Auskünfte der Polizei

Hallo,
folgendes Szenario.

Ich sitze entspannt auf meiner Couch, plötzlich klingelt es und eine junge Dame (soweit so gut *g*) erklärt mir, sie habe gerade mein geparktes Auto angefahren.

Wir gehen zusammen da hin und begutachten den Schaden und ich frage sie irgendwann, woher sie eigentlich meinen Namen und meine Adresse habe.

Darauf hin erklärt sie mir, dass sie einfach bei der Polizei angerufen hat, den Sachverhalt geschildert hat und daraufhin habe man ihr meine Daten mitgeteilt.
Die Polizei hat hat weder bei mir nachgefragt noch sonst was, sondern einfach nur die Daten rausgerückt.

Das ist doch wohl eine grobe Verletzung des Datenschutzes, oder sehe ich das falsch?
Die hätten sich doch wenigstens versichern müssen, dass da wirklich ein Unfall war oder mich direkt anrufen können, aber doch nicht einfach ein wildfremden Person Auskunft geben.

Gruß Jörg

Datenschutz vs. Interessenschutz
Hallo,

Das ist doch wohl eine grobe Verletzung des Datenschutzes,
oder sehe ich das falsch?

naja, „grobe Verletzung“ klingt doch sehr dramatisch, aber es ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, in der Tat.

Sehen wir die Sache mal aus einer anderen Perspektive: Da ruft jemand an und meldet einen Unfall, anstatt sich - wie so viele - einfach zu verpissen.
Alternative a)
Erledigung auf dem kleinen Dienstweg wie erlebt.

Alternative b)
Ein Einsatzmittel mit zwei Polizisten an Bord, stellt einen Unfall fest, füllt eine Unfallmeldung aus und muß der jungen Dame für ihre Ehrlichkeit - je nach Vorschriftenlage der Stadt - 15-25 Euro abnehmen. Anschließend laufen die zwei Herren in grün zu Deiner Wohnung, teilen Dir den Sachverhalt mit und begleiten Dich zu Deinem Fahrzeug und der jungen Dame. Rest wie Alternative a). Arbeitsaufwand für die grünen Männchen: Ca. 1-1,5 Mannstunden und Bindung eines Einsatzmittels, evtl. noch zur besten „Sendezeit“, d.h. nachts oder im Berufsverkehr.

Die hätten sich doch wenigstens versichern müssen, dass da
wirklich ein Unfall war oder mich direkt anrufen können, aber
doch nicht einfach ein wildfremden Person Auskunft geben.

Überlege Dir, was Dir lieber ist: Dienstaufsichtsbeschwerde (anerkanntermaßen frucht-, sinn- und erfolglos) oder die begründete Hoffnung, daß Dir auch mal eben jemand die Adresse nennt, wenn Du irgendwo vorgedengelt bist.

Gruß,
Christian

Versicherungsnetz
Hi!

Wenn Du mal einen Crash baust, steht auf der Rückseite des Aufnahmeprotokolls eine Telefonnummer, die Du anrufen kannst, wenn Du zwar das Nummernschild, jedoch nicht den Halter kennst.

Vor einigen Jahren habe ich da angerufen (eben aus dem genannten Grund) und auch problemlos Halter und Versicherung genannt bekommen!

Ich weiß nicht, ob das wirklich in den Bereich Datenschutz fällt! Aber, Du siehst, dass nicht nur die Polizei diese Daten rausgiebt!

Liebe Grüße
Guido

Hi Christian,

Sehen wir die Sache mal aus einer anderen Perspektive: Da ruft
jemand an und meldet einen Unfall, anstatt sich - wie so viele

  • einfach zu verpissen.
    Alternative a)
    Erledigung auf dem kleinen Dienstweg wie erlebt.

Da möchte ich doch folgendes zu bedenken geben:
Stell’ Dir mal vor, irgendjemand verknallt sich in eine Person, kennt aber nur das Autokennzeichen. Da ist es doch einfach, bei der Polizei anzurufen und eben jenen geschilderten Sachverhalt zu „behaupten“. Und flugs hat man eine Adresse und eine Telefonnummer, kann also das Objekt der Begierde kontaktieren. Ob das so im Sinne des „Erfinders“ ist mag ich bezweifeln…
Gruß,
Anja

Hallo Jörg,
die Polizeigesetze der Länder regeln auch den Datenaustausch mit nichtöffentlichen Stellen. Schau mal im SächsPolG unter $ 45 nach.
www.jwilhelm.de/polgsn.pdf

Allein das Vertrauen in die telefonische Schilderung eines Unfallverursachers halte ich schon für etwas gewagt…
Dachsgruß

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Guten Mittag,

Da möchte ich doch folgendes zu bedenken geben:
Stell’ Dir mal vor, irgendjemand verknallt sich in eine
Person, kennt aber nur das Autokennzeichen. Da ist es doch
einfach, bei der Polizei anzurufen und eben jenen
geschilderten Sachverhalt zu „behaupten“.

die konstuierbaren Probleme sind mir bewußt. Die Frage ist nur, ob man wirklich Probleme da sehen muß, wo sie theoretisch auftauchen können. Mal abgesehen davon, daß man sich m.E. schlecht in jemanden verknallen kann, von dem man nur das Autokenzeichen kennt und dieser Person, selbst wenn dem so wäre, einfach nur hinterher fahren brauchte: Wie hoch ist denn das tatsächliche Risiko, daß so etwas passiert (und daß dann noch was schlimmes bei rauskommt)?

Gruß,
Christian

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Danke
an euch alle.

Da waren einige Argumente dabei, dich auch vorgebracht habe (u.a. das mit dem Verlieben auf der Autobahn).

Grds. wollte ich einfach mal wissen, ob das so rechtens ist.
Natürlich bin ich froh, dass die sich gemeldet hat und die Sache so geklärt werden kann, aber ich war halt über den Weg etwas verwirrt.

Also nochmal vielen Dank für eure Antworten und noch ein schönes WE

Jörg

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Hallo,

sie habe gerade mein geparktes Auto angefahren.
ich frage sie, woher sie meinen Namen und meine Adresse habe.
Darauf hin erklärt sie mir, dass sie einfach bei der Polizei
angerufen hat, den Sachverhalt geschildert hat und daraufhin
habe man ihr meine Daten mitgeteilt.

und hast du dir den namen des angestellten von ihr geben lassen, der per telecom deine daten übermittelt hat, knuddel? das ist ja, logisch gesehen, der nächste schritt.

we´re family, tröst

Hi Christian,

die konstuierbaren Probleme sind mir bewußt. Die Frage ist
nur, ob man wirklich Probleme da sehen muß, wo sie theoretisch
auftauchen können. Mal abgesehen davon, daß man sich m.E.
schlecht in jemanden verknallen kann, von dem man nur das
Autokenzeichen kennt und dieser Person, selbst wenn dem so
wäre, einfach nur hinterher fahren brauchte: Wie hoch ist denn
das tatsächliche Risiko, daß so etwas passiert (und daß dann
noch was schlimmes bei rauskommt)?

Ich rede bedauerlicherweise aus Erfahrung. Mich hat mal ein Typ verfolgt, der irgendwann gesehen hat, wie ich in mein Auto einstieg. Erst nach diesem Thread hier ist mir klar geworden, dass das mein „Verhängnis“ war, denn irgendwann stand der plötzlich ständig vor der Tür, klingelte das Telefon nächtelang - typisches Stalker-Verhalten also. Dass das gut ausging habe ich einem engagierten Polizisten zu verdanken, der sich einen Abend lang in meine Wohnung setzte und sich den Typen an die Brust genommen hat(nein, nein, keine Androhung von Folterung und keine Gewalt - rein verbal) - und dann war endlich Ruhe. Männern passiert das vermutlich nicht so oft…
Ein schönes Wochenende Dir noch,
Anja

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Hallo Jörg,

gegen Angaben der eigen Personalien und der nicht nötigen Notwendigkeit bei Bagatellschäden gibt die Polizei die Daten, die sie über das bestehende Register beim Strassenverkehrsamt haben, heraus. Wenn die junge Dame unbemerkt weitergefahren wäre, hätte sie sich der Fahrerflucht schulig gemacht. Um dieses zu vermeiden, gab man ihr Deine Adresse. Dies alles ist nicht ohne ein Überprüfung datentechnischer Gegenproben seitens der Polizei gelaufen.

Gruß

Rolf

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Vor einigen Jahren habe ich da angerufen (eben aus dem
genannten Grund) und auch problemlos Halter und Versicherung
genannt bekommen!

Das klappt aber nur unter Angabe des Aktenzeichens, so war es zumindest bei mir.

Andy

Es handelt sich um den „Zentralruf der Autoversicherer Deutschlands“, http://zentralruf.de

Dort wurde ich nach Unfällen zur Versicherung des Gegners (Unfallverursachers) durchgestellt. Man kann dort also einen Unfall aktenkundig machen, die Vorgehensweise erfragen (ab welchem Schaden kann ich ein Gutachten einholen etc.) und seine Ansprüche geltend machen.

Hallo,
genau deshalb wäre die Auskunft vermutlich auch nicht einem Mann erteilt worden, womit das ganze natürlich einen komischen Beigeschmack bekommt.

Gruss
Enno

Aus der Praxis

Hallo Jörg!

Ganz optimal scheint es in deinem Fall wirklich nicht gelaufen zu sein, obwohl es i. d. R. mit dieser Vorgehensweise auch keine Probleme gibt, da der Geschädigte mit der Herausgabe seiner Personalien einverstanden sein wird.

Im Idealfall läuft das jedoch so ab, dass die Polizei - für den Fall, dass sie nicht zur Unfallstelle kommen kann oder dies nicht erforderlich ist - den Unfallverursacher bittet, einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs anzubringen mit der Bitte, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Kommt der Geschädigte dem nach, dann werden ihm die Personalien des Verursachers zur Begleichung des Schadens übermittelt.

Somit sind normalerweise beide Beteiligten zufrieden: Der Verursacher hat seiner Meldepflicht genüge getan, der Geschädigte wird seinen Schaden ersetzt bekommen. Und datenschutzrechtliche Bedenken gibts auch nicht!

Viele Grüße, Walter

Huhu!

Das klappt aber nur unter Angabe des Aktenzeichens, so war es
zumindest bei mir.

Naja - vielleicht hatte ich ja eine etwas merkwürdige Angestellte an der Strippe - sie wollte nur meinen Namen!

Grüße
Guido

Tach,

Wenn die junge Dame unbemerkt weitergefahren
wäre, hätte sie sich der Fahrerflucht schulig gemacht. Um
dieses zu vermeiden, gab man ihr Deine Adresse. Dies alles ist
nicht ohne ein Überprüfung datentechnischer Gegenproben
seitens der Polizei gelaufen.

ad 1) vielleicht war sie alt und hatte eine halitose

ad 2) hinter jedem scheibenwischer ist genug platz für einen zettel mit den nötigen daten zur kontaktaufnahme, egal wie eingebeult die karosse nach dem einparken ist.

Gruß