Ich hatte am 12.2.2003 einen Verkehrsunfall. Mir ist jemand der Rückwärts ausparkte in meine Autotür rein gefahren. Da mein Auto zu Alt ist (Bj91) wurde dieser Schaden von einem Gutachter als Wirtschaftlicher Totalschaden abgrechnet. Nun bin ich als Arbeitsloser auf dieses Geld angewiesen, damit ich mir einen gleichwertigen PKW kaufen kann. Doch die Gegnerische VS (Hoffentlich… versichert)kann mir die Summe nicht auszahlen, da sich der Unfallverursacher nicht bei der VS meldet und den Fall zur Anzeige bringt. Die Polizei war vor Ort. Aber dennoch kann die VS den Fall nicht bearbeiten.
Nun ist meine hintere Tür allerdings so verzogen, das sich die Feuchtigkeit in mein Auto rein frisst. Die hintere Rückbank ist auch schon Feucht und riecht sehr muffig. Eigentlich müsste ich den Wagen schnellstens abmelden und verschrotten lassen, aber mein Gutachter hat ihn als Verkehrstauglich deklariert. Ich bin aber, bedingt durch einen 165 Euro Job auf mein PKW angewiesen, da ich zu Zeiten Arbeite, in der KEINE BVG (Bus oder Bahn) in Berlin fährt.
Was kann ich machen, damit sich der Verursacher bei seiner VS meldet.
Wie komme ich dennoch zu meinem Geld ???
Bitte helft mir.
Danke
Michael Weihberg
Anwalt!
Hi
Ganz einfach:
Anwalt einschalten
Der fordert entweder den Verursacher oder die Versicherung auf, zu löhnen.
Sollten die sich weigern, dann wird Klage eingereicht.
Wenn das polizeiliche Protokoll eindeutig ist, dürften dir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Anwaltskosten sollten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Gruß
Mike
Dies ist keine Rechtsauskunft
der Beitrag stellt die Persönlichen Erfahrungen und Meinungen des Verfassers dar.
Erst einmal Danke für die Schnelle Hilfe von Dir…
Leider hab ich da noch einges an zu setzen :
Hi
Ganz einfach:
Anwalt einschalten
Der fordert entweder den Verursacher oder die Versicherung
auf, zu löhnen.
---- Ja, einen Anwalt hab ich ja auch , über Ihn läuft ja auch das ganze, nur das dieser die notwendigkeit nicht ganz so einsehen tut…
Sollten die sich weigern, dann wird Klage eingereicht.
—ich kann aber leider nicht sooooooo lange warten, bis endlich mal rechtgesprochen wird, weil die Temperaturen zur zeit nicht gerade „Sonnig“ sind. Durch die frostige Kälte, zieht ja die Feuchtigkeit in mein Wagen… UND GENAU DARUM GEHT ES JA :
WIE KOMME ICH DANN DENNOCH AN MEIN GELD UND VORALLEM FRÜHER !!! ???
Wenn das polizeiliche Protokoll eindeutig ist, dürften dir
dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Anwaltskosten
sollten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Gruß
Mike
Dies ist keine Rechtsauskunft
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des Verfassers dar.
Hi Michael
Wenn der Anwalt,der Deinen Fall übernommen, Winterschlaf
hält, mach Ihm Dampf, Du bist der Auftraggeber, setz Ihm
eine Frist, sollte er bis dahin, Deinen Auftrag nicht
ausführen, wird Ihm der Fall entzogen, wegen Untätigkeit
Beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der
Angelegenheit.