Hallo,
bei meiner Frau ist ihre Arbeitsstätte, ein Kindergarten, abgebrannt.
Im Kindergarten waren private Gegenstände (Arbeitskleidung, CDs, Bücher) im Wert von etwa 300€ die sie für ihre Arbeit benötigt hat.
Ich habe mit meiner Hausratversicherung telefoniert. Diese sagt, der Kindergarten müsse eine „Inhaltsversicherung“ haben, die dafür einspringen sollte.
Meine Frau hat mit der Kindergartenleitung gesprochen, diese habe aber gesagt, das der Arbeitgeber nichts zahlen müsse und wir es mit der eigenen Versicherung klären müssten.
Meine Frage:
Muß der Arbeitgeber (Der Träger des Kindergartens) das Material ersetzen?
An wen muß sich meine Frau wenden um den Schaden anzuzeigen?
Vielen Dank!
Martin
Hallo
Also Eure Versicherung zahlt schon mal nichts. Inwieweit der AG da einspringen muß, hängt ganz erheblich davon ab, aufgrund welcher Bestimmung die Gegenstände im Betrieb waren. Wenn der AG sagt „Kauf Dir das Buch für die Arbeit und bring es mit“, wäre das etwas anderes las wenn Deine Frau denkt „Mensch, die schönen Bildchen hier. Das Buch nehm ich mal mit zur Arbeit“.
Kann man von außen so nicht beurteilen. Je nach versicherungsrechtlicher Konstellation kann es gut sein, daß niemand den Schaden decken wird.
Gruß,
LeoLo
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Hallo
Also Eure Versicherung zahlt schon mal nichts. Inwieweit der
AG da einspringen muß, hängt ganz erheblich davon ab, aufgrund
welcher Bestimmung die Gegenstände im Betrieb waren. Wenn der
AG sagt „Kauf Dir das Buch für die Arbeit und bring es mit“,
wäre das etwas anderes las wenn Deine Frau denkt „Mensch, die
schönen Bildchen hier. Das Buch nehm ich mal mit zur Arbeit“.
Kann man von außen so nicht beurteilen. Je nach
versicherungsrechtlicher Konstellation kann es gut sein, daß
niemand den Schaden decken wird.
Gruß,
LeoLo
Hallo Leo,
ich habe gestern in einem anderen Rechts-Forum folgende Antwort bekommen:
----Zitat----------------
Die Hausratversicherung muß !!! im Rahmen der Außenversicherung zahlen. Die abgebrannten „Sachen“ dürfen sich jedoch nicht länger als
drei Monate außerhalb der Wohnung befunden haben und sollten auch zur Wohnung zurückgebracht werden. Für Sachen, die immer außerhalb der Wohnung bleiben besteht insoweit kein Versicherungsschutz. Drängen Sie Ihre Versicherung auf Zahlung. Ausreden sind hier fehl am Platz, da Leistungspflicht durch die Versicherung gegeben ist.
Hmm, was soll ich jetzt machen?
Ich habe nochmals in meinen Versicherungsbedingungen nachgeschaut und
bin auch der Meinung, das die Versicherung zahlen müsste.
Die Gegenstände wurden im Sinne des Kindergartens dort aufbewahrt. Jeweils nicht länger als 4 Wochen, dann gab´s wieder ein neues Thema.
Hier der Ausschnitt der Versicherungsbedingungen: http://www.martinsteib.de/temp/versicherung.jpg
Wie sieht die Sache jetzt aus?
Martin
Hallo Martin
Es ist immer gewagt, anhand eines einzelnen § so etwas beurteilen zu wollen.
Davon ab: Deine Schilderung klang aber nicht gerade danach, als seien die Gegenstände nur temporär im Kindergarten gewesen? Also, wenn ich so an meine Kindergartenerfahrungen denke… Da haben die Erzieher nicht jede Woche neue CDs und Bücher mitgebracht.
Gruß,
LeoLo
Guten Morgen!
Die CD´s und die Bücher wurden immer nur themenbezogen mitgebracht.
Das könnte notfalls auch von der Leitung bestätigt werden…
Hier der Link zu den kompletten Versicherungsbedingungen:
http://www5.cosmosdirekt.de/pdf/bedingungen/bed_haus…
Sollte ich einfach die Versicherung anschreiben und die verbrannten Sachen auflisten? Es sind ja nicht nur CD´s sondern auch Schuhe, Hosen, ein Pullover, eine Mütze… Und diese Dinge werden regelmäßig gewechselt, da sie schnell verschutzen, man aber immer eine Reserve benötigt.
Martin
Hallo
Also soweit ich das überflogen habe, müßte die Versicherung zahlen, vorausgesetzt, Dein AG muß nicht einspringen. Ich finde es schon merkwürdig, daß er keine Versicherung in dieser Richtung abgeschlossen hat.
Gruß,
LeoLo
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Danke!
Ich habe am Wochenende ein Schreiben an die Versicherung fertig gemacht. Mal sehen was daraus wird.
Gruß
Martin