Verkehrsrecht - Sehhilfe

Hi,

kurze Frage:
Welcher Tatbestand ist erfüllt wenn ein KFZ-Fahrer, in dessen Führerschein die Bemerkung „beim Führen von KFZ sind geeignete Sehhilfen zu tragen“ steht, keine Sehhilfe trägt?

Und wie werden solche Fälle gehandhabt?

Die Frage ist nicht aktuell im Sinne daß ich (oder ein Bekannter) ein solches Problem hätte. Aber ich wurde vor einiger Zeit als Motoradfahrer kontrolliert und wurde nach dem Helmabsetzen (bei der Papierkontrolle) gefragt ob ich die eingettragene Sehhilfe getragen hätte (man muß die Brille zum Helmabsetzen ja ausziehen und die Beamten hatten vorher wohl nicht darauf geachtet).

Gruß Stefan

Hi Goosi,

das ist ein „Verstoß gegen eine persönliche Auflage“.
Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann. (die Höhe weiß ich leider nicht)

Gruß
HaWeThie