegen verstoßen, sprich, eindeutig zu viel bezahlt hat?

Viele Grüße

Helen

Hallo,

vielleicht versteh ich die Frage nicht ganz, aber der Unfallverursacher wird doch zuerst die Rechnung des Geschädigten bekommen haben und sie dann seiner Versicherung weitergeleitet haben. Da wußte er doch schon um welchen Betrag es sich handelt und was im Einzelnen für Rechnungsposten auftreten. Wenn er nicht hochgestuft werden wollte, hätte er halt selbst bezahlen müssen.

Oder hab ich grad wieder Gedankenblockade und steh auf dem Schlauch?

Gerhard

Hallo Gerhard,

nö, lief wohl alles über die Versicherung ab. Die Rechnung hat er dann viel später bekommen, als die Hochstufung schon gelaufen ist, auf Anfrage.
Klar, er könnte jetzt die Rechnung selbst begleichen, geht ja noch 6 Monate lang usw, aber darum geht es mir gar nicht, sondern um die Frage, ob es irgendwelche Höchstsätze gibt, die die Rechnung je nach Schaden nicht überschreiten darf. Bloß als Beispiel: Stoßstange - 1 Tag, Kotflügel 2 Tage oder so.
Oder, um ein Beispiel zu bringen. Wen man also z.B. einem 10 Jahre alten Fiat Panda die Stoßstange kaputtmacht, kann der Halter sich dann für 10 Tage einen Benz E-Klasse als Mietwagen besorgen und die Versicherung (und vor allem der Verursacher) muß das anstandslos akzeptieren?
Ich hoffe, ich konnte mich jetzt etwas besser verständlich machen.

Grüße

Helen

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Hallo,

also das funktioniert definitiv nicht. Die Versicherung zahlt nur einen Mietwagen der Wagenklasse wie auch dein Auto war, was du vorrübergehend nicht nutzen kannst. Außer aber dein evrsicherungsvertrag hat eine Sonderklausel die da was seperates regelt, was ich aber nicht glaube.
Beispiel: Unfall mit nem Opel Astra (alternativ auch Fiat Brava) bekommst du von der Versicherung genauso nur die Kosten für die „Golf-Klasse“ erstattet, z.B. VW Golf !!!

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Liebe Helen,

das kommt mir doch arg merkwürdig vor.
Zunächst hat jeder Geschädigte die Pflicht, den Schaden und die Kosten gering zu halten.
1500 € für einen Mietwagen können nur aus dreierlei Gründen entstehen:

  • Sehr viele Kilometer gefahren. Das geht aber nur, wenn auch eine notwendigkeit besteht. Einfach so auf Kosten anderer herumdüsen ist nicht.
  • Teures Auto. Aber: Selbst für einen 7er oder S-Klasse kriegt man kaum mehr als 100 € am Tag berechnet. Ich kann aber nicht glauben, daß ein Kratzer mehr als eine Woche Werkstattaufenthalt rechtfertigt. Oder hat er zufällig einen Exoten angekratzt (Ferrari, Lambo u.dgl.)
  • Langer Werkstattaufenthalt: bei einem Kratzer nicht anzunehmen, zumal das beschädigte Fz. damit nicht fahrunfähig ist.

Zum Leihwagen: Früher wurde ein Selbstbehalt von 15 % berechnet, das gilt heute nicht mehr so pauschal. Aber es ist durchwegs üblich nur ein Ersatzfahrzeug zu bezahlen, das eine Klasse unter dem beschädigten liegt (z.B. Polo statt Golf)
1000 Euro für die reparatur können schnell zusamemnkommen: Wenn die Stoßstange so unglücklich getitscht wird,. daß der Kunststoff bricht, dann brauchts eine Neue, Lackieren und Montage dazu - schon sinds 1000 Euronen.
Die 1500,- für den Leihwagen bzw. Nutzungsausfall sind mir allerdings auch unerklärlich.

Gruß
Bernd
http://www.anwaltbuero.de/html/Verkehrsunfall.htm

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Hi!

M.W. wirst Du, egal wie hoch der Schaden ist, hochgestuft.
Was soll´s also?
Worüber man sich höchstens noch ägern könnte, ist dass wir alle solcherlei Verschwendung im endeffekt über unsere Beiträge wieder löhnen müssen.

Grüße,

Mathias

Hallo zurück,

zum Thema „Schaden an der Stoßstange“ kann ich nur sagen, man kann auf dem ersten Blick nicht sehen, ob dahinter auch noch was zu schaden gekommen ist. Und wenn es z. B. eine lackierte Stoßstange ist, wird das schon schnell etwas teurer.

Zum Thema „Teurer Mietwagen“ habe ich vor kurzem einen Bericht in einer Autozeitung gelesen. Da gehen jetzt schon ein paar Versicherer wegen des Verdachts des Betruges gegen manche Verleiher vor. Bei Interesse an diesem Artikel mir bitte kurz Bescheid geben. Dann schaue ich noch mal nach.

Bis dahin.

Gruß
Yvonne

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Ein Bekannter hat einen kleinen Unfall gebaut, beim
Fremdfahrzeug war wohl die Stoßstange leicht angekratzt, das
Auto schon älter, sicher kein nigelnagelneuer Benz oder so
(das hab ich mal geschafft und es war wirklich teuer *seufz*).
Also nichts tragisches auf den ersten Blick, vielleicht
100-200 Euro Schaden.

Das KANN man nicht sehen, leider. Und ohne den genauen Autotyp plus Erstzulassung ist leider auch wenig zum Wert des Fahrzeuges zu sagen.

Seine Versicherung hat ausbezahlt: ca
2500 Euro. Leider hat er nicht genau erzählt, was so alles
dabei war, aber alleine 1500 Euro gingen für einen Mietwagen
drauf.

Wenn wirklich nur die Stoßstange gekratzt war ist das viel! Auch die Sache mit dem Mietwagen ist dann berechtigterweise anzweifelbar. Ein von mir verursachter vergleichbarer Schaden an einem doch ziemlich neuen (das habe ich erst in der Zulassung erkannt!) BMW hat letztens 850 Euro gekostet, da wurde aber wirklich nur die Stoßstange neu lackiert.

Nun kann es aber sein, der Wagen war doch nicht fahrbereit und der Halter hatte eine längere und unaufschiebbare Reise geplant, da kann es in Ausnahmefällen schon sein, daß der Mietwagen bezahlt wird. Schließlich kann der Halter nix für die Unachtsamkeit Deines Bekannten. :wink:

Die Versicherung hat ihn hinterher natürlich kräftig
raufgestuft.

Das ist bei jedem Schaden so, leider völlig unabhängig von den Kosten, die ein Schaden verursacht hat.

So, meine Meinung: die Versicherung hätte sich weigern sollen,
die Kosten in dieser Höhe zu übernehmen, da es schließlich so
was wie Verhältnismäßigkeit gibt. Sprich, das Auto war
fahrbereit und eine Stoßstange ist in einem Tag montiert, da
sind 1500 Euro zu viel.

Die Versicherung weigert sich normalerweise auch, wenn die Kosten außerhalb bestimmter Grenzen liegen.

Mein Mann meint, die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet,
so was zu überprüfen,

Jein…natürlich ist eine Gesellschaft auch zur Kostenminimierung verpflichtet, man hat als VN aber tatsächlich kaum eine Handhabe, die Versicherung zu einer Schadenablehung quasi zu zwingen. Schon deshalb nicht, weil die Versicherung letzlich für die Kosten eines verlorenen Prozesses aufkomman muß, falls der Geschädigte auf seinen Schadenersatz klagt. Erfahrungsgemäß liegt genau da auch der Spielraum für manche Grauzone…die Schadenabteilungen sind unterschiedlich klagefreudig, so will ich da mal nennen. Wenn genug Urteile vorliegen, die in vergleichbaren Fällen gegen den Versicherer entschieden haben, dann wird ofmals lieber reguliert, als ein Kostenrisiko eingegangen.

außerdem interessiert es sie nicht, da
sie ja einfach die Beiträge erhöhen.

Unsinn…erstens wird das, wie bereits bemerkt, unabhängig von der Schadenhöhe so gemacht. Zweitens wird die Schadenklasse erhöht und damit der Rabatt auf den vollen Beitrag reduziert. Der Beitrag an sich bleibt gleich.

Wer hat nun recht? Und gibt es da irgendwelche Richtlinien für
Versicherungen?

Man kann schwerlich sagen, wer Recht hat ohne eine tatsächliche Kenntnis von der konkreten Schadenabwicklung zu haben.

Was mich an der Geschichte wundert, ist das Dein Bekannter überhaupt Details zur Regulierung weiß. Es ist ja normal, daß sich ein Geschädigter direkt an die Versicherung wendet und von dort kriegt man normalerweise keinen Einblick in die vorgelegten Rechnungen.

Sollte es so etwas tatsächlich geben, kann man
dann gegen die Versicherung vorgehen, wenn sie dagegen
verstoßen, sprich, eindeutig zu viel bezahlt hat?

Genau das müßtest Du (oder wer auch immer) erst mal nachweisen können. :wink:

Gruß Maid

Hallo Maid,

Wenn wirklich nur die Stoßstange gekratzt war ist das viel!
Auch die Sache mit dem Mietwagen ist dann berechtigterweise
anzweifelbar. Ein von mir verursachter vergleichbarer Schaden
an einem doch ziemlich neuen (das habe ich erst in der
Zulassung erkannt!) BMW hat letztens 850 Euro gekostet, da
wurde aber wirklich nur die Stoßstange neu lackiert.

so Fälle kenn ich selbst, hab mal vor Jahren einen neuen Mercedes leicht gestreift. War auch die Stoßstangenlackierung und eine Felge, da er dann gegen den Bordstein gekommen ist. Hat so um die 2500 DM gekostet.

Was mich an der Geschichte wundert, ist das Dein Bekannter
überhaupt Details zur Regulierung weiß. Es ist ja normal, daß
sich ein Geschädigter direkt an die Versicherung wendet und
von dort kriegt man normalerweise keinen Einblick in die
vorgelegten Rechnungen.

WEiter unten steht übrigens genau das Gegenteil, aber ich kenne auch eher die Variante, bei der direkt mit der Versicherung abgerechnet wird.
Diesmal hab ich selbst dazugelernt. Es ist anscheinend so, die Versicherung erhöht nach dem Unfall die Beiträge.
Wenn einem das Schreiben über die Erhöhung zugegangen ist, hat man 6 Monate (?) Zeit zu sagen, ich bezahle den Kram doch selbst und will dafür meine alte SF-Klasse. Dazu kann man die Unterlagen zur Regulierung wohl entweder einsehen oder einfordern.
Damals bei dem Mercedes-Unfall hab ich die Rechnung hinterher auch gesehen, das weiß ich noch.

Grüße

Helen