Lärmbelästigung

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Feb 2004

Hallo,

einer unserer Nachbarn (schräg gegenüber) sägt täglich mehrere Stunden mit der Motorsäge. Sein Hobby ist es, aus Baumstämmen irgendwelche Figuren zu "schnitzen". Das ist ziemlich laut und nervtötend. Wir wohnen in einer (normalerweise) ruhigen Siedlung.

Frage: Ist das überhaupt erlaubt?? Und kann ich irgendwo Infos dazu finden??

Grüße, Gaby.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Lärmbelästigung

    http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/brwe/pi_emde...

    Betriebsverbot für Motorketensägen Wohngebieten generell:
    An Sonn- und Feiertagen
    und an Werktagen in der Zeit von
    20.00 Uhr bis 07.00 Uhr

    Ansonsten würde ich mal mit dem Ordnungsamt sprechen und denen den Sachverhalt schildern (Wohnebiet und nachweisliche Einhaltung der für reine Wohngebiete geltenden Lärmgrenzwerte durch den Verursacher).

    In einer mehrstündig täglichen Arbeit ist wohl auch kein "Hobby" mehr zu sehen, wenn er z.b. seine Skulpturen verkauft.


    A.l

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lärmbelästigung

    Hallo Gaby,
    ich gehe davon aus, dass Du mit dem Nachbarn schon ergebnislos gesprochen hast, oder?
    Gruß
    Jens

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Lärmbelästigung

      Hi Jens,

      nein, ich habe noch nicht mit ihm gesprochen. Ich wollte erst mal Infos sammeln, weil ich mich mit diesem Thema nicht auskenne. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass soetwas in einer Wohnsiedlung überhaupt erlaubt ist. OK, jeder macht mal Krach. Aber so oft uns so laut?

      Werde mal mit ihm sprechen...

      Danke für eure Hilfe,
      liebe Grüße, Gaby.

  3. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lärmbelästigung

    Hi!

    Schau mal in den §906 BGB

    Wenn er die Ortsüblichen Grenzwerte (in dem Fall ein Schallpegel, weiß jetzt aber nicht wo du die genau her bekommst, aus irgendwelchen Verordnungen sicherlich) nicht oder nur unwesentlich überschreitet, dann kannst wohl nix machen.

    Wenn die Grenzwerte wesentlich überschreitet bei ortsüblicher Nutzung dann muss die Lärmeindämmung wirtschaftlich zumutbar sein.

    So hab ich das jedenfalls verstanden.

    Das ganze ist mehr als Anregung zu verstehen, bin kein richtiger Experte auf dem Gebiet.

    Grüße

    Jens

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