Abschr. d. eigenen Strafanzeige u. a

Ich habe heute b. d. Polizei eine Strafanzeige gestellt und habe daraufhin dieses übliche Merkblatt mit den Rechten eines Geschädigten erhalten, auf dem auch die Vorgangsnummer und die zuständige Dienststelle steht.

Jetzt möchte ich aber auch für meine Unterlagen eine Abschrift der Strafanzeige haben (die dann im Anschluss in Reinschrift von dem Polizeibeamten erstellt wurde). Ein Recht darauf habe ich doch, oder?

Wenn mir die Polizei das zuschickt, kann sie dafür Auslagen f. Druck-/Kopier- oder Versandkosten verlangen?

Wie sieht es standartmäßig bei einer Strafanzeige b. d. Polizei aus. Bekomme ich eine Mitteilung vom Ausgang d. Verfahrens, z. B. einen Einstellungsbescheid v. d. Staatsanwaltschaft oder muss ich das gesondert beantragen?

Mathias

Ich habe heute b. d. Polizei eine Strafanzeige gestellt und
habe daraufhin dieses übliche Merkblatt mit den Rechten eines
Geschädigten erhalten, auf dem auch die Vorgangsnummer und die
zuständige Dienststelle steht.

Jetzt möchte ich aber auch für meine Unterlagen eine Abschrift
der Strafanzeige haben (die dann im Anschluss in Reinschrift
von dem Polizeibeamten erstellt wurde). Ein Recht darauf habe
ich doch, oder?

Hallo Matthias,

wie in diesem Merkblatt steht, musst du dazu einen Rechtsanwalt einschalten. Der kann dann Akteneinsicht fordern und bekommt dann alle Unterlagen zu dieser Anzeige, auch deine eigene Aussage dazu.

Gruß
Michael

Hi Mathias,
denke doch, daß Du auch von dieser Form der Anzeige eine Kopie bekommst, weil sie schließlich von Dir stammt, von Dir zu Protokoll gegeben und damit Dein Werk ist.
Diese Frage taucht z.B. gar nicht erst auf, wenn Du Deine Anzeige selber abfaßt und nur eine Kopie an die Polizei/Staatsanwaltschaft gibst.
Wegen der Kosten kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruß Chtis

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