Kündigungsfrist bei Schließung der Firma

Hallo,

die Firma, bei der ich beschäftigt bin (Minijob) schließt zum 29. 02. 04. Das habe ich heute erst erfahren. Meine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Muss der Arbeitgeber diese Frist trotz Schließung der Firma einhalten und mich noch bis Ende März bezahlen? Oder werde ich nur noch bis Ende Februar bezahlt?

Danke für eine Antwort

Gruß Petra

Hallo

Auch bei einer Beriebsschließung sind die Kündigungsfristen ganz normal einzuhalten. Anspruch auf Lohnzahlung hats Du also bis zum Ablauf der ordentlichen Kü nach Zugang einer schriftlichen Kündigung.

Gruß,
LeoLo

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