Ein Bekannter hat einen kleinen Unfall gebaut, beim
Fremdfahrzeug war wohl die Stoßstange leicht angekratzt, das
Auto schon älter, sicher kein nigelnagelneuer Benz oder so
(das hab ich mal geschafft und es war wirklich teuer *seufz*).
Also nichts tragisches auf den ersten Blick, vielleicht
100-200 Euro Schaden.
Das KANN man nicht sehen, leider. Und ohne den genauen Autotyp plus Erstzulassung ist leider auch wenig zum Wert des Fahrzeuges zu sagen.
Seine Versicherung hat ausbezahlt: ca
2500 Euro. Leider hat er nicht genau erzählt, was so alles
dabei war, aber alleine 1500 Euro gingen für einen Mietwagen
drauf.
Wenn wirklich nur die Stoßstange gekratzt war ist das viel! Auch die Sache mit dem Mietwagen ist dann berechtigterweise anzweifelbar. Ein von mir verursachter vergleichbarer Schaden an einem doch ziemlich neuen (das habe ich erst in der Zulassung erkannt!) BMW hat letztens 850 Euro gekostet, da wurde aber wirklich nur die Stoßstange neu lackiert.
Nun kann es aber sein, der Wagen war doch nicht fahrbereit und der Halter hatte eine längere und unaufschiebbare Reise geplant, da kann es in Ausnahmefällen schon sein, daß der Mietwagen bezahlt wird. Schließlich kann der Halter nix für die Unachtsamkeit Deines Bekannten. 
Die Versicherung hat ihn hinterher natürlich kräftig
raufgestuft.
Das ist bei jedem Schaden so, leider völlig unabhängig von den Kosten, die ein Schaden verursacht hat.
So, meine Meinung: die Versicherung hätte sich weigern sollen,
die Kosten in dieser Höhe zu übernehmen, da es schließlich so
was wie Verhältnismäßigkeit gibt. Sprich, das Auto war
fahrbereit und eine Stoßstange ist in einem Tag montiert, da
sind 1500 Euro zu viel.
Die Versicherung weigert sich normalerweise auch, wenn die Kosten außerhalb bestimmter Grenzen liegen.
Mein Mann meint, die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet,
so was zu überprüfen,
Jein…natürlich ist eine Gesellschaft auch zur Kostenminimierung verpflichtet, man hat als VN aber tatsächlich kaum eine Handhabe, die Versicherung zu einer Schadenablehung quasi zu zwingen. Schon deshalb nicht, weil die Versicherung letzlich für die Kosten eines verlorenen Prozesses aufkomman muß, falls der Geschädigte auf seinen Schadenersatz klagt. Erfahrungsgemäß liegt genau da auch der Spielraum für manche Grauzone…die Schadenabteilungen sind unterschiedlich klagefreudig, so will ich da mal nennen. Wenn genug Urteile vorliegen, die in vergleichbaren Fällen gegen den Versicherer entschieden haben, dann wird ofmals lieber reguliert, als ein Kostenrisiko eingegangen.
außerdem interessiert es sie nicht, da
sie ja einfach die Beiträge erhöhen.
Unsinn…erstens wird das, wie bereits bemerkt, unabhängig von der Schadenhöhe so gemacht. Zweitens wird die Schadenklasse erhöht und damit der Rabatt auf den vollen Beitrag reduziert. Der Beitrag an sich bleibt gleich.
Wer hat nun recht? Und gibt es da irgendwelche Richtlinien für
Versicherungen?
Man kann schwerlich sagen, wer Recht hat ohne eine tatsächliche Kenntnis von der konkreten Schadenabwicklung zu haben.
Was mich an der Geschichte wundert, ist das Dein Bekannter überhaupt Details zur Regulierung weiß. Es ist ja normal, daß sich ein Geschädigter direkt an die Versicherung wendet und von dort kriegt man normalerweise keinen Einblick in die vorgelegten Rechnungen.
Sollte es so etwas tatsächlich geben, kann man
dann gegen die Versicherung vorgehen, wenn sie dagegen
verstoßen, sprich, eindeutig zu viel bezahlt hat?
Genau das müßtest Du (oder wer auch immer) erst mal nachweisen können. 
Gruß Maid