vergangene Woche sind sowohl meine Kredit- als auch EC-Karte in einem Zug gestohlen worden. Als ich es bemerkte und nach Suchen habe ich die Karten sperren lassen. Allerdings wohl nicht schnell genug, denn innerhalb der 3 oder 4 Stunden die zwischen Diebstahl und Sperrung lagen wurde die EC Karte zum einkaufen (wohl mit Unterschrift, da kein Code beilag) benutzt, zur Kreditkarte habe ich noch keine Informationen aber eine schlimme Vermutung.
Nun meine Frage: Wie verhält sich die Rechtslage für den entstandenen Schaden vor der Kartensperrung? Ich kann in zweierlei Hinsicht beweisen, dass ich nicht an den KAuforten zugegen gewesen sein kann. Ist die Bank versichert für sowas, ist der Händler Haftungspflichtig, weil nicht der Ausweis kontrolliert wurde oder bleibt doch alles an mir hängen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Grüße
Torsten
Nun meine Frage: Wie verhält sich die Rechtslage für den
entstandenen Schaden vor der Kartensperrung? Ich kann in
zweierlei Hinsicht beweisen, dass ich nicht an den KAuforten
zugegen gewesen sein kann. Ist die Bank versichert für sowas,
ist der Händler Haftungspflichtig, weil nicht der Ausweis
kontrolliert wurde oder bleibt doch alles an mir hängen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
meine Hilfe lautet: Schau mal in die Kartenbedingungen, die Du von Deiner Bank bzw. von der Kreditkartengesellschaft bekommen hast. Wenn dann noch Fragen offen sind, werde ich mich gerne damit beschäftigen.
wenn es sich um eine Lastschrift mit deinen Kartendaten handelt, so würde ich an deiner Stelle diese zurück geben.
Letztendlich bleibt der Händler auf den Kosten sitzen.
Würde ihm wahrscheinlich nicht passieren, wenn er sich das Geld für das POS Verfahren nicht gespart hätte. Ist aber ein einkalkuliertes Risiko des Händlers.