Hi Freunde des Rechts,
habe große Mühe eine/n couragierte/n Anwältin/Anwalt zu finden, der sich traut, höchstqualifizierten Richter Paroli zu bieten.
Meine fundierte Berufung wird allein deswegen zurückgewiesen, weil sie kein Anwalt unterschrieben hat. Nun finde ich keinen, der die Sache formell in Ordnung bringt. Absagen wegen seiner Respektabilität!? Wer kann mir helfen? Macht´s das www möglich?
Gruß Chris
Hallo!
Also ich kenne deine Berufung ja nicht, aber wenn sie kein Anwalt unterschreiben will, dann habe ich große Zweifel, dass diese so fundiert ist. Dass man einen besonders couragierten Anwalt brauche, der sich traue, gegen eine Gerichtsentscheidung ein Rechtsmittel zu erheben, kann ich auch nicht nachvollziehen. So etwas ist nämlich das tägliche Brot eines Anwaltes.
Gruß
Tom
Hi Chris,
das selbe Problem habe ich auch bei den Gerichten, aber durch geeignete Rechtsmittel, die jeder Privatmann einsetzen kann, hatte ich bisher Erfolg. Das Zauberwort heißt Rhetorik.
Wanna know more? Who needs a lawyer?
Franz
habe große Mühe eine/n couragierte/n Anwältin/Anwalt zu
finden, der sich traut, höchstqualifizierten Richter Paroli zu
bieten.
Meine fundierte Berufung wird allein deswegen zurückgewiesen,
weil sie kein Anwalt unterschrieben hat. Nun finde ich keinen,
der die Sache formell in Ordnung bringt. Absagen wegen seiner
Respektabilität!? Wer kann mir helfen? Macht´s das www
möglich?
Gruß Chris
Hi Franz,
Du machtst mir Mut, danke! Nur dachte ich, die Berufung wäre das geeignete private Rechtsmittel, bis ich mit dem Hammer konfrontiert wurde, daß hier der Zwang für eine Anwaltsnahme besteht, andernfalls
allein deswegen rein formell die Berufung zurückgewiesen würde,
ohne mich darüber vorher zu informieren, so daß inzwischen kostebare
Fristenzeit abgelaufen ist.
Wenn eine Anwaltsunterschrift verlangt wird, wie kriege ich das rhetorisch hin? Sag bitte.
Gruß Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Tom,
meine Berufung ist raus und erst daraufhin bekam ich netterweise die Aufforderung zur anwaltlichen Zwangsvertretung. Ich würde wegen der diversen Rechtsfehler im Vorverfahren selbstverständlich gewinnen,
nur wird mir jetzt die Rote Karte nicht rechtlich, sondern formell gezeigt.
Ist es nicht nachvollziehbar, daß sich bei intelligenten Menschen, die sich am gleichen Orte treffen, selbst wenn sie die Dinge von verschiedenen Seiten betrachten, eine Art von „Betriebsklima“
entwickelt, das sich nochmals bessert, wenn man vor Ort residiert und
sich u.U.privat kennt?
Jedenfalls habe ich den Eindruck, mit meiner mehrseitigen Berufung beiden Seiten ins Handwerk gepfuscht zu haben. Und schließlich, so denke ich aus Erfahrungen, haben wir viel zu wenige couragierte Leute, gleich welcher Art.
Gruß Chris
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Hallo,
weshalb unterschreibt keiner ? Die Anwälte werden dies doch sicher begründen. Wird die Berufung als aussichtslos eingestuft ?
Gruss
Enno
Hi Enno,
die Berufung wird leider nicht mal gelesen! Zum Verfahren ist zu sagen,
es strotzt von Rechtsfehlern. Beispielsweise die Protokollführung, die u.a. meine Erklärungen, streitigen Anträge, Anzeige von Straftaten usw. einfach fortläßt. Dazu gibt es eindeutige Beweise der Befangenheit, einmal mündlich geäußert und später in einer deswegen abgegebenen dienstlichen Erklärung eingeräumt, was nun bei den dienstlich untergeordneten Kollegen dazu führte, die nachgewiesene Befangenheit nicht festzustellen.
Wegen der Respektabilität ist zu sagen, daß die Sache obwohl vor dem untersten Gericht verhandelt, vom beim obersten Gericht des Landes zugelassenen Richter geurteilt wurde.
Also: Couragierte/r Anwältin/Anwalt gesucht!
Gruß Chris
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Hallo!
Ich kann inhaltlich dazu nichts sagen, weil ich das ehrlicherweise nicht kenne. Wenn du aber nicht einmal die einfachen Bestimmungen über die Anwaltspflicht kennst, dann wirst du auch die anderen gesetzlichen Bestimmungen nicht kennen. Übrigens muss das Gericht einen solchen Schriftsatz zurückweisen, wenn er nicht anwaltlich unterzeichnet ist - hättest du eine Ahnung, hättest du das vorher ebenfalls gewusst. So etwas steht nämlich im Gesetz - mit Bosheit seitens des Gerichtes hat das nichts zu tun.
Ich kann dir nur meine Erfahrung schildern, ohne ein Vorurteil fällen zu wollen: die von dir beschriebene Situation tritt meist nicht dann ein, wenn Richter Fehler machen, sondern wenn anwaltlich nicht vertretene Leute abstruse Forderungen stellen, dann erwartungsgemäß einen Prozess verlieren (was ihnen ein evtl. vorher konsultierter Anwalt auch vorhergesagt hat - nur war dieser selbstverständlich unfähig) und hinterher glauben, die gesamte Justiz habe sich gegen sie verschworen. Das heißt natürlich nicht, dass es keine falschen Urteile gibt.
Gruß
Tom
Hallo!
Wenn eine Anwaltsunterschrift verlangt wird, wie kriege ich
das rhetorisch hin? Sag bitte.
Gar nicht. Anwaltsunterschrift hat mit Rhetorik nichts zu tun, da eine Unterschrift auf einem Schriftsatz bekanntlich schriftlich ist.
Gruß
Tom
Hi Tom,
ich suche nach wie vor eine couragierte Rechtsvertretung. Mehr eigentlich nicht. Wenn ich streitige Anträge stelle, bitte schön,
warum werden diese dann in Protokoll und Urteil weggelassen?
Wenn die unteren Richter nicht ihrem höher qualifizierten Kollegen
nicht in die Suppe spucken, ist das natürlich. Aber wir müssen bei den Fakten bleiben. Ein Schwurgericht war es nicht. Ist eine Erfindung von Dir. Warum so abstrus geich von Fehlern meinerseits reden? Rechtlich gewinne ich den Prozeß, wenn mir die formellen Voraussetzungen nicht vorenthalten bleiben.
Gruß Chris
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wenn Du vor gericht nur ansatzweise solchen Sachvortrag gebracht hast wie hier, ist es kein Wunder, dass dich niemand für voll genommen hat und du den Prozess (auch?) deshalb verloren hast.
Im Übrigen: Woher willst Du wissen, dass verfahrensgrundsätze verletzt wurden wenn Du nicht einmal etwas vom Anwaltszwang wusstest und diesen als Schikane hinstellst?
Geh mal in Dich…
Michi
Anfechtung
Hi Chris,
versuch es mal mit einer Anfechtung. Du musst natürlich überzeugende Gründe in der Anfechtung bringen. Meine Anfechtungen waren jedenfalls alle erfolgreich.
Viel Glück und bon courage!
Franz
das selbe Problem habe ich auch bei den Gerichten, aber durch
geeignete Rechtsmittel, die jeder Privatmann einsetzen kann,
hatte ich bisher Erfolg. Das Zauberwort heißt Rhetorik.
Wanna know more? Who needs a lawyer?
Franzhabe große Mühe eine/n couragierte/n Anwältin/Anwalt zu
finden, der sich traut, höchstqualifizierten Richter Paroli zu
bieten.
Meine fundierte Berufung wird allein deswegen zurückgewiesen,
weil sie kein Anwalt unterschrieben hat. Nun finde ich keinen,
der die Sache formell in Ordnung bringt. Absagen wegen seiner
Respektabilität!? Wer kann mir helfen? Macht´s das www
möglich?
Gruß ChrisHi Franz,
Du machtst mir Mut, danke! Nur dachte ich, die Berufung wäre
das geeignete private Rechtsmittel, bis ich mit dem Hammer
konfrontiert wurde, daß hier der Zwang für eine Anwaltsnahme
besteht, andernfalls
allein deswegen rein formell die Berufung zurückgewiesen
würde,
ohne mich darüber vorher zu informieren, so daß inzwischen
kostebare
Fristenzeit abgelaufen ist.
Wenn eine Anwaltsunterschrift verlangt wird, wie kriege ich
das rhetorisch hin? Sag bitte.
Gruß Chris
Hallo!
Ein Schwurgericht war es nicht. Ist
eine Erfindung von Dir.
???
Gruß
Tom
Hallo!
Was willst du denn anfechten?
Gruß
Tom
Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du zu einem Anwalt mit einem von Dir vorgefertigten Schriftstück und wolltest das unterschreiben lassen ? Dann kann ich die Anwälte absolut verstehen. Ich weiß nicht, welche juristische Ausbildung Du hast aber ich würde mir sowas nicht zutrauen. Der gangbare Weg ist zu einem Anwalt und gemeinsam das Teil ausformulieren. Deine durchaus richtige Darstellung des Sachverhalts kann juristisch betrachtet so unglücklich formuliert sein, daß ein Scheitern vorprogrammiert ist (formale Fehler, zu hoher Grad an Details - ja, es kann durchaus vorteilhaft sein nicht alles im Vorfeld offenzulegen oder abstrakter „strategisch“ ungünstige Formulierungen).
Wenn es die ortsansässigen Anwälte nicht machen wollen, such Dir jmd. der von außerhalb kommt und eine Zulassung für das zuständige Gericht hat.
Wegen der Respektabilität ist zu sagen, daß die Sache obwohl
vor dem untersten Gericht verhandelt, vom beim obersten
Gericht des Landes zugelassenen Richter geurteilt wurde.
Es ist nicht unüblich, daß ein Richter, der auch vor dem Oberlandesgericht Urteile fällen kann, vereinzelt auch vor dem Amtsgericht richtet.
Gruss
Enno
Hi Michi,
Schikane ist Deine Erfindung. Das Informationsdefizit stammt doch von einer völlig fehlenden Rechtsmittelbelehrung, wie ich diese noch aus guten alten Zeiten kannte, und wie es solche sogar in der DDR gab.
Und warum eigentlich Anwaltszwang? Sind wir nicht mündige Bürger? Mich
„… nicht für voll genommen …“ was soll das? Werd bitte konkret. Bekomme doch ausgezeichnete Antworten, wofür ich Danke sage!
Wir sind hier beim Expertenforum, wo ich eigentlich von Dir als Expertin einen Tip haben wollte, keinen 11-Meter. Wenn Du keinen couragierten Anwalt kennst, verrat mir doch bitte, ob es für Richter ein Privileg gibt, streitige Anträge z.B. nicht zu protokollieren?
Oder gar falsche Tatsachenvorträge zu halten? Ich denke, nein. Lohnte nicht es sich schon allein dafür, die Video-Kamera, gegen den Bürger an allen Ecken und Enden bereits in Stellung gebracht, daß selber alte Stasihasen staunen, auch mal in die Gerichtssäle zu bringen? Nun hab ich aber was gefragt?!
Gruß Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Und warum eigentlich Anwaltszwang? Sind wir nicht mündige
Bürger?
Zum Schutz der Partei vor sinnlosen Prozessen (kostet ja Geld), weiters zum Schutz der Partei, damit die Partei den Prozess nicht wegen Fehlern verhaut (macht der Anwalt einen Fehler, was ja auch vorkommt, dann haftet der allerdings). Weiters damit das Gericht nicht unnötigen Aufwand mit falschen Anträgen hat, weniger Belehrungen machen muss etc. etc. Mündige Bürger sind wir alle, aber nicht alle sind (gott sei Dank) Juristen.
Wir sind hier beim Expertenforum, wo ich eigentlich von Dir
als Expertin einen Tip haben wollte
Ja - nimm dir einen Anwalt und erklär ihm nach Möglichkeit nicht, was du alles besser weißt, er wird dann einen Schriftsatz verfassen, so wie das für dich am besten ist - und wenn du sowieso Recht hast, wie du ja selbst weißt, musst du ja auch kein Kostenrisiko scheuen.
Ich sag dir aber ganz ehrlich, wenn jemand so zu uns in die Kanzlei kommt, wie du hier jetzt gepostet hast, mit solch einem auftreten, dann schaun wir uns das auch nicht an, sondern lehnen vorab das Mandat ab. Nicht wegen der Sache, sondern nur um sich solche Mandanten nicht anzutun - weil da gibt es nur Ärger - wiederum nicht mit Gericht oder Gegner, sondern mit dem eigenen Mandanten. Spätestens dann wenn man erwartungsgemäß den Prozess verliert, kann man sich um sein Honorar streiten und wird noch schlechtgeredet.
Gruß
Tom
Hallo!
Was willst du denn anfechten?
Gruß
Hi Tom,
momentan habe ich nichts anzufechten. In den letzten Jahren fechtete ich Gerichtsurteile an.
Noch einen schönen Abend
Franz
Hallo!
Und was soll Christian Hermann Franke anfechten?
Gruß
Tom
Rhetorik
Hi Chris, hallo liebe Juristen,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man beweisen kann, dass der Anwaltszwang erhebliche Nachteile für den Klienten bringt? Wer sich für die Beantwortung der Frage interessiert, dem schicke ich gerne ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer als Word-Dokument zu.
Noch einen schönen Abend
Franz
das selbe Problem habe ich auch bei den Gerichten, aber durch
geeignete Rechtsmittel, die jeder Privatmann einsetzen kann,
hatte ich bisher Erfolg. Das Zauberwort heißt Rhetorik.
Wanna know more? Who needs a lawyer?
Franzhabe große Mühe eine/n couragierte/n Anwältin/Anwalt zu
finden, der sich traut, höchstqualifizierten Richter Paroli zu
bieten.
Meine fundierte Berufung wird allein deswegen zurückgewiesen,
weil sie kein Anwalt unterschrieben hat. Nun finde ich keinen,
der die Sache formell in Ordnung bringt. Absagen wegen seiner
Respektabilität!? Wer kann mir helfen? Macht´s das www
möglich?
Gruß ChrisHi Franz,
Du machtst mir Mut, danke! Nur dachte ich, die Berufung wäre
das geeignete private Rechtsmittel, bis ich mit dem Hammer
konfrontiert wurde, daß hier der Zwang für eine Anwaltsnahme
besteht, andernfalls
allein deswegen rein formell die Berufung zurückgewiesen
würde,
ohne mich darüber vorher zu informieren, so daß inzwischen
kostebare
Fristenzeit abgelaufen ist.
Wenn eine Anwaltsunterschrift verlangt wird, wie kriege ich
das rhetorisch hin? Sag bitte.
Gruß Chris