In der Mittagspause wurde heute darüber diskutiert ob ein Rassehund mit Papieren vom Gerichtsvollzieher pfändbar ist.
Wir sind zu keinem Ergebniss gekommen.
Wer kennt sich von Euch aus?
In der Mittagspause wurde heute darüber diskutiert ob ein
Rassehund mit Papieren vom Gerichtsvollzieher pfändbar ist.
Wir sind zu keinem Ergebniss gekommen.
Wer kennt sich von Euch aus?
Hi Medea,
Rassehunde können i.d.R. nicht gepfändet werden. Ausnahmefall: Die Nicht-Pfandung stellt für den betroffenen Gläubiger eine unzumutbare Härte dar.
Dies dürfte allerdings nur dann der Fall sein, wenn der Rassehunde einen gewissen monetären Wert hat und dazu gewerblich! gehalten wird (Hundezüchter)
Der „private“ Irish Setter wird in aller Regel nicht gepfändet werden können…
Gruß, Ironlady
Hallo,
Theoretisch: Ja!
Praktisch: Nein!
Was soll der Gerichtsollzieher denn mit dem Tier anfangen? Das wird voraussichtlich erst mal hohe Kosten verursachen, die dann ggf. in keinem Verhältnis zum erzielten Gewinn stehen.
Gruß
Jens
In der Mittagspause wurde heute darüber diskutiert ob ein
Rassehund mit Papieren vom Gerichtsvollzieher pfändbar ist.
Wir sind zu keinem Ergebniss gekommen.
Wer kennt sich von Euch aus?
Ein Hund ist keine bewegliche Sache die man pfänden kann. Der Hund ist laut dem Gesetz ein eigenständiges geschütztes Lebewesen, ebenso Katzen. Anders ein Kananrienvogel, den könnte man pfänden, weil sie laut dem Gesetz ein Sache sind.
Gruß
Rolf
Hallo,
inwieweit spielt da eine Rolle, dass der Tierschutz nun VERFASSUNGSRANG hat, eine Rolle ?
Der Großteil der Entscheidungen - so es dazu überhaupt welche gibt - dürften ja wohl VOR dieser Änderung ergangen sein ?
Gruß
Peter
In der Mittagspause wurde heute darüber diskutiert ob ein
Rassehund mit Papieren vom Gerichtsvollzieher pfändbar ist.
Wir sind zu keinem Ergebniss gekommen.
Wer kennt sich von Euch aus?
Das kommt meines Wissens darauf an, ob der Hund für den Besitzer einen Wet hat. Ganz allgemein könnte man das so verstehen, daß man einem großen Züchter die Tiere ohne weiters wegnehmen kann, der Familienhund, den alle lieb haben, kann aber nicht gepfändet werden nur weil er ordentliche Papiere hat.
Gruß, AndyM
Nochmal Hallo,
„Haustiere, die vom Schuldner im häuslichen Bereich gehalten werden und nicht - wie Zuchttiere - Erwerbszwecken dienen, sind grundsätzlich nicht mehr der Pfändung unterworfen (§ 811c ZPO). Auf Antrag des Gläubigers können allerdings besonders wertvolle Tiere dann gepfändet werden, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine besondere Härte bedeuten würde. Die Gläubigerinteressen sind dabei abzuwägen gegen die Interessen des Tierschutzes“ (zitiert aus „Schuldnerberatung in der Drogenhilfe“; Luchterhand 2004).
Gruß
Jens
‚Wert‘ soll es heißen
Das kommt meines Wissens darauf an, ob der Hund für den
Besitzer einen Wert hat.
So iss richtig 
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