Darf ein Pfarrer ein Hausverbot für einen Teilnehmer eines Vereines in einem Kirchlichen Raum aussprechen, wenn dieser Teilnehmer Mitglied, sogar Vorstandsmitglied eines Vereines ist der den Raum zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekam.
Ich würde sagen, ja, denn auch wenn der Pfarrer den Raum zur Verfügung stellt, so hat er immer noch das Hausrecht.
Gruß,
Delia
Um eine Hausverbot aussprechen zu können muß man der Hausrechtsinhaber sein.
Das dürfte wohl auf den Pfarrer zutreffen.
Bei einer Mietwohnung genauso. Ansonsten könnte nur die Wohnungsbaugesellschaft ein Hausverbot aussprechen und das wäre nicht machbar.
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Hallo,
der Pfarrer ist „Geschäftsführer“ der Kirche bzw. der „juristische Vertreter“ der Kirche; ihm obliegt auch die „Schlüsselgewalt“ und damit das Recht, Hausverbot zu erteilen.
Das ein Verein eine Verfügungsberechtigung zur Nutzung von kirchlichen Räumlichkeiten hat, ändert nichts an der Tatsache, dass er Hausverbot erteilen darf; auch dem „Vereinsvorstand“; lediglich dem Verein selber könnte er nicht pauschal „Hausverbot“ erteilen, es sei denn, es lägen „schwerwiegende Gründe“ vor.
MfG
Peter
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