Hallo Ertan,
für so was kommt unter Umständen eine Hausratversicherung auf, wenn
denn eine Fahrradklausel enthalten ist oder eine Fahrradversicherung.
Die Haftpflicht möchte ich mal ausschliessen, denn die haftet
eigentlich nur für Schäden, die man als Versicherungsnehmer Dritten
Personen zufügt. Die Gebäudehaftpflicht scheidet aus demselben Grund
aus, schliesslich liegt´s nicht an dem Gebäude, dass das Fahrrad weg
ist.
Ich würde Dir also raten, zunächst mal in die Hausratversicherung
bzw. deren Bedingungen zu schauen. Dort steht dann auch, ob das
Fahrrad gesichert gewesen sein muss.
Ich würde mal davon ausgehen, denn schliesslich hat Dein Vater, gute
Nachbarschaft hin oder her, noch nicht einmal die einfachsten
Möglichkeiten zur Sicherung (Fahrrad selbst oder Keller abschliessen)
genutzt.
Zum Beweis wäre denkbar, dass sich die Versicherung mit den Angaben
Deines Vaters begnügt, eine eidesstattliche Versicherung verlangt
oder, dass der Fahrraddiebstahl angezeigt wurde.
In jedem Fall sieht es IMHO ziemlich schlecht aus für Deinen alten
Herrn, wenn es denn so war, wie Du schreibst…
Gruß - Jaschiii
Hi
Spezielle Fahrradversicherung oder Hausrat. Hausrat aber mit Sicherheit unter derBedingung nach einer bestimmten Uhrzeit abgeschlossen! /unter umständen an einem festen Gegenstand angeschlossen) im ebenfalls abgeschlossenen Kellerverschlag in einem nur Mietern (abgeschlossen!) zugängliichen Kellerbereich. TZagsüber sollte auch Innenhof (natürlich ANgeschlossen)oder so ausreichen.
Sofern die Hausrat das Fahrrad beinhaltet.
HH
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Hallo,
wenn das Rad über die Hausrat versichert sein soll (extra-Einschluß muß vorhanden sein!), darf es in allgemein zugänglichen Räumen nur zwischen 6.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends stehen.
Nur wenn dein Vater sein Rad nachts in einem eigenen Kellerraum einschließt oder mit in die Wohnung nimmt, ist es auch nach 22.00 Uhr noch versichert.
Oder er hat es noch in Gebrauch - sprich, er ist irgendwo zu Besuch und will mit dem Rad um 23.00 Uhr nach Hause fahren. Dann wäre es auch versichert.
Wichtig ist hier also die Frage: Zu welcher Uhrzeit wurde es geklaut?
Ann
Hi nochmal:
Das mit den nichtabgeschlossenen Kellern würde ich KEINESFALLS erwähnen bei einer schadensmeldung.
Hi nochmal:
Das mit den nichtabgeschlossenen Kellern würde ich KEINESFALLS
erwähnen bei einer schadensmeldung.
Leider wird das fast immer erfragt. Sorry, aber das wird im Zweifel nichts nutzen