Form der Befristung von Arbeitsverträgen BGB §126

Hallo,

ich habe da mal eine Frage im Hinblick auf den §126 BGB:

Ein Mitarbeiter hat einen befristeten Vertrag. Dieser soll jetzt das erste Mal um 3 Monate verlängert werden. So weit noch alles klar. Dieser Mitarbeiter soll nun auf einer Kopie dieses Schreibens unterschreiben. Und zwar steht da:

EINVERSTANDEN
Unterschrift Mitarbeiter

Mein Stand der Dinge ist(habe dies in einem Seminar zum Thema Verträge für Entsendungen ins Ausland mitbekommen):

…unterschreibt der Arbeitnehmer dieses Befristungsangebot mit dem Zusatz „Einverstanden“, liegt keine einheitliche Urkunde, sondern ein Angebot und eine Annahme vor. Die Befristungsabrede genügt nicht dem Formerfordernis des §126 BGB, da beide Parteien nicht einen Vertrag unterschrieben haben. Bei Unterschrift ohne „Einverstanden“ wäre die Befristung wirksam…

Das Thema ist, dass unsere werten Herren hier nicht mit offenen Karten spielen und ihr eigentlich zugesagt hatten, dass sie mindestens eine Verängerung für ein halbes Jahr bekommt. Sie ist die Sekretärin unseres oberen Personalers und liest in diesem Zusammenhang (mit Erlaubnis) seine Mails. Und da hat doch der
Personalleiter tatsächlich eine Mail an Ihren Chef geschickt mit einer Bewerbung für eben diese Position. Nach dem Motto, ob das nicht eine interessante Kandidatin wäre.

Wie sieht den hier die Rechtslage aus? Wenn Sie mit „Einverstanden“ unterschreibt ist dann die Befristung nichtig? Und was heißt das im Weiteren? Kommen die dann noch aus dem Vertrag raus?

Ein großes DANKE im Voraus für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne

Yvonne

Meinst Du nicht, daß es recht interessant wäre, zu wissen, was in diesem Schreiben stand, mit dem die AN sich „einverstanden“ erklärt hat?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

da steht nur drin, dass der befristete Arbeitsvertrag um 3 Monate verlängert werden soll und wenn ok, dann auf Kopie unterschreiben. Ist total kurz und bündig.

Gruß
Yvonne

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Hallo,

da steht nur drin, dass der befristete Arbeitsvertrag um 3
Monate verlängert werden soll und wenn ok, dann auf Kopie
unterschreiben. Ist total kurz und bündig.

Gruß
Yvonne

Hallo

Klingt nicht wirklich nach dem konkreten Wortlaut…

Aber prinzipiell kann das rechtswirksam sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

mir geht es ja eigentlich nur darum, ob eine Befristung wirksam ist, die mit „Einverstanden“ unterschrieben ist. Wie sieht es denn dann aus?

Danke und Gruß
Yvonne

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Hallo LeoLo,

mir geht es ja eigentlich nur darum, ob eine Befristung
wirksam ist, die mit „Einverstanden“ unterschrieben ist. Wie
sieht es denn dann aus?

Danke und Gruß
Yvonne

Hallo

Yvonne, das hab ich doch gesagt:

Prinzipiell kann das rechtswirksam sein.

Letztendlich bleibt Dir immer die Möglichkeit nach Ablauf einer vereinbarten Befristung binnen 3 Wochen eine Feststellungsklage beim ArbG einzureichen, um die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich prüfen zu lassen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Hallo LeoLo,

mir geht es ja eigentlich nur darum, ob eine Befristung
wirksam ist, die mit „Einverstanden“ unterschrieben ist. Wie
sieht es denn dann aus?

Danke und Gruß
Yvonne

Hallo

Yvonne, das hab ich doch gesagt:

Prinzipiell kann das rechtswirksam sein.

Obwohl es sich hier um eine Urkunde handelt??? Einverstanden sein kann man nur bei einem Angebot und Annahme. Nicht bei einer Urkunde. Wenn das Wort Einverstanden nämlich bewirkt, dass bei Unterschrift die Befristung nichtig ist und das dann ein unbefristeter Vertrag wird, wäre das der Knaller. Dann würde sie unterschreiben und die Fa. hätte ein Problem. Und genau darum geht es halt.

Gruß
Yvonne

Letztendlich bleibt Dir immer die Möglichkeit nach Ablauf
einer vereinbarten Befristung binnen 3 Wochen eine
Feststellungsklage beim ArbG einzureichen, um die Wirksamkeit
der Befristung gerichtlich prüfen zu lassen.

Gruß,
LeoLo

Fürwahr, Yvonne, ich bin bisher stoisch ruhig geblieben, oder? Prinzipiell bin ich auch ein geduldiger Mensch, aber gleich geh ich in die Luft! Du hast ein Frage, oder? Ich antworte und erbitte eine nähere Auskunft. Du gibst sie mir nicht sondern redest die ganze Zeit um den heißen Brei herum, solange, bis ich Dir endlich Deine Wunschantwort gebe. Menschenskinder.

Anhand Deiner Angaben kann die Befristung wirksam verlängert sein, oder auch nicht; oder noch wirksam verlängert werden oder auch nicht!

Ist es denn zuviel verlangt, daß Du dir einfach mal ein wenig Zeit nimmst und den Sachverhalt konkret und detailliert hier niederschreibst? Wurde „Einverstanden“ geschrieben? Oder wurde „Frau Kokosnuß ist damit einverstanden“ geschrieben? Oder wurde „Einverstanden, Datum, Unterschrift Frau Kokosnuß“ geschrieben? oder sehe ich das richtig, daß noch gar nicht unterschrieben wurde? Wann endet dann die jetzige Befristung? Oder oder oder oder oder oder? Wie ist der genaue Wortlaut des Schreibens? Gibt es einen BR?

Ungeachtet dessen hab ich Dir schon (indirekt) gesagt, daß man auch eine unwirksame Befristung einfach unterschreiben sollte und die Unwirksamkeit der Befristung erst nach Ablauf derselben gerichtlich feststellen lassen sollte.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

was soll dass den jetzt? Sorry, dass ich eine Frage gestellt habe. Ich als Nichtjurist weiß natürlich nicht, wie du die Frage genau hören mußt um fähig zu sein, zu antworten. Entschuldige die Störung.

Einen schönen Tag noch.

Gruß
Yvonne

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